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Am 19.3.2014 hat die Europäische Kommission ihre offizielle Antwort auf die mit rund 2 Millionen Unterschriften erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitative (EBI) mit dem Namen „right2water“ vorgelegt. Diese Antwort ist aus Sicht von ArbeitnehmerInnen-Vertretungen, sowie den InitiatorInnen der Initative mehr als dürftig.
Forderungen von „right2water“

Die OrganisatorInnen dieser EBI kommen größtenteils aus dem Bereich des Europäischen Gewerkschaftsverbandes Öffentlich DienstnehmerInnen (EGÖD), wenngleich auch eine Vielzahl an weiteren Gewerkschaftsverbänden, Nichtregierungsorganisationen (NGO), sowie auch Abgeordneten zum Europäischen Parlament (EP) der sozialdemokratischen, grünen und linken Fraktionen diese Initiative unterstützt haben. Die Bundesarbeitskammer ist ebenfalls unter den offiziellen UnterstützerInnen von „right2water“.

Ziel der EBI war es, Wasser als Menschenrecht in der Europäischen Union zu verankern. So sollen Dienstleistungen im Bereich von Wasser nicht den Binnenmarkt-Liberalisierungen preisgegeben werden. Es muss vielmehr ein freier und preiswerter Zugang zu sauberem Wasser für alle Menschen gewährleistet sein.

Für diese Forderungen wurden mehr als 1,9 Million Unterschriften aus allen Mitgliedsstaaten der EU gesammelt und offiziell der Kommission übergeben. Diese wiederum ist nicht verpflichtet, einen Legislativvorschlag zu unterbreiten, sondern lediglich eine schriftliche Antwort auf die Anliegen der InitiatorInnen binnen dreier Monate zu geben.

Die Antwort der Kommission

Am 19.3.2014 präsentierte Maroš Šefčovič (Kommissar für institutionelle Beziehungen und Verwaltung) die Schlussfolgerungen der Kommission, wie mit der EBI nun weiterverfahren wird. Zu allererst betonte Šefčovič die bisher schon erfolgten Maßnahmen vonseiten der Kommission wie EU-weite Standards für die Wasserqualität oder die finanzieller Unterstützung für Wasserinfrastrukturprojekte in den Mitgliedsländern.

Darauf aufbauend spielte der Kommissar den Ball gewissermaßen an die Mitgliedsstaaten zurück, indem er festhielt, dass die tatsächliche Verantwortlichkeit für Wasserdienstleistungen im Kompetenzbereich der Nationalstaaten liege.

Schlussendlich stellte Šefčovič eine Reihe an von der Kommission geplanten Maßnahmen vor, welche zum überwiegenden Teil lediglich Absichtserklärungen umfassen, aber keinen konkreten Legislativvorschlag zur Sicherstellung des Menschenrechts auf Wasser auf europäischer Ebene beinhalten.

Einzig allein die geplante öffentliche Konsultation zur bestehenden EU-Trinkwasserrichtlinie könnte ein Anknüpfungspunkt sein, dass Teil der Forderungen von „right2water“ schlussendlich doch im EU-Gesetzgebungsprozess Eingang finden. Doch auch „öffentliche Konsultationen“ haben keine verpflichtenden Auswirkungen auf das Handeln der Kommission.

InitiatorInnen sind enttäuscht

Jan Willem Goudriaan, stellvertretender Generalsekretär von EGÖD, bedauert das Ausbleiben eines Gesetzesvorschlags für die Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser: „Die Reaktion der Europäischen Kommission ist wenig ambitioniert darin, den Erwartungen von 1,9 Millionen Menschen gerecht zu werden!“

Einen Erfolg hat „right2water“ jedoch schon eingefahren: Anfang 2014 wurde der Bereich von Wasserversorgung und Abwasserentsorgung aus der Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen in der EU ausgenommen, nicht zuletzt aufgrund des enormen politischen Drucks von „right2water“. Dennoch verpflichtet sich die Kommission weiterhin nicht dazu, diese Bereiche bei Verhandlungen zu Handelsabkommen auszuschließen.

Auch die im Rahmen der Troika-Krisenpolitik verordnete Sparpolitik für Länder wie Griechenland, Portugal und Spanien wird in Bezug auf Wasserdienstleistungen nicht hinterfragt. Schließlich ist gerade in diesem Zusammenhang unter tatkräftiger Mitwirkung der Kommission starker politischer und ökonomischer Druck auf die Krisenländer aufgebaut worden, staatliche Unternehmen radikal zu privatisieren, was beispielsweise in Griechenland und Portugal unter anderem die Wasserversorgung betrifft.

Ausblick: Den Druck aufrechterhalten!


Die InitiatorInnen von „right2water“ fordern jetzt eine umfassende Überprüfung der EU-Wasserrahmen und Trinkwasserrichtlinie, um das Menschenrecht auf Wasser in der EU zu verankern. Zudem sind die KandidatInnen für die aufkommenden Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) im Mai 2014 aufgerufen, in der neuen Legislaturperiode Liberalisierungen von Wasserdienstleistungen zu verhindern.

Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen müssen weiterhin den Druck aufrechterhalten, damit sauberes und preiswertes Wasser als Grundrecht für alle Menschen in Europa durchgesetzt wird.

Weitere Informationen:

Stellungnahme der Europäischen Kommission

Pressemitteilung von „right2water“ zur Stellungnahme der Kommission