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ZurückNoch im Dezember 2018 wird das Europäische Parlament seine Zustimmung oder Ablehnung zum größten Handelsabkommen abgeben, das die EU je verhandelt hat. Die Anzeichen stehen auf Zustimmung, nicht zuletzt, weil viele Mythen über den Deal mit Japan im Umlauf sind. Wir stellen diese richtig!
Nachdem Unternehmens-LobbyistInnen in über 190 Treffen mit der EU-Kommission ihre Interessen weitestgehend durchsetzen konnten, geht es nun daran, der Öffentlichkeit vorzumachen, dass das Handelsabkommen zwischen Japan und der Europäischen Union (kurz JEFTA) nicht den wenigen, sondern den Vielen zu Gute käme. Dass den häufig vorgebrachten Argumenten, wie dem Schaffen neuer Arbeitsplätze, die Grundlage fehlt, lässt sich an folgendem Beispiel illustrieren:
Fakten, die keine sind
Der Abgeordnete des Europäischen Parlaments, Paul Rübig (EVP) freut sich in einer Presseausendung über 5.000 Jobs, die JEFTA seiner Aussage nach für Österreich bringe. Auf Nachfrage der AK, gab er an, sich auf eine ifo-Studie und Berechnungen der WKÖ zu beziehen. Die ifo-Studie schätzt zwar nicht, wie viele Arbeitsplätze durch das Handelsabkommen für Österreich entstehen könnten, aber sie modelliert drei Szenarien und prognostiziert für diese Export- und Importzuwächse. Je nach Szenario werden zwischen 14,5 % und 139 % Exportwachstum und zwischen 3,6 % und 158 % Importwachstum für Österreich geschätzt. Die dramatisch auseinanderliegenden Szenarien unterscheiden sich dabei im Liberalisierungsgrad. Die WKÖ berechnet in ihrem Factsheet zu JEFTA aufgrund dieser Studie: 139 % Exportwachstum = 5.000 Arbeitsplätze. Dabei wird die Berechnungsmethode und die Tatsache, dass es sich um ein unrealistisches Szenario handelt und das Ergebnis deshalb einem enormen Schwankungsbereich unterliegt, unerwähnt gelassen. Während die erwähnte ifo-Studie aus 2017 noch mit 0,42 % europaweitem BIP-Wachstum rechnet, kommt die kommissionseigene Analyse von 2018 auf einen gesamten und einmaligen Wachstumseffekt von nur mehr 0,14 % bis 2035. Über einen Beschäftigungszuwachs wurde in dieser Studie wohl bewusst keine Aussage getroffen. Zusammenfassend lässt sich also sagen, auch wenn es den Eindruck erwecken soll, ist es keine Tatsache, dass JEFTA in Österreich 5.000 Arbeitsplätze schaffe.
Mythbuster
Jobwachstum ist nur einer von vielen Mythen über JEFTA. Darüber hinaus sind aber auch falsche Behauptungen über die darin verhandelten Arbeits-, Umwelt und Datenschutzstandards, den Schutz der Wälder, die Daseinsvorsorge sowie das Vorsorgeprinzip im Umlauf. AK EUROPA hat daher in einer Kooperation mit europäischen Gewerkschaften und NGOs in einem Papier neun Mythen rund um das Handelsabkommen mit Japan unter die Lupe genommen, zerlegt und richtiggestellt.
