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Zu Beginn des Jahres legte die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Neufassung der Trinkwasserrichtlinie vor. Damit wird erstmalig auf die Forderungen der erfolgreichen Europäischen BürgerInneninitiative „Right2Water“ eingegangen, die 2013 von insgesamt 1,8 Millionen EU-BürgerInnen unterzeichnet wurde. Aus Sicht der Arbeiterkammer wird das Recht auf sauberes und leistbares Trinkwasser im nun vorgeschlagenen Entwurf aber nicht ausreichend verankert.

 

Es war in den Jahren 2013, als die Europäische BürgerInneninitiative „Right2Water“ startete. Ihr Ziel war und ist klar: Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Bei Wasser handelt es sich um ein öffentliches Gut und keine Handelsware. Deshalb forderte die von der AK unterstützte Initiative die Europäische Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags auf, der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als öffentliche Dienstleistung für alle Menschen fördert. Diese EU-Rechtsvorschriften sollten die Regierungen dazu verpflichten, für alle Bürger und Bürgerinnen eine ausreichende Versorgung mit sauberem und leistbarem Trinkwasser sowie eine sanitäre Grundversorgung sicherzustellen.

 

Die Kommission reagierte aus Sicht der BetreiberInnen der BürgerInneninitiative zurückhaltend bis enttäuschend auf die erfolgreiche Initiative, die von mehr als 1,8 Mio. Menschen unterstützt wurde. So spielte sie den Ball an die Mitgliedsstaaten zurück, indem sie festhielt, dass die tatsächliche Verantwortlichkeit für Wasserdienstleistungen im Kompetenzbereich der Nationalstaaten liege. Anstatt gleich einen Legislativvorschlag vorzulegen, startete sie mehrere Untersuchungen und Konsultationen.

 

Es dauerte bis zum 1. Februar 2018, bis die Kommission endlich den Vorschlag zur Änderung der Trinkwasserrichtlinie vorgelegt hat. Aus Sicht der AK sind jedoch noch deutliche Anpassungen notwendig: Es fehlt die Aufnahme des Menschenrechts auf Wasser im Richtlinientext und damit die zentrale Forderung der Initiative. Nicht einmal eine explizite Verankerung in den Erwägungsgründen ist vorgeschlagen. Zur darauf aufbauenden Präzisierung ist es erforderlich, die Mitgliedstaaten ausdrücklich zu verpflichten, den Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch für alle Bevölkerungsgruppen auch tatsächlich sicherzustellen. Im Entwurf ist nämlich nur vorgesehen, den Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch für alle zu „verbessern“ und dessen Verwendung im jeweiligen Hoheitsgebiet zu „fördern“. Um dem Anliegen der 1,8 Mio. EU-BürgerInnen nachzukommen, sollte aber das Recht auf sauberes und vor allem auch leistbares Trinkwasser definitiv festgeschrieben werden.

 

Nun liegt der Ball sowohl beim Rat als auch beim Parlament. Dort finden derzeit intensive Verhandlungen über Änderungsvorschläge statt. Im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments ist die Abstimmung über dieses Dossier für den 10. September 2018 geplant.

 

Weiterführende Informationen:

AK Positionspapier: Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserrichtlinie)

Europäische Kommission: Saubereres Trinkwasser für alle Europäer

AK EUROPA: „Right2water“: Europäische Kommission stellt Maßnahmen vor

BürgerInneninitiative „Right2water“