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Der Vorschlag zielt darauf ab, den Zugang zu personenbezogenen Finanzdaten sowie deren Austausch und Nutzung durch verschiedene Datennutzer klar zu regeln. Durch den erleichterten Zugang zu Daten möchte die Kommission Innovationen und datenbasierte Geschäftsmodelle im EU-Finanzsektor fördern. Diese Ambitionen stehen zwangsläufig in einem Spannungsverhältnis zu den Grundrechten auf Datenschutz und Privatsphäre, die grundsätzlich Vorrang vor rein wirtschaftlichen Interessen haben.

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Daniela Zimmer

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Benedikta Rupprecht

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Florian Wukovitsch (Brussels office)

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Am 13. Dezember haben das EU-Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über einen Richtlinienvorschlag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Plattformbeschäftigte erzielt. Somit könnte es bald das weltweit erste Gesetz geben, welches die Rechte von Plattformarbeiter:innen reguliert. Immer mehr Menschen sind über Plattformen beschäftigt, die rechtlich als Selbständige gelten. Damit fallen jedoch Rechte, wie Urlaubsanspruch und Entgeltfortzahlungen bei Krankheit, weg.

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Am 8. Dezember wurde in Brüssel eine bahnbrechende Einigung erzielt. EU-Parlament, Rat und Kommission haben nach einem 36-stündigen Verhandlungsmarathon das finale Trilog-Ergebnis zur Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI) verkündet.

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Die EU-Kommission setzt mit dem KI-Gesetz auf Standards für die Produktsicherheit. Demgegenüber hat das EU-Parlament den Entwurf um wichtige Rechte für betroffene Arbeitnehmer:innen, Bürger:innen und Konsument:innen ergänzt und den demokratisch nicht zu rechtfertigenden Einsatz von KI zur biometrischen Identifikation und Emotionserkennung von Personen deutlich eingeschränkt. 

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Martina Chlestil

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Alice Wagner (Büro Brüssel)

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Innerhalb der EU ist es gelebte Praxis, dass Menschen in ein anderes EU-Land reisen, dort wohnen, arbeiten oder von ihren Arbeitgeber:innen in ein anderes EU-Land entsandt werden. Ein grenzüberschreitender, digitaler Nachweis etwa im Rahmen der Gesundheitsversorgung, Pensionen oder Familienleistungen ist aber bislang noch nicht durchgängig möglich.

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Am Mittwoch, dem 13.September 2023, hielt Kommissionspräsidentin von der Leyen im EU-Parlament in Straßburg die jährliche Rede zur Lage der Union. Die letzte SOTEU in dieser Legislaturperiode vor den anstehenden EU-Wahlen im Juni 2024 setzte inhaltliche Schwerpunkte im Bereich des grünen Wandels, bei der Künstlichen Intelligenz (KI) und in der Frage der Erweiterung. Die soziale Perspektive wurde zwar mit einzelnen wichtigen Punkten angesprochen, wie zum Beispiel im Hinblick auf die Rolle der Sozialpartner. Insgesamt kam sie aber viel zu kurz.

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Influencer:innen-Marketing nimmt in den sozialen Medien rasant zu und wird in verschiedensten Bereichen wie Mode, Fitness, Essen oder Reisen eingesetzt. Aufgrund der großen Resonanz und dem Potenzial, Trends zu setzen, ist diese Art von Marketing zu einer begehrten Werbeform geworden. Marken nutzen sie vermehrt, um ihre Produkte und Dienstleistungen anzupreisen und ihre Botschaften an ein großes Publikum zu bringen. Doch welche Auswirkungen hat diese Art von Werbung auf die Verbraucher:innen, und wo müsste eine EU-weite Regulierung eingreifen?

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Die Verwendung von Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI) ist schon in den letzten Jahren in viele Lebensbereiche vorgedrungen. Durch die aktuelle rapide Verbreitung von ChatGPT ist das Bewusstsein für KI und die Notwendigkeit einer Regulierung von KI-Systemen zuletzt stark gestiegen. Neben positiven Erwartungen in Richtung Innovation, geben KI-Systeme auch Anlass zu Bedenken, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Grundrechte von Arbeitnehmer:innen und Verbraucher:innnen. Am 14.

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Rapide Fortschritte bei der Entwicklung von künstlicher Intelligenz und Algorithmen machen den Schutz von Menschen im digitalen Raum zu einem höchst relevanten Anliegen der europäischen Politik. Mit ihrer Initiative zur „Digitalen Fairness“ möchte die EU-Kommission überprüfen, ob das bestehende EU-Verbraucher:innenrecht gewährleistet, dass online und offline ein gleiches Maß an Fairness erreicht ist.

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Mit ihrer Initiative zur „Digitalen Fairness“ möchte die EU-Kommission überprüfen, ob durch das bestehende Verbraucher:innenschutzrecht erreicht wird, dass ein gleiches Maß an Fairness online und offline gewährleistet ist. Wie in diesem AK EUROPA Positionspapier dargestellt ist, besteht aus Sicht der AK tatsächlich großer Handlungsbedarf. Die Digitalökonomie gewinnt durch exzessive Datennutzung bzw den Einsatz von Algorithmen und künstlicher Intelligenz immer mehr Macht über Konsument:innen und Bürger:innen, während deren Position zunehmend schwächer wird.

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Daniela Zimmer

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Alice Wagner (Brussels office)

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