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ZurückMitte Oktober fanden erneut Verhandlungen im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zu einem verbindlichen Abkommen statt, das Unternehmen Sorgfaltspflichten im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten auferlegen soll. Die EU als solches hat kein Verhandlungsmandat und nimmt daher nicht aktiv an den Verhandlungen teil. Sie ist aber anwesend und hat in der Sitzung angekündigt sich mit der nächsten EU-Kommission unter Ursula von der Leyen dem Thema verstärkt widmen zu wollen.
Einige Abgeordnete des EU-Parlaments und Nichtregierungsorganisationen riefen dazu auf, dass der Kommission ein Mandat zur Verhandlung des UN Vertrages erteilt werden solle, insbesondere da über 650.000 Menschen bereits Unterstützungserklärungen für die Kampagne dazu abgegeben haben.
Worum geht es bei menschenrechtlicher Verantwortung von Unternehmen?
Grundsätzlich geht es in der Debatte der menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen, darum diese für ihre Verletzungen der Menschenrechte, aber auch damit verbundenen Rechten wie dem Umweltschutz, verantwortlich zu machen. Die ist entlang der gesamten Liefer- und Produktionskette notwendig. Die EU rühmt sich zwar mit hohen Standards, aber bei der Produktion außerhalb der EU kommt es sehr oft zu katastrophalen Arbeitsbedingungen und Unfällen. Seit 2014 wird in den Vereinten Nationen bereits darüber verhandelt, rechtlich verbindliche Regelungen zu schaffen. In der Zwischenzeit haben fünf Verhandlungsrunden zwischen den interessierten Staaten stattgefunden. Ebenfalls anwesend sind ExpertInnen aus der Wissenschaft und VertreterInnen von Nicht-Regierungsorganisationen, die aktiv an der Gestaltung des Vertrages mitwirken. Der Prozess ist bereits in der konkreten Diskussion des spezifischen Textentwurfes, der Staaten dazu verpflichten soll bindende nationalen Regelungen zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht zu erlassen. Dazu gibt noch einige offene Punkte.
Konfliktlinien im Rahmen der 5. Verhandlungsrunde
Insgesamt begannen die Verhandlungen positiv, mit unzähligen ExpertInnen und VertreterInnen der Zivilgesellschaft und 54 Staaten, von denen die meisten die Änderungen des Textentwurfes begrüßten. Dieser wurde näher an die bereits bestehenden Prinzipien der Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte herangebracht. Dennoch gab es Kritikpunkte, die noch näher erläutert werden müssen. Einige Staaten kritisierten unter anderem, dass die Definition von Unternehmen enger gefasst sei als in den bestehenden nicht bindenden Leitlinien. Demgegenüber fanden andere die engere Begriffsdefinition besser. Ähnlich gab es auch bei der Definition der Opfer dieser Verletzungen noch Diskussionsbedarf. Eine Kernfrage hier ist auch, ob die Beweislast auf die Unternehmen als beklagte Partei verlagert werden soll oder nicht. An sich wäre dies auch nicht unüblich für die Durchsetzung von Menschenrechten schließlich befinden sich die betroffenen Personen meist in einem Abhängigkeitsverhältnis und verfügen nicht über die notwendigen Ressourcen für einen Gerichtsprozess. Zudem kommen von unternehmerischen Sorgfaltspflichtverletzungen Betroffene üblicherweise aus Ländern des globalen Südens.
Es bleibt zu klären, wie viel Bezug auf bestehendes Menschenrecht genommen werden soll und inwiefern Umweltrechte inkludiert werden sollen. Eine Einigung bezüglich des Umweltrechts und geschlechterspezifischer Aspekte ist derzeit noch nicht greifbar. Auch ganz generell muss noch geklärt werden wie die Handlungen von Staaten und die von Unternehmen definiert und dementsprechend das Ziel und das Subjekt des Vertrages abgegrenzt werden soll. Ebenfalls offen ist, wie individuelle und kollektive Verletzungen darin gehandhabt werden sollen.
Wie geht es weiter?
Der Prozess ist somit noch lange nicht abgeschlossen, aber aus Sicht der AK gibt es Bewegung in die richtige Richtung. Auch die anwesenden Staaten möchten den Prozess fortsetzen und im Juni 2020 einen neuen Textvorschlag vorlegen und diskutieren. Bis Lösungen für alle Konfliktfelder gefunden wurden, wird es noch ein paar Jahre dauern. Aus Sicht der AK ist das Thema aber dringend und muss endlich auch von der EU aktiv unterstützt werden. Es braucht den Schutz der Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch Gerichtszugang und Beratung um gegen multinationale Konzerne vorgehen zu können. Unternehmen, die durch katastrophale Arbeitsbedingungen Profite machen, müssen zur Rechenschaft gezogen werden – unabhängig davon in welchem Land sie produzieren. Menschenrechte müssen Profitinteressen vorgehen.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA Policy Brief: Business and Human Rights
AK EUROPA: Menschenrechte und Sorgfalt für die Umwelt - Der Weg zu verantwortungsvollem Wirtschaften
AK Pressesaussendung „Vorrang für Menschenrechte“
Europäische Kampagne „Rechte für Menschen, Regeln für Konzerne – Stopp ISDS!“