So stellt beispielsweise das deutsche Ministerium für Wirtschaft und Energie folgende Information zum Vorsorgeprinzip in JEFTA bereit: „Das Vorsorgeprinzip ist im EU-Primärrecht (Art. 191 AEUV) verankert. Es kann daher durch einen völkerrechtlichen Vertrag wie das EU-Japan-Freihandelsabkommen nicht abgeschafft werden.“ Das Vorsorgeprinzip im europäischen Umwelt- und Verbraucherschutzrecht stellt tatsächlich sicher, dass der Staat vorsorglich handelt, auch wenn in der Wissenschaft (noch) Uneinigkeit über den potentiellen Schaden besteht. Das heißt, auch wenn es nur den Verdacht gibt, dass ein Stoff, ein Produkt oder eine Herstellungsweise schädlich ist, können diese vorsorglich verboten werden. In Kapitel 7 zu technischen Handelshemmnissen und gesundheitlichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßen wird jedoch auf den wissensbasierten Ansatz der WTO statt auf das Vorsorgeprinzip verwiesen, wonach ein Produkt erst dann verboten werden kann, nachdem dessen Schädlichkeit wissenschaftlich bewiesen worden ist. Problematisch ist das besonders in den Bereichen Gesundheitsschutz und Lebensmittelsicherheit. Die EU hat bereits in zwei Streitfällen, in denen sie sich auf das Vorsorgeprinzip berief, gegenüber dem wissensbasierten WTO-Ansatz verloren. Um zu verhindern, dass die WTO-Definition herangezogen wird, müsste das Vorsorgeprinzip im JEFTA-Vertragstext als horizontales Prinzip, also über das ganze Abkommen hinweg, verankert werden. Die momentane Verankerung in den einzelnen Vertragskapiteln ist also nicht ausreichend und sichert das Vorsorgeprinzip nach EU-Recht in JEFTA nicht ab.
Ein weiterer Mythos, den JEFTA– Mythen und Fakten über das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU und Japan, widerlegt, ist die Behauptung, dass JEFTA höchste Arbeits- und Umweltstandards garantiere. Tatsache ist, dass das Nachhaltigkeitskapitel, das dies sichern solle, keine Sanktionsmöglichkeiten beinhaltet. Somit können Verstöße weder eingeklagt noch geahndet werden. Abgesehen davon hat Japan bisher nicht einmal die acht Mindestkernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vollständig ratifiziert. Erste Gespräche wurden zwar eingeleitet, doch gerade das Übereinkommen 105 zur Abschaffung von Zwangsarbeit stellt Japan durch ihre Gefängnispraktiken vor ein Problem. Auch bei den Umweltstandards bestätigen die Parteien lediglich bereits eingegangene Verpflichtungen und tauschen Informationen aus. So sind auch sämtliche Bestimmungen in Bezug auf die multilateralen Umweltabkommen, wie z.B. das Pariser Klimaschutzabkommen, völlig unverbindlich.
Deutsche NGOs haben in einem längeren Papier noch weitere Behauptungen zum Handelsabkommen mit Japan mit der Realität abgeglichen und damit JEFTA entzaubert.
In favour – EU-Parlament tendiert zur Annahme des Abkommens
Nachdem jahrelang unter Ausschluss der Öffentlichkeit über JEFTA verhandelt wurde, erfolgt nun ein Sprint im Ratifizierungsprozess. Im April 2018 wurde das Handelsabkommen den Mitgliedstaaten vorgelegt und am 6. Juli 2018 vom Rat angenommen. Der Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Japans Staatschef Shinzo Abe unterzeichneten es am 17. Juli 2018. Das Europäische Parlament kann dem Abkommen nun nur mehr zustimmen oder es ablehnen, Änderungen vorzunehmen ist dem EP nicht möglich. Der beratende Ausschuss des europäischen Parlaments für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) hatte sich bereits im Oktober 2018 für JEFTA ausgesprochen, am 5. November hat nun auch der federführenden Ausschuss für Internationalen Handel (INTA) abgestimmt. Dabei haben 26 der 40 Abgeordneten für JEFTA gestimmt, lediglich 9 dagegen. Gerade die Fraktion der SozialdemokratInnen (S&D) war dabei gespalten. In zwei Wochen stimmt das gesamte Parlament über das Handelsabkommen ab. Die Zeit drängt also, endlich mit den JEFTA-Mythen aufzuräumen!
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: Mythen über das Handelsabkommen der EU und Japan
LOBBY CONTROL: JEFTA entzaubert – Wunsch und Wirklichkeit des EU-Japan-Handelsabkommens
AK EUROPA: JEFTA: Ein exklusiver Handel zwischen EU-Unterhändlern und Großkonzernen
AK EUROPA: EU treibt Liberalisierungen in der Handelspolitik voran
AK EUROPA: EU-Japan Handelsabkommen: Anhörung und Kritik im Handelsausschuss des Europaparlaments
AK & ÖGB übermitteln Positionen zum Handelsabkommen mit Japan und Singapur an EP-Handelsausschuss