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Zukünftige EU-Erweiterungen bedürfen der Einbindung der Sozialpartner und einer Vertiefung des Sozialen Dialogs – sowohl in der EU als auch in den Kandidatenländern. Am 26. März 2024 luden AK EUROPA und das ÖGB-Europabüro zur Auftaktveranstaltung des Central European Trade Union Network (CETUN). Dabei wurden Herausforderungen und Chancen einer Erweiterung der EU um die Westbalkanregion diskutiert. Man war sich einig, dass die soziale Dimension deutlich stärker berücksichtigt werden muss.    

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Die erste europäische Klimarisikobewertung der Europäischen Umweltagentur zeigt, dass Überschwemmungen, Hitze und Dürre etwa die Versorgung mit Nahrungsmitteln oder die Gesundheit der Menschen in Europa, nicht zuletzt der Arbeitnehmer:innen, grundlegend gefährden. Die Anpassung an den menschengemachten Klimawandel muss jetzt beginnen, um Klimaresilienz zu fördern und eine soziale und ökologische Transformation zu ermöglichen.

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Der Benchmarking Working Europe Bericht 2024 blickt angesichts der bevorstehenden Wahlen zum EU-Parlament auf den Status Quo des Sozialen Europas. Wichtige Errungenschaften der zu Ende gehenden EU-Legislaturperiode werden gewürdigt, aber auch Defizite festgestellt. Der Bericht weist darüber hinaus auf die notwendigen politischen Schritte in der kommenden EU-Legislaturperiode hin, um das Fortbestehen des sozialen Paradigmenwechsels zu sichern.

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Nach wochenlangem Tauziehen haben die EU-Mitgliedstaaten am 15. März 2024 dem EU-Lieferkettengesetz im Ausschuss der Ständigen Vertreter:innen zugestimmt. Die vorläufige Einigung zum EU-Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit erhielt bereits am 13. März 2024 die erforderliche Zustimmung. Beide Rechtsakte müssen noch vom Plenum des EU-Parlaments und vom Rat formell angenommen werden.

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Der EU-Ministerrat für Beschäftigung und Soziales hat am 11. März 2024 die Richtlinie zur Plattformarbeit angenommen. Zuvor waren zwei Anläufe zur Annahme gescheitert, obwohl im Dezember 2023 eigentlich bereits eine Einigung erzielt worden war. Mit der Richtlinie gibt es nun erstmals eine Handhabe, um gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse in der Plattformökonomie vorzugehen. Auch die Rolle von Gewerkschaften wird gestärkt.

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Die Schaffung einer EU Arbeitsplatzgarantie könnte Langzeitarbeitslosigkeit entgegenwirken, Armut bekämpfen und gleichzeitig zum grünen und gerechten Übergang beitragen. AK EUROPA hat im Februar 2024 in Brüssel eine Veranstaltung organisiert, um die Debatte dazu auf EU-Ebene voranzubringen. Bestehende Modelle der Jobgarantie sowie Herausforderungen und Chancen ihrer Umsetzung wurden diskutiert.

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Die 13. Minister:innenkonferenz, welche vom 26. Februar bis 2. März 2024 stattgefunden hat, konnte die Welthandelsorganisation nicht aus ihrer Sackgasse führen. Diese befindet sich schon länger in der Krise und gilt seit 2019 als handlungsunfähig. Die Gründe dafür sind in langjährigen Strukturschwächen zu suchen, die durch die aktuellen geopolitischen Entwicklungen verschärft werden. Ein sozial und ökologisch nachhaltiger Welthandel bleibt weiterhin außer Reichweite.

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Im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments stehen demnächst Abstimmungen zu zwei kontroversiell diskutierten Themen an: Anfang April 2024 wird über die Einführung des digitalen Euros als neues Zahlungsmittel abgestimmt. Die in der Öffentlichkeit weit weniger beachtete Kleinanlegerstrategie der EU-Kommission gelangt am 20. März 2024 zur Abstimmung. Die AK fordert Verbesserungen für Konsument:innen.

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Nach zähen Verhandlungen zwischen Rat und EU-Parlament wurde am 10. Februar 2024 um 2 Uhr nachts die Einigung für einen neuen Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung der EU erzielt. Dieser bleibt verkürzt auf restriktive Schuldenregeln. Immerhin werden diese nun sinnvoller ausgestaltet als bisher. Trotzdem könnten sie Kürzungen im Sozialbereich zur Folge haben und die dringend notwendige Aufstockung öffentlicher Investitionen ausbremsen.

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Am 1. Februar 2024 erreichten der Rat und das EU-Parlament eine Einigung zum sogenannten Notfallinstrument für den Binnenmarkt, welches bereits im September 2022 von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde. Mit diesem Instrument sollen die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sowie der freie Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr auch in Krisenfällen für die Bevölkerung und Unternehmen gesichert bleiben. Das Instrument weist jedoch Schwächen auf, die zu Lasten der Arbeitnehmer:innen gehen.