Nachrichten
ZurückBei der Abstimmung am 22. Oktober 2018 im Europäischen Parlament wurden die Forderungen der BürgerInneninitiative „Right2Water“ leider nicht so stark in EU-Recht umgesetzt wie erhofft. Ein Menschenrecht auf sauberes und leistbares Trinkwasser für alle EuropäerInnen ist daher nicht gesichert.
Es sind gerade einmal zwei Artikel innerhalb der Neufassung der Trinkwasserrichtlinie, die für die Verankerung des Menschenrechts auf Wasser entscheidend sind: Die Zielbestimmungen in Art. 1 sowie der Zugang zu Wasser in Art. 13. Auch wenn alle Seiten betonen die erste erfolgreiche europaweite BürgerInneninitiative „Right2Water“ umsetzen zu wollen, so ist schlussendlich der genaue Wortlaut entscheidend, ob der neue Richtlinientext der Initiative gerecht wird.
Erfolge
Lange wurde deshalb im federführenden Umweltausschuss und im Europäischen Parlament diskutiert, ob die Richtlinie den universellen Zugang zu Wasser bereitstellen („provide“) oder lediglich fördern („promote“) soll. Der Umweltausschuss entschied sich im September für den Wortlaut zur Förderung des Zugangs zu Wasser – sehr zum Ärger aller UnterstützerInnen der BürgerInneninitiative. Umso erfreulicher ist es deshalb, dass sich am 22. Oktober 2018 eine knappe Mehrheit im Europäischen Parlament für die Bereitstellung des Zugangs zu Wasser ausgesprochen hat.
Ein weiterer Diskussionspunkt waren die von der Kommission vorgeschlagenen einheitlichen Kontrollfrequenzen des Wassers für alle TrinkwasseranbieterInnen. Für ein Land wie Österreich, dass eine ausgezeichnete Wasserqualität aufweist und das von rund 5.500 zum Teil sehr kleinen AnbieterInnen bereitgestellt wird, könnten die Kosten um bis zu ein 70-faches steigen, berechnet die AK. Eine breite Mehrheit im Parlament stimmte daher für einen Änderungsantrag, der eine Einteilung der TrinkwasseranbieterInnen nach Größe und entsprechenden Kontrollfrequenzen und Kosten vorsieht. Dies ist eine positive Entscheidung für die KonsumentInnen in Österreich und ganz Europa.
Misserfolge
Hingegen fand sich keine Mehrheit für eine Sicherstellung der Versorgung aller BürgerInnen unter allen Umständen mit einer lebenswichtigen Mindestmenge an Wasser für den menschlichen Gebrauch. Ebenso wenig verlangt das Parlament von den Mitgliedstaaten, die Förderung von gratis Trinkwasser in Restaurants, Kantinen oder an öffentlichen Plätzen oder gar eine tatsächliche Umsetzung. Deshalb entspricht der vom Parlament verabschiedete Entwurf zur Neufassung einer Trinkwasserrichtlinie nicht der Vorstellung nach der am stärksten denkbaren Verankerung eines Menschenrechts auf sauberes und leistbares Trinkwasser für alle EuropäerInnen. Die Chance, angemessen auf das Anliegen von zwei Millionen EuropäerInnen, die die BürgerInneninitiative unterschrieben haben, zu reagieren, wurde damit vergeben.
Als nächster Schritt folgen die Trilogverhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Parlament und dem Rat. Da im Rat eine Einigung noch nicht absehbar ist, bleibt auch der Zeitpunkt des Starts der Trilogverhandlungen ungewiss. Für einen Abschluss vor den EU-Wahlen wird es jedenfalls sehr knapp.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: Die Entscheidung im Umweltausschuss über die Trinkwasserrichtlinie ist gefallen
AK EUROPA: Ein Menschenrecht auf Wasser muss schnell umgesetzt werden!
AK EUROPA: Menschenrecht auf Wasser im Entwurf zur Trinkwasserrichtlinie nicht ausreichend verankert
Europäische Kommission: Saubereres Trinkwasser für alle Europäer