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Europas Wohnungskrise ist in der EU-Politik angekommen. Mit einem zuständigen EU-Kommissar will Ursula von der Leyen das Problem auf die höchste politische Ebene heben. Dabei wirken viele der angekündigten Maßnahmen noch wenig konkret, und insgesamt scheint die soziale Dimension noch nicht ganz ausgereift. In der Zivilgesellschaft und auch von Gewerkschaftsseite gibt es zahlreiche Ideen, wie Wohnen sozial gerechter gestaltet werden kann. Das Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) veranstaltete erst kürzlich eine Konferenz zu diesem Thema.

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Zwangsarbeit ist weltweit verbreitet und betrifft rund 28 Millionen Menschen. Um dagegen vorzugehen, hat die EU-Kommission im September 2022 einen Vorschlag für ein EU-Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit vorgelegt. Am 19. November 2024 wurde die Verordnung final beschlossen. Die AK begrüßt dieses wichtige Instrument zur Bekämpfung moderner Sklaverei.

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Am 8. November 2024 verabschiedete der informelle Europäische Rat in Budapest die sogenannte Budapester Erklärung, eine politische Willensbekundung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Der Fokus liegt auf Innovation, Produktivität und Wirtschaftswachstum. Angesprochen werden auch andere strategische Ziele wie Energiesouveränität, Klimaneutralität, Kreislaufwirtschaft und die soziale Agenda.

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Die öffentliche Hand gibt jedes Jahr große Summen für die Vergabe von Aufträgen aus, beispielsweise für Bauarbeiten oder Dienstleistungen. In der Gestaltung der öffentlichen Auftragsvergabe liegt daher erhebliches Potenzial, den Markt durch Festlegung qualitativer Kriterien positiv zu beeinflussen. Die neue EU-Kommission hat angekündigt, das Vergaberecht zu überarbeiten. Aus Sicht der AK müssen dabei endlich soziale und ökologische Kriterien im Mittelpunkt stehen. 

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Die im Jahr 2022 verabschiedete Mindestlohn-Richtlinie regelt erstmals europaweit angemessene Mindestlöhne. Sie verfolgt das Ziel, Erwerbsarmut und Lohnungleichheit auf europäischer Ebene entgegenzuwirken. Bis 15. November 2024 sollen die Mitgliedstaaten die Vorgaben der Richtlinie umsetzen, was bisher jedoch bloß zögerlich erfolgt.

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Vom 4. bis 12. November fanden die Anhörungen der 26 desiginierten Kommissar:innen in den zuständigen Ausschüssen des EU-Parlaments statt. Viele Kandidat:innen gaben ein gutes Bild ab, einige glänzten geradezu mit Detailwissen oder Humor, nur wenige waren umstritten. Dazu zählten neben Olivér Várhelyi aus Ungarn und Raffaele Fitto aus Italien auch Teresa Ribera Rodríguez aus Spanien. Bisher konnten sich die Fraktionen noch nicht einigen, am Termin für die Plenarabstimmung Ende November wird aber vorerst nicht gerüttelt.

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Während am Beginn der neuen EU-Legislaturperiode der Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit, dem Binnenmarkt und Verteidigung liegt, präsentiert AK EUROPA einen Katalog für eine gute Zukunft der EU aus Sicht der Arbeitnehmer:innen und Konsument:innen. Gerade angesichts der aktuell immensen Herausforderungen dürfen deren Interessen nicht vernachlässigt werden, und soziale Ausgewogenheit muss im Zentrum der EU-Politik stehen. In den 35 Forderungsblättern finden sich zahlreiche konkrete politische Handlungsempfehlungen.

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Die AK setzt sich dafür ein, die soziale Dimension der EU am Beginn der EU-Legislaturperiode in den Mittelpunkt zu rücken. Die Europäische Säule sozialer Rechte muss in den kommenden fünf Jahren weiterhin mit Leben gefüllt werden. Das Projekt „A Pillar for our Rights“ und der AK EUROPA Forderungskatalog geben Impulse für ein soziales Europa.

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Mit dem Rahmen für soziale Konvergenz (Social Convergence Framework, SCF) wurde ein Instrument geschaffen, um die beschäftigungs- und sozialpolitischen Entwicklungen in den EU-Mitgliedsstaaten strukturiert abbilden und vergleichen zu können. Er soll helfen herauszufinden, in welchen Ländern es besonderen Handlungsbedarf gibt. Damit es tatsächlich zur ausreichenden Berücksichtigung sozialer Ziele kommt, sind jedoch noch weitere Schritte notwendig.

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Mit dem EuGH-Urteil vom 10. September 2024 zu Irlands Steuerbegünstigungen für Apple endet der jahrelange Rechtsstreit zwischen Apple, Irland und der EU-Kommission. Damit wurde ein wesentlicher Gewinn für die EU-Bürger:innen und in Sachen Steuergerechtigkeit in Europa erzielt. Apple muss Steuernachzahlungen in Höhe von 13 Milliarden Euro an Irland leisten. Was bedeutet das Urteil für die Zukunft der Steuergerechtigkeit in Europa?