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Am 23. November 2021 wurde im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments über den Vorschlag zur Richtlinie über digitale Märkte abgestimmt. Die ausgehandelten Kompromissanträge wurden mit großer Mehrheit angenommen. Die Einigung im Binnenmarktausschuss ist ein wichtiger erster Schritt, um diesen dringend benötigten Rechtsakt auf den Weg zu bringen. Aus Sicht der Arbeiterkammer wären jedoch noch weitergehende Nachbesserungen bei diesem Richtlinienvorschlag wichtig.

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Am 8. November 2021 fand im Europäischen Parlament eine öffentliche Anhörung mit Facebook-Whistleblowerin Frances Haugen statt. Haugen erhob erneut schwere Vorwürfe gegen Facebook und bezeichnete die Plattformen des Konzerns als Bedrohung für die Demokratie. Haugen begrüßte daher eindringlich die Bemühungen der EU, Tech-Konzerne einer verstärkten Regulierung zu unterwerfen.

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Mit einem Klick bringt uns ein:e Deliveroo-Radfahrer:in frisch gekochtes Essen vor die Haustür, kutschiert uns ein:e Uber-Fahrer:in von A nach B und räumt eine Helpling-Reinigungskraft unser Zuhause auf. Plattformen und die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen sind inzwischen fester Bestandteil unseres Alltags. Auf die Frage nach den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten wird bei all der Bequemlichkeit gern vergessen.

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Der Verordnungsentwurf zu künstlicher Intelligenz (KI), welchen die Kommission im April 2021 präsentiert hat, wird derzeit intensiv im EU-Parlament und im Rat diskutiert. Während die Schaffung eines regulatorischen Rahmens für KI grundsätzlich zu begrüßen ist, geht die Verordnung aus Sicht der AK in vielen Bereichen nicht weit genug. Vor allem fehlen wichtige Schutzmechanismen für Arbeitnehmer:innen und Konsument:innen.

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Nach der Veröffentlichung des Weißbuchs zu Künstlicher Intelligenz präsentierte die Kommission im April 2021 einen Verordnungsentwurf zu Künstlicher Intelligenz (KI). Während die Schaffung eines regulatorischen Rahmens für KI grundsätzlich zu begrüßen ist, geht der Verordnungsvorschlag aus Sicht der AK in vielen Bereichen nicht weit genug. 
 

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Mathias Grandosek

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Fridolin Herkommer

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Martina Chlestil

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Michael Heiling

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Julia Nedjelik-Lischka

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Biometrie-Anwendungen schleichen sich immer mehr in unseren Alltag ein. Viele betrachten Fingerscans, Gesichts- oder Stimmerkennung als eine harmlose und sichere Art der Identifizierung, doch birgt die Verwendung biometrischer Daten auch Risiken wie Datenmissbrauch und Identitätsdiebstahl. Bei einer von AK EUROPA und BEUC organisierten Veranstaltung wurde klar: Die Sicherheit der Konsument:innen muss gewährleisten werden, denn im Gegensatz zu Passwörtern können die eigenen biometrischen Merkmale nicht geändert oder gelöscht werden.

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Die 36 Jahre alte Produkthaftungsrichtlinie entspricht nicht mehr den technologischen Entwicklungen. Der Einsatz von Algorithmen, künstlicher Intelligenz (KI) oder intelligenter Geräte (IoT) im Alltag der Verbraucher:innen war 1985 noch ein Wunschtraum.

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Daniela Zimmer

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Using biometric data like finger scans, facial or voice recognition as a replacement for passwords is becoming more and more common. The supposed advantages of biometric data such as an easy and unique verification method weigh heavy, and many find it a harmless and safe norm for identification and authentication. However, the use of biometrics comes with a risk of data abuse and identity theft. It is therefore crucial to secure consumer safety because you cannot change or delete your biometric features.

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Daniela Zimmer

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Das digitale Wettrüsten hat schon begonnen. Weltweit investieren Staaten aktiv, damit ihre Industrien im globalen Wettbewerb mithalten können.

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AK EUROPA, das Brüsseler Büro der österreichischen Bundesarbeitskammer und BEUC, der Europäische Verbraucherverband, laden Sie herzlich zu unserem gemeinsamen Webinar „Wie sicher sind biometrische Daten und welche Auswirkungen hat das auf die KI-Regulierung?" ein.

Datum Montag, 13. September 2021, 15:00
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