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Vergangene Woche hat die erste gemeinsame öffentliche Anhörung zweier maßgeblicher Vorschläge für mehr Steuergerechtigkeit in der EU stattgefunden, die sich mit einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage für Unternehmensbesteuerung befassen. In einem zweistufigen Verfahren sollen die Vorschläge dazu führen, dass Gewinne innerhalb der EU in den Mitgliedsstaaten versteuert werden, in denen sie erwirtschaftet werden. Damit soll das Ausnützen unterschiedlicher nationaler Steuerrechte unterbunden werden. Doch bevor es soweit ist, sind noch einige Hindernisse zu überwinden.

 

Der Kampf gegen Steuervermeidung multinationaler Konzerne genießt auf europäischer Ebene derzeit sehr viel Aufmerksamkeit. Letzte Woche sind nun zwei Richtlinienentwürfe der Kommission im Europäischen Parlament diskutiert worden: Der Vorschlag für eine gemeinsame Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage (GKB) und der Vorschlag für eine Konsolidierung dieser Bemessungsgrundlage (GKKB). Die nun diskutierten Entwürfe sehen in einem ersten Schritt vor, dass multinational agierende Unternehmen ab einer bestimmten Größe ihre Bemessungsgrundlage nach einheitlichen EU-Regeln berechnen können und sich nicht mehr an 28 verschiedenen nationalen Systemen orientieren müssen. Im zweiten Schritt – der so genannten Konsolidierung – werden die Steuern dann für alle Mitgliedsstaaten, in denen das Unternehmen tätig ist, berechnet und entsprechend des Wertschöpfungsprozesses in Bezug auf menschliche Arbeitskraft, Kapital und Verkaufszahlen auf diese aufgeteilt. Bis die Konsolidierung tatsächlich umgesetzt ist, sollen Unternehmen Verlustausgleichszahlungen bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten bekommen. Der Vorschlag der Kommission zielt damit darauf ab, den unfairen Steuerwettbewerb innerhalb des europäischen Binnenmarktes zu verhindern. Gleichzeitig sollen aber auch Anreize für Wachstum gesetzt werden, indem Investitionen für Forschung und Entwicklung steuerlich absetzbar sind und die asymmetrische Belastung von Eigen- und Fremdkapital korrigiert wird.

 

An der ersten öffentlichen Anhörung, die letzte Woche zu beiden Vorschlägen gemeinsam im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) im Europäischen Parlament stattgefunden hat, haben auch VertreterInnen von ArbeitgeberInnen, ArbeitnehmerInnen und der Zivilgesellschaft teilgenommen. Fast alle der Anwesenden haben sich für den gemeinsamen Beschluss beider Vorschläge, also der gemeinsamen Bemessungsgrundlage sowie ihrer Konsolidierung, ausgesprochen. Heftig diskutiert wurde jedoch, ob die Konsolidierung ab einem Mindestnettoumsatz von 750 Millionen Euro verpflichtend erfolgen soll. Marktliberale Fraktionen sowie der Wirtschaftsdachverband Business Europe sprechen sich für eine freiwillige Konsolidierung ab diesem Schwellenwert aus. Die S&D, die Grünen/EFA, die GUE/NGL wie auch die Gewerkschaftsvertretende Katja Lehto-Komulainen kritisieren hingegen den zu hoch angesetzten Mindestnettoumsatz. Analog zum Regner-Bayet-Entwurf in Bezug auf die länderspezifische Berichterstattung fordern sie eine Senkung auf 40 Millionen Euro, um so auch tatsächlich jene Unternehmen zu erfassen, die durch die Ausnutzung unterschiedlicher nationaler Regelungen ihre Steuerleistungen minimieren.

 

Auch die von der Kommission intendierten Wachstums- und Investitionsanreize durch die Erweiterung der steuerlichen Absatzfähigkeit werden nicht nur positiv aufgenommen. Sie seien für kleine und mittlere Unternehmen unrealistisch, so Gerhard Huemer, Vertreter dieser Unternehmen (UEAPME), und würden zudem nur prozyklische Impulse setzen. Der Europaabgeordnete Hugues Bayet von der S&D-Fraktion betonte, dass eine gerechte Besteuerung von Unternehmen innerhalb des europäischen Binnenmarktes außerdem nur dann erfolgen kann, wenn auch nationale Mindeststeuersätze in die Richtlinien inkludiert werden. Fehlen diese, wird auch die gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage zu keinem fairen Wettbewerb führen. Die Bemühungen der Kommission würden zudem eine Vereinheitlichung von Rechnungslegungsstandards erfordern, wie Professor Richard Murphy vom Tax Justice Network ergänzte, denn ohne diese könne von multinational agierenden Unternehmen weiterhin ein künstlicher Steuerwettbewerb betrieben werden.

 

Noch bleibt abzuwarten, welche Punkte in die Parlamentsposition aufgenommen werden, um tatsächlich für eine faire Besteuerung zu sorgen. Aus der Perspektive der AK sollten die Mindeststeuersätze für Unternehmen sowie eine schnelle und verpflichtende Konsolidierung der gemeinsamen Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage für multinational agierende Unternehmen ab einem Mindestnettoumsatz von 40 Millionen Euro jedenfalls inkludiert werden. Der steuerlichen Absatzfähigkeit wachstumsfördernder Investitionen wie auch der Abzugsfähigkeit fiktiver Eigenkapitalzinsen hingegen steht die AK kritisch gegenüber – besser wären hier wirksame Missbrauchsregelungen, um der Verwendung von Finanzierungsgesellschaften in Niedrigsteuerländern Einhalt zu gebieten.

 

Weiterführende Informationen:

AK EUROPA Positionspapier zur gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (CCCTB)

AK EUROPA: EU-Richtlinien gegen Steuervermeidung haben Nachbesserungsbedarf

AK EUROPA: Schluss mit Steuervermeidung: Auch wir wollen wissen, wer seine Steuern nicht zahlt!

AK EUROPA: Beim Kampf gegen Steuervermeidung kommt es auf die Details an

AK EUROPA: Neue Steuern für Europa?

AK EUROPA: Unternehmensbesteuerung: Mehr Steuergerechtigkeit in der Europäischen Union?

Europäisches Parlament: Common consolidated corporate tax base (CCCTB) Briefing (in Englisch)