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ZurückAm 7. September 2020 bekräftigten die EU-KommissarInnen Ylva Johansson und Nicolas Schmit gemeinsam mit VertreterInnen der europäischen Sozialpartner erneut ihr Bekenntnis zu einer europäischen Partnerschaft für Integration.
Bereits im Jahre 2017 rief die Kommission gemeinsam mit europäischen Sozialpartnern die Integrationspartnerschaft ins Leben. Deren Ziel ist das Forcieren einer schnellen Integration von MigrantInnen und Geflüchteten am Arbeitsmarkt mit einem Multi-Stakeholder-Ansatz. Dieser umfasst neben der Kommission unter anderem auch Behörden aus den Mitgliedstaaten, Unternehmen und ihre Vertretung, sowie ArbeitnehmerInnenvertretungen, aber auch geflüchtete Personen. Seit der Erstunterzeichnung der Partnerschaft wurden in 20 der Mitgliedstaaten Projekte gestartet. Schon 2017 betonte der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB), die Wichtigkeit Geflüchtete am Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft gleich zu behandeln. Kritik übte Luca Visentini, Generalsekretär des EGB, an der mangelnden Solidarität und dem im Stichlassen von Personen, die ein Recht auf die Gewährung von Asyl haben. An der fehlenden Solidarität der EU gegenüber Menschen, die aus ihrer Heimat fliehen mussten, hat sich an Aktualität leider nichts geändert.
Aktualität besteht weiterhin
VertreterInnen der Kommission und der europäischen Sozialpartner bekräftigten am 7. September 2020 erneut ihr Engagement für die Integrationspartnerschaft. Ylva Johansson, EU-Kommissarin für innere Angelegenheiten, verwies darauf, dass die EU im Vergleich zu anderen Regionen nicht besonders erfolgreich darin ist, qualifizierte und talentierte Personen anzuwerben. Einer der Gründe dafür sei der erschwerte Zugang zum Arbeitsmarkt aufgrund von Rassismus. Beschäftigungskommissar Nicolas Schmit sieht die Europäische Integrationspartnerschaft als „den richtigen Weg um das Beste aus der Diversität herauszuholen“. An Aktualität habe diese nicht verloren. Gerade während der Coronakrise verschärften sich bereits zuvor prekäre Arbeits- und Lebensbedingungen für Minderheiten. Damit sind jahrelang bekannte Missstände – z.B. die Ausbeutung von osteuropäischen ArbeiterInnen in der deutschen Schlachtindustrie und in der Erntearbeit – auch stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Der Schwerpunkt der Partnerschaft liegt jedoch nicht auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Abschaffung von strukturellen Diskriminierungen, sondern viel mehr auf eine bessere Nutzung von Schlüsselkräften und der Förderung von Unternehmertum.
Schwerpunktsetzung und Einbettung der Partnerschaft
Der Schwerpunkt der europäischen Integrationspartnerschaft soll vor allem auf drei Bereiche gelegt werden: die Verbindung von Wirtschaft und Gesellschaft für die Arbeitsmarktintegration soll durch einen verstärkten Multi-Stakeholder-Ansatz gestärkt, UnternehmerInnentum unterstützt und die Identifikation und Beurteilung von Qualifikationen und Talenten verbessert werden. Die Partnerschaft soll auch mit anderen Initiativen in Einklang gebracht werden: Allen voran mit dem bis Ende des Jahres noch folgenden Aktionsplan zu Integration und Inklusion sowie der bereits im Juli 2020 präsentierten neuen Europäischen Skills Agenda.
Zentrale Rolle der Sozialpartner
Luca Visentini, Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes, bekräftigt: „Diese Partnerschaft neu zu beleben ist jetzt sogar noch wichtiger als zuvor”. Es ist zentral, Menschenrechte, internationale Verpflichtungen zur Solidarität und gleichen Behandlung Aller zu respektieren und zu leben. Wenn es nach Valeria Ronzitti, Generalsekretärin von dem Europäischen Zentrum für ArbeitgeberInnen und Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen (European Centre of Employers and Enterprises providing Public Services, CEEP), geht, sollte Integration selbstverständlich für die wirtschaftliche Erholung nach der Krise sein. Maxime Cerutti, Direktor von Business Europe, vertritt hier eine etwas andere Position. Ihm zufolge sollte der Fokus auf „ökonomischer Migration“ liegen und es sollte anerkannt werden, dass bereits viele in der EU lebenden Menschen auf Arbeitssuche sind. Zudem müsse in erster Linie sichergestellt werden, dass Unternehmen neue Jobs kreieren können und der Arbeitsmarkt sich von den Folgen der Krise erholen kann.
Aus ArbeitnehmerInnenperspektive wäre ein stärkerer Fokus auf die Interessen der Beschäftigten mit Flucht- oder Migrationshintergrund wünschenswert. Hier sollte vor allem ein Abbau der Hürden auf dem Weg zur Arbeitsmarktintegration im Vordergrund stehen. Es braucht eine mutige, solidarische Politik, die wirklich Allen zugutekommt und bestehende Ungleichheiten und Diskriminierungen abbaut.
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