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ZurückDie EU-Kommission will das Mandat der Europäischen Arbeitsbehörde überarbeiten, einen digitalen EU-weiten Sozialversicherungspass einführen und die Qualifikationen von Arbeitnehmer:innen schneller grenzüberschreitend anerkennen. Um dies zu erreichen, hat sie am 15. September 2026 das Paket zur fairen Arbeitskräftemobilität vorgelegt, welches neben einer Mitteilung sechs legislative Vorschläge umfasst.
Das übergeordnete Ziel des Pakets ist es, den Binnenmarkt weiter zu vervollständigen und die Arbeitnehmer:innenfreizügigkeit zu stärken. Rund 14 Millionen EU-Bürger:innen leben oder arbeiten langfristig in einem anderen Mitgliedstaat, davon 10 Millionen Personen im erwerbsfähigen Alter. Hinzu kommen 1,9 Millionen Grenzgänger:innen und 3,64 Millionen kurzfristig entsandte Arbeitnehmer:innen. In einer aktuellen Eurobarometer-Umfrage gaben sogar 18 % der Befragten an, dass sie gerne im Ausland arbeiten würden. Derzeit sind vergleichsweise nur 3,9 % der EU-Bürger:innen als mobile Arbeitskräfte tätig. Aus Sicht der AK ist eine grundlegende Voraussetzung für faire Arbeitskräftemobilität auch die Rechte mobiler Arbeitnehmer:innen besser abzusichern.
Stärkung der europäischen Arbeitsbehörde
Mit dem ersten Teil des Pakets soll die 2019 gegründete Europäische Arbeitsbehörde (ELA) gestärkt werden. Die Behörde soll auf mehr Informationen, inklusive personenbezogener Daten, zugreifen und diese für Risikoanalysen und die Vorbereitung gemeinsamer Kontrollen verarbeiten können. Gemeinsame grenzüberschreitende Kontrollen soll die ELA zukünftig selbst anregen können und stärker in deren Koordinierung eingebunden sein. Für die Nichtteilnahme an gemeinsamen Kontrollen braucht es künftig eine Rechtfertigung durch die Mitgliedstaaten. Zusätzlich soll jeder Mitgliedstaat in Zukunft eine:n Verbindungsbeamten:in für Inspektionen zur ELA entsenden, um die Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer grenzüberschreitender Kontrollen zu unterstützen. Auch die Mediationsmöglichkeiten der ELA bei Konflikten zwischen Behörden der Mitgliedstaaten sollen verbessert werden. In Zukunft sollen auch Arbeitskräfte aus Drittstaaten in den Tätigkeitsbereich der ELA einbezogen werden. Darüber hinaus soll die ELA die Information und individuelle Beratung von Arbeitnehmer:innen und bei grenzüberschreitender Mobilität stärker unterstützen.
Europäischer Sozialversicherungspass geplant
Als zweiter Teil des Pakets ist die Einführung des Europäischen Sozialversicherungspasses (ESSPASS) geplant. Sozialversicherungsdokumente, einschließlich der Europäischen Krankenversicherungskarte, sollen in Zukunft einheitlich über die EU-Brieftasche für die Digitale Identität (eID) zugänglich sein. Sozialversicherungsträger, Arbeitsinspektionen und Gesundheitsdienstleister sollen dadurch die Echtheit und Gültigkeit der Dokumente elektronisch und in Echtzeit überprüfen können. Dadurch sollen grenzüberschreitende Kontrollen und Verfahren erleichtert und Missbrauch erschwert werden. ESSPASS soll in den nächsten Jahren schrittweise ausgebaut werden: Als erstes – ein Jahr nach Inkrafttreten der ESSPASS-Verordnung – soll das Portable A1 Dokument für entsandte Arbeitnehmer:innen in die eID integriert werden, drei Jahre nach Inkrafttreten die Europäische Krankenversicherungskarte.
Skills Portability Initiative: Vereinfachter Nachweis von Qualifikationen
Der dritte Teil des Pakets, die Skills Portability Initiative, soll die Anerkennung der Qualifikationen von EU-Bürger:innen und Drittstaatsangehörigen vereinfachen und beschleunigen. Sie beinhaltet vier Vorschläge: (1) den Skills Portability Act (Gesetz über die Übertragbarkeit von Qualifikationen), (2) eine Überarbeitung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, (3) eine Richtlinie zur Anerkennung von Befähigungsnachweisen von Drittstaatsangehörigen; und (4) einen delegierten Rechtsakt zur Festlegung eines gemeinsamen Ausbildungsrahmens für Physiotherapeut:innen.
