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ZurückDas EU-Parlament hat am 5. Oktober 2022 eine Entschließung angenommen, in der das Recht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung als Menschenrecht bekräftigt wird. Dieser Beschluss verdeutlicht das Bekenntnis der EU, allen Menschen weltweit einen angemessenen Zugang zu Wasser zu garantieren und weitere Maßnahmen zu treffen, um dieses Ziel zu erreichen.
Bereits im Jahr 2010 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution, in der das Recht auf einwandfreies sauberes Trinkwasser sowie Sanitärversorgung als Menschenrecht anerkannt wurde. Viele Mitgliedstaaten der EU enthielten sich bei dieser Abstimmung jedoch ihrer Stimme, unter anderem auch Österreich. Erst die von mehr als 1,8 Millionen Europäer:innen unterschriebene Bürgerinitiative „right2water“ ebnete auf europäischer Bühne den Weg zu konkreten Legislativakten der EU. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Trinkwasserrichtlinie, welche Qualitätsstandards für Trinkwasser in Europa aufstellt und eine Förderung des Zugangs zu sauberem Wasser vorsieht. Wenngleich diese 2020 beschlossene Richtlinie einen Schritt in die richtige Richtung darstellt und viele Forderungen der Bürgerinitiative umgesetzt wurden, ist bis zu der nun angenommen Entschließung des EU-Parlaments eine Einstufung von Wasser als Menschenrecht von Seiten der EU ausgeblieben.
Zentrale Elemente der Entschließung
Neben der grundlegenden Bekräftigung des Zugangs zu Wasser als Menschenrecht beinhaltet die Entschließung noch weitere relevante Bekenntnisse. So wird etwa die Abhängigkeit des Rechts auf Leben und der Gesundheit von einem angemessenen Zugang zu Wasser-, Sanitär- und Hygieneeinrichtungen festgestellt und damit die Bedeutung von Wasser für alle Menschen hervorgehoben. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Anerkennung des Rechts auf Trinkwasser und Sanitärversorgung einen wesentlichen Einfluss auf globale Gerechtigkeit im Sozial- und Umweltbereich hat, indem durch das größere Bewusstsein für Wasserzugang besonders die am stärksten ausgegrenzten Gruppen in Entwicklungsländern von neuen Maßnahmen der Politik profitieren sollen. Damit zusammenhängend fordert das EU-Parlament auch die EU und die einzelnen Mitgliedstaaten auf, im Zuge multilateraler Verhandlungen das Thema Wasserzugang und Sanitärversorgung verstärkt in den Mittelpunkt zu stellen. Auch soll die Wasserwirtschaft in Zukunft primär ökologischen Interessen folgen und Praktiken einer Umweltverträglichkeits- oder Menschenrechtsprüfung unterzogen werden, welche das Recht auf Trinkwasser stärken sollen.
Wasser und Globalisierung
Besonders im Rahmen der Globalisierung und des grenzüberschreitenden Handels spielt das Recht auf angemessenen Zugang zu Wasser eine wichtige Rolle. Vor dem Hintergrund zahlreicher Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen durch rücksichtsloses Handeln großer Unternehmen arbeitet die EU zurzeit an einem Lieferkettengesetz, das auch eine essenzielle Rolle bei der internationalen Durchsetzung des Rechts auf Trinkwasser spielen kann. Auch die Privatisierung von Wasser stellt vielerorts Probleme für die flächendeckende Wasserversorgung der Menschen dar und ist deshalb kritisch zu beurteilen. In diesem Zusammenhang betont das EU-Parlament in der Entschließung deutlich, dass es sich bei Wasser um ein öffentliches Gemeingut und bei der Bereitstellung der Wasser- und Sanitärversorgung um grundlegende öffentliche Dienste handelt. Konkret wird auch hervorgehoben, dass im Rahmen nachhaltiger Entwicklung Wasser nicht als Ware ohne damit einhergehende sozialpolitische oder kulturelle Erwägungen betrachtet werden darf.
Weiterführende Informationen:
Europäisches Parlament: Zugang zu Wasser als Menschenrecht – die externe Dimension
AK EUROPA: Trinkwasserrichtlinie – EU-Institutionen erzielen politischen Kompromiss
Europäische Bürgerinitiative: „right2water“ (Nur in Englisch)