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Am 22. Oktober 2020 fand ein von AK EUROPA, dem ÖGB Europabüro sowie dem Wien-Haus organisiertes Webinar zum angekündigten Rechtsakt über digitale Dienste statt. Da die aktuellen Rechtsnormen teils bereits 20 Jahre alt sind und den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden, sind neue Regeln für Online-Plattformen aus Sicht der Arbeiterkammer von großer Bedeutung.

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Am 20. Oktober 2020 stimmte das EU-Parlament über insgesamt sechs Initiativberichte zum Rechtsakt über digitale Diensten sowie zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz ab. Alle sechs Berichte wurden mit deutlichen Mehrheiten angenommen.

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AK EUROPA, the Brussels Office of the Austrian Federal Chamber of Labour, ÖGB Europabüro, the Brussels Office of the Austrian Trade Union Federation and the Vienna Liaison Office in Brussels would like to cordially invite you to our joint webinar "Digital Services & Platform economy: Impact on cities, workers & consumers":

Datum Donnerstag, 22. Oktober 2020, 14:00
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Neben ihrem neuen Aktionsplan für digitale Bildung präsentierte die EU-Kommission am 30. September 2020 auch ihre Vision zur Schaffung eines Europäischen Bildungsraums. Beide Mitteilungen sollen zu einer raschen Erholung und einem besseren Übergang zu einer digitalen und grünen Gesellschaft beitragen.

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Geschlossene Bildungseinrichtungen, digitales Lernen, weniger verfügbare Lehrstellen – Auch im Bildungsbereich hat die Coronakrise deutliche Spuren hinterlassen. Im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft sollen nun vor allem in den Bereichen Digitalisierung und berufliche Bildung Fortschritte gemacht werden.

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Zu Beginn der neuen EU-Wahlperiode hat die Europäische Kommission unter ihrer Präsidentin Ursula von der Leyen eine Reihe von Initiativen im Bereich der Digitalisierung angekündigt. Bis Ende des Jahres 2020 wird sie unter anderem einen Vorschlag zur Überarbeitung der rechtlichen Regeln bei wirtschaftlichen Aktivitäten auf Online-Plattformen präsentieren. Für die derzeit laufende Konsultation stellt die AK ein Tool zur Verfügung, um PlattformarbeiterInnen die Teilnahme daran zu erleichtern.

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Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

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Die Förderung von digitalen Fertigkeiten und Kompetenzen ist der EU zwar schon seit Längerem ein Anliegen, die Coronakrise hat die Dringlichkeit entsprechender Maßnahmen aber noch einmal in aller Deutlichkeit unterstrichen. Dabei sollten benachteiligte Bevölkerungsgruppen besonders gefördert und gleichzeitig verhindert werden, dass sich bereits existierende Kluften weiter vertiefen.