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Beim Daten Governance Gesetz handelt es sich um ein grundrechtlich äußerst sensibles Projekt: Mit dem vorliegenden Entwurf soll die Datenwirtschaft – unter Einhaltung einiger Anforderungen – auch auf geschützte Daten zugreifen können. Nach Einschätzung der Arbeiterkammer werden KonsumentInnen, PatientInnen und BürgerInnen den Datentransfers nicht ohne Weiteres vertrauen können. Denn während die Förderung innovativer Datenbewirtschaftung überaus klar formuliert ist, sind die flankierenden Vorschriften, die die Rechte der Betroffenen absichern, unvertretbar vage.

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Daniela Zimmer

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In der Coronakrise wurde nicht nur die große Bedeutung der Plattformökonomie für die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs sichtbar. Sichtbar wurden auch die Nachteile dieser hyperflexiblen Vermittlungsform mit oft prekärer Beschäftigung. Das hat die Dringlichkeit gerechter und fairer Regulierung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten jedoch einmal verdeutlicht – die Zeit ist reif für eine Plattformarbeits-Richtlinie.

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The Covid-19 pandemic has turned the spotlight on the social significance and economic potential of the platform economy, but it has also highlighted the disadvantages of this hyper-flexible form of intermediation and employment. Despite their promises of autonomy, platform-based modes of organising labour reinforce social inequalities, gender segregation and economic dependencies. They may also lead to precarious working conditions where it is difficult to enforce existing protections under employment and social law.

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Martin Risak

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Christian Berger

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Am 15. Dezember 2020 präsentierte die Kommission ihren Vorschlag zu einem Rechtsakt über digitale Märkte. Dieser soll vor allem Regeln für sogenannte „Gatekeeper“ – gemeint sind die etwa 20 größten und besonders mächtigen Internetplattformen – beinhalten. Die Arbeiterkammer begrüßt den Vorschlag, fordert aber in einigen Bereichen dringend Nachschärfungen.

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Die Arbeiterkammer (AK) bewertet den am 15.12.2020 veröffentlichten Verordnungsvorschlag zum Digital Markets Act (DMA) als gute Diskussionsgrundlage, Nachschärfungen sind allerdings in einigen Punkten notwendig. Eine Überarbeitung des Vorschlages ist etwa bei den vorgesehenen Verpflichtungen und Verboten für sogenannte „Gatekeeper-Plattformen“ notwendig.

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Ulrike Ginner

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Helmut Gahleitner

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Ein Recht auf Nichterreichbarkeit soll in Zukunft die negativen Aspekte von Telearbeit und Arbeit aus dem Homeoffice abmildern. Einem entsprechenden Bericht des Beschäftigungsausschusses stimmte das Europäische Parlament am 21. Jänner 2021 zu.

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Am 15. Dezember 2020 präsentierte die EU-Kommission die mit Spannung erwarteten Vorschläge zu zwei Rechtsakten, die Online-Plattformen in Zukunft stärker regulieren sollen. Unter anderem sind hohe Strafen für große Online-Plattformen vorgesehen, wenn diese sich nicht an das neue Regelwerk halten.

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Die anhaltende Coronakrise verlagert den Kauf von Waren und Dienstleistungen noch stärker ins Internet, große Online-Plattformen verzeichnen Rekordgewinne. Gleichzeitig wächst der Druck auf die PlattformarbeiterInnen, die bereits vor der Krise unter oftmals prekären und ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen litten.

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Am 13. November 2020 hat die Kommission ihre neue VerbraucherInnen-Agenda präsentiert. In dieser stellt sie ihre Vision sowie konkrete Vorhaben in der EU-VerbraucherInnenpolitik für die Jahre 2020 bis 2025 vor. Auch in dieser Mitteilung stehen einmal mehr Maßnahmen im Bereich der grünen und digitalen Transformation im Mittelpunkt.

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Seit rund zwei Jahren wird auf WTO-Ebene über ein neues Regelwerk für den elektronischen Geschäftsverkehr verhandelt. In einer Erklärung fordert die Arbeiterkammer als eine von 42 zivilgesellschaftlichen Organisationen, dass der Schutz des Grundrechts auf Datenschutz und Privatsphäre dabei an erster Stelle steht.