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ZurückDie anhaltende Coronakrise lähmt nach wie vor Europas Wirtschaft, die Zahl der Arbeitslosen schnellt in die Höhe und Millionen von ArbeitnehmerInnen fürchten um ihre Jobs. Das neue Instrument für Kurzarbeit, welches die EU-Kommission vorgeschlagen hat, soll Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen vor dem Schlimmsten schützen.
Am 2. April 2020 präsentierte die EU-Kommission mit SURE (Support mitigating Unemployment Risks in Emergency) einen Vorschlag für ein neues Instrument für Kurzarbeit zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in der gegenwärtigen Ausnahmesituation. Laut Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen kann SURE „die Auswirkungen der Rezession abmildern, Menschen in Beschäftigung halten und Unternehmen in die Lage versetzen, mit neuem Schwung in den Markt zurückzukehren“.
Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeitsmodelle ermöglichen es Unternehmen, in Krisensituationen das Stundenpensum der Angestellten über einen begrenzten Zeitraum hinweg (stark) zu reduzieren. Für die entfallenen Arbeitsstunden leistet der Staat eine Einkommensunterstützung, die je nach Modell unterschiedlich hoch ausfällt. Im österreichischen Modell erhalten die ArbeitnehmerInnen beispielsweise – abhängig von der Höhe ihres Nettogehalts – zwischen 80 und 90 % des Lohns. Zweck der Kurzarbeit ist es vor allem Kündigungen vorzubeugen. Das sichert nicht nur die Existenzgrundlage der ArbeitnehmerInnen, es trägt auch dazu bei, ihre Kaufkraft zu erhalten. Außerdem soll so sichergestellt werden, dass den Unternehmen die entsprechenden Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, wenn der wirtschaftliche Motor in Europa wieder in Gang kommt.
Modelle der Kurzarbeit wurden auch in anderen EU-Ländern eingeführt, wobei sich die Modelle – beispielsweise bezüglich der Höhe der ausbezahlten Kurzarbeitsgelder – von Land zu Land unterscheiden. Einen guten Überblick über Kurzarbeitsmodelle im europäischen Vergleich bietet das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Das WSI zeigt etwa auf, dass die Nettoersatzrate in Deutschland – je nach Kollektivvertrag – nur bei 60 % liegt, während in anderen Ländern teilweise 100 % des Netto- (Irland) beziehungsweise Bruttogehalts (Dänemark, Niederlande) als Kurzarbeitsgeld ausbezahlt werden. Hier fordert das WSI für Deutschland eine Erhöhung der Kurzarbeitsgelder und nennt das österreichische Modell als mögliches Vorbild.
SURE
Das nun von der Kommission vorgestellte SURE-Instrument soll den Mitgliedsstaaten ermöglichen, zinsgünstige Kredite in der Höhe von insgesamt bis zu 100 Milliarden Euro aufzunehmen, um Kurzarbeit finanzieren zu können. Um zu ermöglichen, dass die Kommission auf den Kapitalmärkten Mittel in dieser Dimension aufnehmen kann, sollen die Mitgliedsstaaten Rückgarantien in Höhe von mindestens 25 Milliarden Euro geben. Mitgliedsstaaten, die als Reaktion auf die Krise Kurzarbeitsmodelle eingeführt haben, können sich an die Kommission wenden und um finanzielle Unterstützung im Rahmen von SURE ansuchen. Die Kommission prüft daraufhin das Anliegen und verhandelt auf Basis der getätigten Investitionen des jeweiligen Mitgliedsstaates die Konditionen des Darlehens, bevor sie dem Rat einen Vorschlag für einen entsprechenden Beschluss vorlegt. In einem ersten Schritt hätte SURE am 7. April 2020 von den FinanzministerInnen der Eurozone angenommen werden sollen, die Gespräche um das dreiteilige Maßnahmenpaket und mögliche Coronabonds verliefen allerdings bis dato ergebnislos und werden heute (9. April 2020) fortgesetzt.
Kurzarbeit als sozial gerechte Lösung
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) begrüßt den Vorschlag der Kommission und fordert die EU-FinanzministerInnen und den Rat dazu auf, diesem zuzustimmen. Modelle wie die Kurzarbeit sollten in allen Mitgliedsstaaten eingeführt werden und sicherstellen, dass alle ArbeitnehmerInnen und Unternehmen von ihnen erfasst werden können. Der EGB drängt auf ein rasches Inkrafttreten des neuen Mechanismus und fordert die Einführung klarer Leitlinien zur Umsetzung. Im Sinne einer sozial gerechten Lösung müssen Kurzarbeitsmodelle allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen, eine Mindestersatzrate beim Kurzarbeitsgeld und Sozialpartnereinigung sollten hier Mindestanforderungen sein.
Arbeiterkammer begrüßt SURE
Auch die Arbeiterkammer begrüßt den Vorschlag des Kurzarbeitsinstruments SURE auf europäischer Ebene und fordert eine rasche Umsetzung der Maßnahme unter Einbeziehung der Sozialpartner. In Österreich gelang es so – unter federführender Beteiligung der Arbeiterkammer und des ÖGB – ein Kurzarbeitsmodell mit internationaler Vorbildwirkung umzusetzen. Absolute Priorität muss es momentan haben, den Anstieg der Arbeitslosigkeit zu bremsen und Millionen von Beschäftigten in der gesamten EU vor dem Verlust des Jobs zu schützen. Hier steht nicht weniger als die wirtschaftliche Existenz der Menschen auf dem Spiel. Wichtig ist dabei vor allem, dass die Menschen ein Kurzarbeitsgeld in angemessener Höhe erhalten. Denn geringe Einkommenseinbußen helfen nicht nur den Menschen, sie stabilisieren gleichzeitig die Wirtschaft. „Die EU Mitgliedsstaaten müssen jetzt solidarisch sein und dem Plan zustimmen“, fordert AK-Präsidentin Renate Anderl.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: Kurzarbeit in der Corona-Krise: Österreich als Vorbild
AK EUROPA: Arm und arbeitslos? Europäische Antworten notwendig!
A&W Blog: Kurzarbeit: Arbeitsmarktpolitik in Zeiten von COVID-19/Corona