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Angesichts des nach wie vor breiten Widerstands gegen den Abschluss des EU-Mercosur-Abkommens plant die EU-Kommission künftig die Zerteilung von Assoziierungsabkommen. Dies würde im Moment vorrangig das EU-Mercosur-Abkommen betreffen, wo der umstrittene Handelsteil trotz berechtigter Kritik schneller und ohne Zustimmung der einzelnen nationalen Regierungen bzw Parlamente in Kraft gesetzt werden könnte.

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Bei der Umsetzung des Grünen Deals, Europa bis 2050 zu einem klimaneutralen Kontinent zu machen, hat die Europäische Kommission am 26. Oktober 2022 das nächste Gesetzespaket vorgestellt. Damit sollen Luft und Wasser in der EU sauberer werden. Vor allem sollen aber auch die Möglichkeiten, bei Verstößen Klagen einzubringen, verbessert werden.

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Noch in diesem Herbst sind neue Schritte über die (Neu-)Ausrichtung der EU-Wirtschaftspolitik zu erwarten. Gemeinsam mit mehr als 180 anderen Organisationen und Wissenschaftler:innen hat die AK einen offenen Brief unterzeichnet und plädiert darin für eine gerechte und nachhaltige Reform der EU-Fiskalregeln.

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Internationale Handelsbeziehungen können eine wesentliche Rolle hin zu einer grünen und gerechteren Weltwirtschaft spielen. Dieser Ansicht ist die EU-Kommission in ihrer am 22. Juni 2022 vorgestellten Mitteilung über die Macht von Handelspartnerschaften. Zwar werden durch die darin genannten Vorschläge langjährige Forderungen aufgegriffen, gleichzeitig greifen diese angesichts von Klimawandel und globaler Ungleichheit zu kurz, wie die AK in ihrem aktuellen Positionspapier feststellt.

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Die Energiepreise befinden sich aufgrund des russischen Angriffskriegs und der wirtschaftlichen Vergeltungsmaßnahmen auf Rekordniveau, Tendenz weiter steigend. Gleichzeitig bleibt immer weniger Zeit, der Klimakrise gegenzusteuern. Aus diesem Grund luden AK EUROPA und die Oesterreichische Nationalbank zu einer gemeinsamen Veranstaltung, um über Maßnahmen zu diskutieren, die es braucht, die Energiepreise und die Inflation in den Griff zu bekommen und gleichzeitig den grünen Wandel beschleunigen.

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Eine wichtige Ankündigung im Rahmen der diesjährigen State of the Union-Rede von Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen am 14. September 2022 war jene nach einer Übergewinnsteuer für Energieunternehmen. Gemeint ist damit eine Abschöpfung der durch die steigenden Energiepreise erwirtschafteten Gewinne des Energiesektors und eine Umverteilung an die Verbraucher:innen. Noch am gleichen Tag präsentierten Vizepräsident Frans Timmermans und EU-Kommissarin Kadri Simson den konkreten Verordnungsentwurf.

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Ende März 2022 hat die Europäische Kommission das Kreislaufwirtschaftspaket vorgestellt, dessen grundlegendes Ziel eine Transformation des Konsums hin zu längeren Nutzungsdauern ist. Die AK begrüßt die in diesem Paket vorgeschlagenen Rechtsakte, fordert aber gleichzeitig auch die Beibehaltung des hohen Schutzniveaus für europäische Verbraucher:innen und eine soziale und gerechte Ausgestaltung der neuen Regelungen.

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AK und ÖGB haben ein Modell zur Besteuerung der Übergewinne im Energiesektor ausgearbeitet. Es sieht eine Besteuerung in Höhe von 60 % bis 90 % vor, befristet auf die Jahre 2022 bis 2024. Für Investitionen in erneuerbare Energieträger soll es eine sofortige und vollständige Abzugsmöglichkeit geben.

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Dominik Bernhofer

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Auf Basis einer 2020 durchgeführten Evaluation der Industrieemissionsrichtlinie, durch welche die Auswirkungen von 52.000 großen Industrieanlagen und Nutztierhaltungsbetrieben mit hohem Umweltverschmutzungsrisiko geregelt werden, wurden einige verbesserungswürdige Bereiche festgestellt.

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Werner Hochreiter

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Peter Hilpold (Brussels office)

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Veranstaltungen

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Das Brüsseler Büro der österreichischen Bundesarbeitskammer (AK EUROPA) und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) laden Sie herzlich zur gemeinsamen Veranstaltung ein:

Datum Dienstag, 27. September 2022, 12:30
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