Ausgangspunkt der Initiative ist, dass EU-Bürger:innen aktuell immer wieder auf Hürden stoßen, wenn sie ihren Beruf in einem anderen Mitgliedstaat ausüben wollen. Die offizielle Anerkennung von Kompetenzen kann langwierig und kostspielig sein. Weil Abschlüsse oft nicht anerkannt werden, werden Menschen in Beschäftigungen gedrängt, für die sie überqualifiziert sind – Fachkräftepotenzial geht verloren und Diskriminierung am Arbeitsmarkt wird verfestigt. Die Kommission schlägt daher zunächst zwei digitale Lösungen vor: Zum einen sollen EU-Bürger:innen über die EU-Brieftasche für die Digitale Identität (eID) direkten und kostenlosen Zugang zu ihren Qualifikationsnachweisen haben. Zum anderen soll ein Online-Tool nationale Datenbanken miteinander verknüpfen, um den Vergleich von Qualifikationen in der EU zu erleichtern.
Beschleunigte Anerkennung und bessere Position von Drittstaatsangehörigen
Daneben schlägt die Kommission eine Aktualisierung der Vorschriften für die Anerkennung von Qualifikationen in reglementierten Berufen vor. So sollen der Verwaltungsaufwand reduziert, die Gebühren gesenkt, die Verwaltungszusammenarbeit verbessert und die Verfahren beschleunigt werden. Gleichzeitig möchte man die automatische Anerkennung insbesondere auf jene Bereiche ausweiten, in denen ein Fachkräftemangel besteht. In einem ersten Schritt wurde ein gemeinsamer Ausbildungsrahmen für Physiotherapeut:innen mit Mindestanforderungen an deren Kenntnisse und Kompetenzen erstellt.
Schließlich zielt die Skills Portability Initiative darauf ab, die Anerkennungsverfahren durch einheitliche Anforderungen, feste Fristen und klare Rechtsmittel auch für Drittstaatsangehörige zu vereinfachen. Für sieben Berufe sollen Qualifikationen, die von akkreditierten Einrichtungen außerhalb der EU verliehen und von europäischen Qualitätssicherungsstellen geprüft werden, automatisch anerkannt werden. Dazu zählen u.a. Ärzt:innen, Krankenpfleger:innen und Architekt:innen. Für andere Berufe soll es einen zentralisierten Unterstützungsmechanismus geben, um Dokumente zu verifizieren.
Einschätzung der AK aus Sicht der Arbeitnehmer:innen
Das von der Kommission vorgelegte Paket könnte wichtige Impulse für eine fairere und besser kontrollierbare Arbeitskräftemobilität setzen. Für die AK ist hier von grundlegender Bedeutung, Lohn und Sozialdumping effektiv zu bekämpfen. Die ausdrückliche Einbeziehung von Arbeitskräften aus Drittstaaten in den Zuständigkeitsbereich der ELA, die finanzielle Unterstützung von Organisationen, die niederschwellige Beratungen für individuelle Arbeitnehmer:innen (wie zum Beispiel durch das Netzwerk Faire Mobilität) anbieten, und die Aufwertung gemeinsamer grenzüberschreitender Kontrollen und die proaktivere Rolle der ELA hierbei sind daher zu begrüßen. Nachgeschärft werden sollten unter anderem der Anwendungsbereich der ELA sowie die verpflichtende allgemeine Einbindung der Sozialpartner.
Aus Sicht der AK ist ESSPASS grundsätzlich positiv zu bewerten, da er den grenzüberschreitenden Nachweis von Sozialversicherungsrechten erleichtern, Verfahren für Behörden und Unternehmen vereinfachen und Betrug sowie Fehler bei Sozialversicherungsdokumenten reduzieren kann. Wichtig ist jedoch, dass nicht-digitale Alternativen erhalten bleiben, damit auch Personen ohne digitalen Zugang ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können. Der aktuelle Kommissionsvorschlag beinhaltet die Möglichkeit, eine analoge Versicherungskarte zu beantragen. Zudem sind hohe Datenschutzstandards zu gewährleisten.
Da eine Nichtanerkennung von Qualifikationen mit Sozialdumping und Ausbeutung einhergehen kann, begrüßen die AK und der EGB schnelle, niederschwellige und günstige Verfahren zur Anerkennung von Kompetenzen. Dafür ist auch eine bessere personelle Ausstattung der zuständigen Stellen erforderlich. Um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, sind daneben ausreichende Angebote an Sprachkursen entscheidend. Grenzüberschreitende Arbeitsmobilität darf nicht zur Bereitstellung billiger Arbeitskräfte und zu Braindrain führen, sondern muss auf Freiwilligkeit beruhen. Außerdem sollten die bestehenden Qualifikationsrahmen (EQR und NQF) der EU besser beworben und Instrumente wie Europass und EURES besser genutzt werden.
Weiterführende Informationen
EU-Kommission: Kommission schlägt ehrgeizige Maßnahmen zur Stärkung einer fairen Arbeitskräftemobilität vor
AK EUROPA: Positionspapier Quality Jobs Roadmap
AK EUROPA: Junge Fachkräfte für die Energiewende. Wiener Vorzeigeprojekt Öko-Booster in Brüssel vorgestellt
AK EUROPA: Union of Skills. EU-Initiative für Qualifizierung braucht ein Recht auf Weiterbildung
ETUC: ETUC views on the Skills Portability Initiative (nur Englisch)