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Die zu Ende gehende Legislaturperiode stand ganz im Zeichen des European Green Deal. Einer der zahlreichen Vorschläge zur Förderung der Kreislaufwirtschaft, der aktuell noch diskutiert wird, ist eine Verordnung über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und die Entsorgung von Altfahrzeugen. Ziel dieser Verordnung ist es, die Umweltauswirkungen des Automobilsektors zu reduzieren und damit einen Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen zu leisten.

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Am 29. Februar steht das Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Chile zur Abstimmung im Europäischen Parlament. Aus Sicht der AK ist das Abkommen hochproblematisch, denn es wirkt sich unter anderem negativ auf Umwelt- und Sozialstandards aus. Von dem Ziel, mit Hilfe der Handelspolitik zu den Zielen des Green Deals beizutragen, rückt die EU damit ein weiteres Stück ab.

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Die EU-Kommission hat Maßnahmen zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit der Automobilindustrie vorgeschlagen, die das Design, die Produktion und die Entsorgung von Altfahrzeugen betreffen. Damit will sie nicht nur den Zugang zu Ressourcen verbessern und Umwelt- und Klimaziele unterstützen, sondern auch Wertschöpfung und Beschäftigung fördern. Die AK begrüßt die grundsätzliche Zielsetzung des Vorschlags. Die Regelungen zur Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit von Fahrzeugen sowie die damit verbundene Datenerhebungspflicht werden sehr positiv bewertet.

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Judith Fitz

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Franz Greil

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Florian Wukovitsch (Brussels office)

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Das Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Chile steht am 24. Jänner im Ausschuss für internationalen Handel (INTA) auf der Tagesordnung und wird am 29. Februar 2024 im Europäischen Parlament abgestimmt.

Die Bundesarbeitskammer (AK) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) sprechen sich entschlossen gegen das Abkommen mit Chile aus.

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Elena Ellmeier

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Angela Pfister

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Judith Vorbach (Brussels office)

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Die EU-Kommission schlägt in einer Richtlinienänderung Maßnahmen vor, um den Kombinierten Güterverkehr attraktiver zu machen. Dieser soll künftig auf Basis der externen Kosten gefördert und digital organisiert werden. Dadurch sollen die Kosten des Kombinierten Verkehrs um zehn Prozent sinken. Die AK befürwortet grundsätzlich die Absicht, den Güterverkehr umweltfreundlicher zu gestalten. Ob die vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich zum Erfolg führen, muss jedoch bezweifelt werden.  

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Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat jüngst eine Stellungnahme zu Maßnahmen zur Schaffung eines EU-Rahmens für den gerechten Übergang verabschiedet. In dieser fordert er eine entsprechende EU-Agenda 2050, ein eigens dafür zuständiges Kommissionsmitglied und eine Beobachtungsstelle. Der Ausschuss verdeutlicht damit, dass der gerechte Übergang in der nächsten Legislaturperiode ganz oben auf der Agenda stehen muss. Einen grünen Wandel kann es nur im Einklang mit einem sozialen Wandel geben.

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Franz Greil

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Florian Wukovitsch (Brussels office)

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Die europäische Wirtschaft ist derzeit mit großen Umbrüchen wie der Digitalisierung, der Klimakrise und zunehmenden geopolitischen Spannungen konfrontiert. Der EU-Ansatz der offenen strategischen Autonomie steht in einem Spannungsverhältnis zu den neuen interventionistischen und protektionistischen Ansätzen. Vor diesem Hintergrund setzt die Europäische Kommission auf einen aktiveren Ansatz in der Industriepolitik.

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Christian Berger

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Michael Soder

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Marion Pistelka

Florian Wukovitsch (Brussels office)

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Mit der Richtlinie (EU) 2018/851 vom 30. Mai 2018 wurde die Pflicht der Mitgliedstaaten, bis zum 1. Jänner 2025 eine getrennte Sammlung von Textilien einzuführen, in der Abfallrahmenrichtlinie normiert. Mit dem vorliegenden Vorschlag der Kommission sollen nun die Grundlagen für eine solche getrennte Sammlung geschaffen werden. Zu diesem Zweck wird die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Produzenten bestimmter Textilien vorgeschlagen.

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Werner Hochreiter

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Judith Fitz

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Florian Wukovitsch (Brussels office)

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Im Textilsektor fallen immense Abfallmengen an. Um die Umweltauswirkungen des Sektors insgesamt zu reduzieren, müssen auch diese Abfälle richtig entsorgt werden. Schon bisher war vorgesehen, dass alle EU-Mitgliedsstaaten bis zum 1. Jänner 2025 eine getrennte Sammlung von Textilien einführen müssen. Im Sommer hat die EU-Kommission die Umsetzung dieses Vorhabens in einem weiteren Richtlinienvorschlag konkretisiert. Mit diesem beschäftigt sich ein aktuelles AK EUROPA-Positionspapier.