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Im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) leitete die Kommission eine öffentliche Debatte über Maßnahmen auf unterschiedlicher Ebene zur weiteren Umsetzung der ESSR ein. Mit diesem neuen Positionspapier schlägt die Arbeiterkammer zu jedem der 20 Prinzipien der ESSR weitere Umsetzungsschritte vor, welche notwendig sind, um substanziellen sozialen Fortschritt zu gewährleisten. Die Arbeiterkammer bringt sich bereits seit langem intensiv in die Debatte um die soziale Ausgestaltung der EU ein und fordert eine soziale Neuausrichtung der EU. Diese beinhaltet ein neues soziales Aktionsprogramm, welches neue bzw. erweiterte verbindliche soziale Mindeststandards enthalten muss. Dazu sollten unter anderem Mindeststandards für Arbeitslosenversicherungssysteme und soziale Mindestsicherungssysteme zählen, ebenso wie konkrete arbeitsrechtliche Fortschritte, darunter auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von PlattformarbeiterInnen sowie von Gesundheits- und Pflegekräften. Der Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne wird von der Arbeiterkammer begrüßt, bedarf aber noch konkreter Verbesserungen. Darüber hinaus müssen auch die „Economic Governance“ und das Europäische Semester neu ausgerichtet und ein soziales Fortschrittsprotokoll, das sozialen Grundrechten Vorrang einräumt, in das EU-Primärrecht verankert werden.  

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Gloria Gruber

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