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Die EU-Kommission plant bis zum 1. Quartal 2026 einen 28. Rechtsrahmen für Unternehmen vorzuschlagen, der ein einheitliches EU-weites Regelwerk umfassen soll, einschließlich aller relevanten Aspekte des Gesellschaftsrechts sowie des Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrechts. Zu dessen Ausgestaltung wurde eine Konsultation durchgeführt.

Die Arbeiterkammer erkennt grundsätzlich keine Evidenz für den Bedarf eines solchen 28. Regimes. Sie kritisiert, dass im Zuge der Konsultation dieser Bedarf gleichfalls vorausgesetzt wird, obwohl keineswegs klar ist, ob dies überhaupt dem gesamtgesellschaftlichen Konsens entspricht. Darüber hinaus warnt die AK vor einem Unterbietungswettlauf etwa im Arbeits- und Steuerrecht, sowie vor rechtlichen Schlupflöchern bei der Unternehmensmitbestimmung und der Zunahme von Briefkastenfirmen. Zudem kann ein 28. Regime in der Praxis auch nicht auf Start-Ups und Scale-Ups beschränkt werden.

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Helmut Gahleitner

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Judith Vorbach (Brussels office)

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