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ZurückDas Unternehmensrechtspaket, das die grenzüberschreitende Umwandlung, Fusion und Teilung von national sehr verschiedenen Unternehmensformen harmonisieren und digitalisieren soll, befindet sich im EU-Parlament derzeit in erster Lesung. Eine öffentliche Anhörung (21.6.) von europäischen SozialpartnerInnen und ExpertInnen im Rechtsausschuss (JURI) sollte Stoff für die Verbesserung der Gesetzesvorschläge für die Abgeordneten bieten.
Wie schon vom letzten Hearing zum Unternehmensrechtspaket (25.5.) berichtet, klaffen die Positionen von ArbeitnehmerInnen- und ArbeitgeberInnenseite – derzeit – noch auseinander. Während der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) das Paket als zu unternehmensfreundlich bezeichnete, kritisierte der europäische UnternehmerInnendachverband Business Europe die Voreingenommenheit des Kommissionvorschlags gegenüber dem UnternehmerInnentum, da dieser die europäischen Firmen unter grundsätzlichen Verdacht der Steuervermeidung stelle. Beide Sozialpartner waren sich jedoch darin einig, dass man konstruktiv an der Verbesserung des Vorschlags im Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI) mitwirken wolle.
Die Vermeidung von Briefkastenfirmen, die transnationales „Forum Shopping“ zur Verschleierung ihrer Aktivitäten nutzen könnten, sowie die Mitbestimmung von ArbeitnehmerInnen bei Unternehmenstransformationen waren für den vortragenden Wolfgang Kowalsky, leitender Politikberater des EGB, die beiden wichtigsten Anliegen. Das Gesetzespaket würde für ArbeitnehmerInnen erst dann zumutbar, wenn im Falle der gesellschaftsrechtlichen Umwandlung ein generelles Mitbestimmungsrecht der Belegschaft festgehalten wird — Mitbestimmung, die im vorläufigen Dossier zeitlich und rechtlich noch begrenzt ist.
Des Weiteren kritisierte Kowalsky das Fehlen eines „realen Sitz“-Prinzips, was bedeutet, dass Unternehmen nach gegenwärtigem Vorschlag ihre Rechtsform in eine Körperschaft des günstigeren Rechts von Mitgliedstaaten wie Malta, Estland oder Irland umwandeln könnten, ohne jedoch realökonomische Tätigkeit im Zielland aufweisen zu müssen. Die Flucht aus der für Unternehmen „lästigen“ Mitbestimmung sei damit besonders einfach. Kowalsky bezweifelte daher, dass Unternehmensspaltungen –weil besonders anfällig für Missbrauch — überhaupt notwendig sind.
Pedro Oliveira, der Leiter des Business Europe Rechtsbüros, warnte andererseits davor, im Rahmen des Pakets eine zu große Spannweite an Problemen lösen zu wollen. Er bezeichnete die Dossiers – obwohl als grundsätzlich lobenswert eingestuft – als zu bürokratisch und kostenintensiv. Etwa seien zu starke Schutzklauseln enthalten: Maßnahmen gegen Steuervermeidung und -betrug würden schon in anderen Richtlinien festgeschrieben. Auch die Verbesserung des ArbeitnehmerInnenrechts sei nicht im Rahmen des Vorschlags zu lösen, sondern „anderswo“.
Luc Hendrickx, Direktor des europäischen KMU-Verbands UEAPME unterstützte Oliviera in seinen Ansichten, sah aber durchaus die Notwendigkeit besserer Überprüfungen bei Konversionen – da etwa zur Verifizierung der Identität nach derzeitigem Vorschlag das Senden einer Passkopie ausreichend sei. Fälschung von Unternehmensidentitäten und Doppelung bzw. Verlust der juristischen Person bei grenzüberschreitenden Konversionen sei vor allem für Kleinunternehmen problematisch. Digitalisierung sei daher nicht mit Simplifizierung gleichzusetzen, sondern müsse einen Zweck verfolgen. Juristische Prüfung im gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens, inklusive Auge-in-Auge Verifizierung von natürlichen Personen, forderte in diesem Sinne auch Marius Kohler vom Rat der Notariate der EU (CNEU).
Von Seiten der Wissenschaft präsentierte Pierre-Henri Conac von der Universität Luxemburg, der das Paket als eine deutliche Verbesserung der „chaotischen“ Situation sah: Da es im heute weitgehend nicht-harmonisierten Gesellschaftsrecht nur VerliererInnen im Fall von grenzüberschreitenden Transformationen gebe, könne das Paket nur zu Verbesserungen führen. Er appellierte an den Rechtsausschuss, weiterhin alle Interessenslagen zu berücksichtigen, inklusive jener der ArbeitnehmerInnen.
Weiterführende Links:
AK-Europa: Vorsichtige Abkehr von Unternehmensmobilität um jeden Preis?
Europäische Kommission: Unternehmensrechtspaket
Hans Böckler Stiftung: Mitbestimmung entzogen - Unternehmen mit ausländischer Rechtsform