Nachrichten

Zurück

Menschenrechte sind universell, doch kommt es gerade bei globalen unternehmerischen Aktivitäten immer wieder zu Verletzungen, vor allem in Ländern des globalen Südens. In der Praxis ist es jedoch oftmals nicht möglich, Mutterkonzerne für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden haftbar zu machen. Im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen laufen daher seit 2014 Verhandlungen über ein verbindliches Abkommen, das Unternehmen Sorgfaltspflichten im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten auferlegen soll. Zu diesem Zweck lud AK Europa gemeinsam mit dem ÖGB Europabüro, dem EGB und der Europäischen Koalition für Corporate Justice am 24. September zu einer Diskussion mit der Frage, wie Menschenrechte effektiver geschützt werden können.