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In ihrem Weißbuch zu Künstlicher Intelligenz (KI) gab die EU-Kommission Anfang 2021 die Maxime aus, dass KI vertrauenswürdig sein muss. So richtig der Befund, so schwach sind die Rechtsinstrumente, auf die die EU-Kommission in ihrem nun im April 2021 veröffentlichten Verordnungsvorschlag setzt. Ihr Vorschlag schützt betroffene VerbraucherInnen unzureichend: Pflichten soll es nur bei wenigen Hochrisiko-KI-Anwendungen geben. Für alles andere soll freiwillige Selbstregulierung reichen.