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Nach 2012 und 2015 wurde dieses Jahr zum dritten Mal ein europäischer Aktionsplan für Menschenrechte vorgelegt. Dieser soll, hinsichtlich den Beziehungen mit Drittländern, gemeinsame Prioritäten in den Bereichen Demokratie und Menschenrechte festlegen und ein konsequentes und kohärentes Vorgehen der EU ermöglichen.