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Nachrichten

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Angesichts geopolitischer Spannungen und der wachsenden Abhängigkeit von ausländischen Tech-Konzernen nimmt die Debatte über die technologische Unabhängigkeit Europas zunehmend an Fahrt auf. Die EU hat Rechtsvorschriften über digitale Märkte, digitale Dienste und KI beschlossen. Dennoch bestehen nach wie vor große Bedenken hinsichtlich des wirtschaftlichen und sozialen Einflusses durch ausländische Tech-Giganten. Welche Risiken existieren aktuell und wie kann die EU digitale Souveränität erreichen?

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Die rasanten Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) verändern die Arbeitswelt. Am 20. und 21. Februar 2025 veranstaltete das Europäische Gewerkschaftsinstitut eine Konferenz zum Thema „Zukunft der Arbeit“. Diese beschäftigte sich mit den Auswirkungen von digitalen Technologien, KI und computergestützter Steuerung. Für eine faire digitale Transformation der Arbeitswelt braucht es die Mitsprache der Arbeitnehmer:innen.

Publikationen

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Die Verordnung über künstliche Intelligenz (AI Act) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und nach zwei Jahren in vollem Umfang anzuwenden. Die Regelungen von Kapitel I (Allgemeine Bestimmungen) und II (verbotene Praktiken im KI-Bereich) gelten bereits seit 2. Februar 2025.

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Sarah Bruckner (Brussels office)

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Jasmin Reininger

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Daniela Zimmer

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Louise Beltzung

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Nachdem die EU-Kommission am 29. Jänner ihren Kompass für Wettbewerbsfähigkeit vorgestellt hat, diskutiert ganz Brüssel wieder darüber, wie sich Europa wirtschaftspolitisch gegenüber den USA und China behaupten und damit den Wohlstand nachhaltig sichern kann. Nicht nur der Rat hat sich unter polnischem Vorsitz für das kommende halbe Jahr Industriepolitik auf die Fahnen geschrieben. Auch AK EUROPA positionierte sich Anfang Februar mit zwei Veranstaltungen zu dieser Frage.

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Werden die aktuellen EU-Verbraucherschutzgesetze den Herausforderungen für Konsument:innen im digitalen Bereich gerecht? Diese Frage hat die EU-Kommission eingehend untersucht und verneint. In einem umfassenden Bericht bestätigt sie in weiten Teilen die Analyse der AK. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen nun in die Erarbeitung eines Digital Fairness Acts einfließen.

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Am 21. Mai 2024 erfolgte im Rat der EU der finale Beschluss der KI-Verordnung. Diese stellt einen bedeutenden Schritt für die sichere Nutzung von Künstlicher Intelligenz und den Schutz von Grundrechten dar. Das EU-Parlament hat dazu wesentlich beigetragen – einer von vielen Gründen, bei der EU-Wahl am 9. Juni 2024 wählen zu gehen!

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Der EU-Ministerrat für Beschäftigung und Soziales hat am 11. März 2024 die Richtlinie zur Plattformarbeit angenommen. Zuvor waren zwei Anläufe zur Annahme gescheitert, obwohl im Dezember 2023 eigentlich bereits eine Einigung erzielt worden war. Mit der Richtlinie gibt es nun erstmals eine Handhabe, um gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse in der Plattformökonomie vorzugehen. Auch die Rolle von Gewerkschaften wird gestärkt.

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Im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments stehen demnächst Abstimmungen zu zwei kontroversiell diskutierten Themen an: Anfang April 2024 wird über die Einführung des digitalen Euros als neues Zahlungsmittel abgestimmt. Die in der Öffentlichkeit weit weniger beachtete Kleinanlegerstrategie der EU-Kommission gelangt am 20. März 2024 zur Abstimmung. Die AK fordert Verbesserungen für Konsument:innen.

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Der Vorschlag für eine Verordnung über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten wird derzeit im Trilog zwischen EU-Parlament, Rat und EU-Kommission verhandelt. AK EUROPA hat gemeinsam mit Gewerkschaften und anderen Organisationen, die sich für die digitalen Rechte von Patient:innen, Angehörigen medizinischer Berufe, Verbraucher:innen sowie Arbeitnehmer:innen einsetzen, einen offenen Brief an die Trilog-Verhandler:innen gerichtet. Diese werden aufgefordert, die Grundrechte europäischer Patient:innen zu beachten.

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Daniela Zimmer

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Johanna Rachbauer

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Sarah Bruckner (Brussels office)

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Der Vorschlag zielt darauf ab, den Zugang zu personenbezogenen Finanzdaten sowie deren Austausch und Nutzung durch verschiedene Datennutzer klar zu regeln. Durch den erleichterten Zugang zu Daten möchte die Kommission Innovationen und datenbasierte Geschäftsmodelle im EU-Finanzsektor fördern. Diese Ambitionen stehen zwangsläufig in einem Spannungsverhältnis zu den Grundrechten auf Datenschutz und Privatsphäre, die grundsätzlich Vorrang vor rein wirtschaftlichen Interessen haben.

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Daniela Zimmer

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Benedikta Rupprecht

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Florian Wukovitsch (Brussels office)

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