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ZurückAm 24. Februar 2021 wird die Kommission voraussichtlich ihren Vorschlag zum Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte präsentieren. Die Arbeiterkammer hat an der im Vorfeld durchgeführten Konsultation teilgenommen und konkrete Forderungen zur Vertiefung eines sozialen Europas formuliert.
Bereits seit langem tritt die Arbeiterkammer für eine Stärkung der sozialen Dimension der EU ein. Die Vergabe der Mittel durch den Wiederaufbauplan ohne einen Fokus auf sozialen Fortschritt ist kritisch zu sehen. Es braucht dringend die Verankerung eines sozialen Fortschrittsprotokolls im EU-Primärrecht zur Einräumung des Vorrangs von sozialen Rechten gegenüber den Marktfreiheiten. Für alle 20 Prinzipen der Europäischen Säule schlägt die Arbeiterkammer weitere konkrete Umsetzungsschritte vor.
Mehr Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Um den Zugang zu Aus- und Weiterbildung zu erleichtern, braucht es Investitionen zur Sprachförderung und zur besseren Durchlässigkeit der Bildungssysteme sowie die Förderung der „dualen Ausbildung“ unter Einbindung der Sozialpartner. Auch ein Rechtsanspruch auf bezahlte Bildungskarenz sollte europaweit geschaffen werden. Die Schlechterstellung von Frauen am Arbeitsmarkt sollte einerseits mit einer Einkommenstransparenz-Richtlinie und andererseits mit der seit 2012 im Rat blockierten Richtlinie zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten bekämpft werden. Um die Auswirkungen von COVID-19 auf den Arbeitsmarkt abzudämpfen, braucht es weiterhin die in den Mitgliedsstaaten mit Unterstützung der EU erfolgreich eingeführten Kurzarbeitssysteme sowie zusätzliche Maßnahmen und Investitionen zur Aufrechterhaltung von Arbeitsplätzen.
Faire Arbeitsbedingungen
Weiters benötigt es dringend ein neues soziales Aktionsprogramm. Dieses sollte unter anderem Mindeststandards in Bezug auf den Schutz von ArbeitnehmerInnen vor mobilitätshemmenden und unfairen Vertragsklauseln sowie vor Vertragsverletzungen beinhalten. Die Bekämpfung von prekären Beschäftigungsbedingungen sollte ebenso an oberster Stelle stehen. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass in Zukunft alle atypischen Beschäftigungsverhältnisse vom Arbeits- und Sozialrecht umfasst sind. Die Kommission plant am 24. Februar 2021 erste Überlegungen zu einer Initiative zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von PlattformarbeiterInnen zu präsentieren. Dies wird angesichts weitverbreiteter Probleme wie Prekarität und Scheinselbständigkeit von der Arbeiterkammer begrüßt. Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Gesundheitsberufen und in der Pflege braucht es ebenfalls (Rahmen-)Richtlinien – die Arbeiterkammer hat hierzu Vorschläge erarbeitet. Die von der Kommission präsentierte Mindestlohn-Initiative ist zu begrüßen, braucht aber Nachbesserungen.
Ausbau des Sozialschutzes
Lohn- und Sozialdumping müssen entschiedener bekämpft werden, unter anderem durch die Stärkung der Europäischen Arbeitsbehörde und die Implementierung eines elektronischen Austauschsystems betreffend der Sozialversicherungen. Der soziale Dialog muss gestärkt und Beschäftigte vermehrt einbezogen werden. Um eine bessere soziale Absicherung aller zu ermöglichen, braucht es außerdem zwingend den Ausbau von Mindestsicherungs- und die Absicherung von Pensionssystemen. Auch die Kinderbetreuung muss flächendeckend ausgebaut sowie Mindeststandards für die Arbeitslosenversicherungssysteme der Mitgliedsstaaten eingeführt werden. Angesichts des hohen Handlungsbedarfs ist der starke soziale Schwerpunkt der portugiesischen Ratspräsidentschaft umso begrüßenswerter.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA Positionspapier: Konsultation zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte
AK EUROPA Policy Brief: Economic Governance: Focus on Sustainable Development of Well-Being ( nur Englisch)
AK EUROPA: Europäischer Mindestlohn: Nachbesserungen nötig
EGB: Proposal for a Social Progress Protocol (nur Englisch)