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In der ersten Sitzung nach der Sommerpause debattierten die Abgeordneten des Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) über den Kommissionsvorschlag zu einer EU-weit einheitlichen Methode zur Berechnung der Unternehmensbesteuerung. Dieser ist in seiner momentanen Fassung zwar ein Schritt in die richtige Richtung, bleibt jedoch einiges schuldig!

 

Im Herbst 2016 unternahm die Europäische Kommission, nachdem der erste Versuch 2011 scheiterte, einen erneuten Anlauf zur Etablierung einer einheitlichen Methode der Unternehmensbesteuerung (Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)). Die Einführung ist mittels zweier Schritte geplant: zunächst wird die gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage beschlossen, und in einem weiteren Schritt ihre Konsolidierung.

 

Was verbirgt sich nun aber hinter diesem Vorschlag der Kommission? Grundsätzlich geht es um die Vereinheitlichung der Regeln zur Berechnung steuerpflichtiger Gewinne von in der EU tätigen Unternehmen. Damit soll der aggressiven Steuerplanung vieler Unternehmen, um möglichst wenig Körperschaftsteuer zu bezahlen, ein Riegel vorgeschoben werden. Etwaige Vorteile, die sich aus der Gewinnverlagerung, unter Ausnutzung unterschiedlicher nationaler Berechnungsmethoden ergeben, sollen der Vergangenheit angehören. Verpflichtend gilt die GKKB jedoch nur für Unternehmen ab einem Jahresumsatz von € 750 Mio. Die Konsolidierung bedeutet, dass der gesamte Konzerngewinn besteuert wird, indem sämtliche Gewinne und Verluste aller Konzerngesellschaften zusammengezählt werden. Der Gesamtgewinn wird mittels einer mathematischen Formel zwischen den Staaten, in denen der Konzern tätig ist, aufgeteilt und der jeweils landesübliche Körperschaftsteuersatz angewendet.

 

Der Diskussion in der ECON-Sitzung lagen nun aufbauend auf den Kommissionsvorschlag zwei Berichte von Paul Tang (S&D) bzw. Alain Lamassoure (EVP), zugrunde. Adaptierungen bestanden darin einen Weg zur Besteuerung von digitalen Plattformen zu finden, die Schwelle für eine obligatorische Anwendung der GKKB deutlich zu senken bzw. ganz abzuschaffen, sowie die Einführung eines Mindeststeuersatzes anzudenken. Darüber hinaus empfahlen die beiden Abgeordneten die gleichzeitige Einführung der Konsolidierung bei der Gemeinsamen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, da nur so sämtliche Steuersparmodelle, die auf Gewinnverschiebungen in Niedrigsteuerländer innerhalb der EU basieren, hinfällig werden. Bemerkenswert ist hierbei, dass sich die zwei Abgeordneten der beiden größten Fraktionen im Parlament in diesen wichtigen Punkten einig sind.

 

In puncto Mindeststeuersatz gibt es auch gewichtige Stimmen außerhalb des Europäischen Parlaments zu GKKB. Einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen zufolge (31.08.2017), forderte etwa der französische Präsident Emanuel Macron neben einer gemeinsamen europäischen Bemessungsgrundlage auch eine Angleichung der Steuersätze bei Unternehmensabgaben.

 

Aus Sicht der AK geht der Entwurf der Kommission zur GKKB zwar in die richtige Richtung, allerdings gibt es einige kritikwürdige Punkte. Zum einen teilt die AK die Position der Berichterstatter, da es bei der Körperschaftsteuer einen Mindeststeuersatz braucht, um tatsächlich die Steuervermeidungsstrategien vieler großer Konzerne zu unterbinden. Zum anderen ist die Grenze für eine verpflichtende Anwendung mit € 750 Mio. Jahresumsatz viel zu hoch angesetzt. Schon bei Konzernen mit deutlich niedrigeren Profiten spielt die sog. „Steueroptimierung“ eine maßgebliche Rolle. Schließlich ist es wünschenswert die gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage zeitgleich mit der Konsolidierung einzuführen.

 

Die Abstimmung hierzu im ECON-Ausschuss ist für Anfang Dezember geplant.

 

Ebenfalls in dieser Woche stellte die Abgeordnete Evelyn Regner (S&D) im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments ihre Stellungnahme zur GKKB vor.

 

Weiterführende Informationen

AK EUROPA Positionspapier zur gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (CCCTB)

AK EUROPA: Gewinne sollen dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden

AK EUROPA: Unternehmensbesteuerung: Mehr Steuergerechtigkeit in der Europäischen Union?

Europäische Kommission: Corporate Tax Reform Factsheet

Europäisches Parlament: Common consolidated corporate tax base (CCCTB) Briefing

Die endgültige abgestimmte Stellungnahme von Evelyn Regner wird in den nächsten Tagen auf der Seite des Europäischen Parlaments abrufbar sein.