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ZurückDerzeit wird in Brüssel die Reform der auf europäischer Ebene verankerten Rechte für Reisende mit Eisenbahn und Flugzeug verhandelt. Eine aktuelle Studie der Kommission zeigt zwar Handlungsbedarf auf. Dennoch drohen Fahrgästen in Zukunft weniger Rechte, vor allem in Hinblick auf mögliche Entschädigungszahlungen im Falle von Verspätungen oder Ausfällen.
Mit vier separaten Verordnungen für Flugverkehr, Eisenbahn, Bus und Schiff garantiert die Europäische Union Mindestrechte für Fahrgäste. Diese Rechte umfassen unter anderem Informationen und Hilfestellungen im Fall von Verspätungen oder Ausfällen, die Organisation der Weiterfahrt sowie Entschädigungszahlungen bei langen Verzögerungen oder Ausfällen.
Eine aktuelle Untersuchung der Europäischen Kommission zeigt, dass allein im Jahr 2018 mehr als 30 Mio. PassagierInnen von Verspätungen oder Ausfällen der Fahrt betroffen waren. Die Verspätungen betrugen in mehr als der Hälfte der Fälle eine Zeit von zwei bis drei Stunden. Jedoch wissen lediglich 43 % der Betroffenen von ihren Rechten. Bei Fluggästen liegt die Bekanntheit der Rechte mit 49 % über dem Durchschnitt. Da die Umsetzung der Rechte den Verkehrsgesellschaften bzw nationalen Behörden obliegt und diese die Abläufe jeweils unterschiedlich regeln, hält die Kommission fest, dass es für Fahrgäste mitunter schwer zu überblicken ist, an wen sie sich im Falle von Problemen wenden können.
Mit der Veröffentlichung der Studie bekommt die Diskussion um die Änderung der Fluggastrechte neuen Schwung. Die Kommission hatte nämlich bereits 2013 eine Überarbeitung der seit 2004 in Kraft befindlichen Fluggastrechteverordnung vorgelegt. Während das Parlament im Folgejahr seinen Standpunkt bezogen hat, konnte sich der Rat bisher auf keine Position einigen. Unter Federführung der kroatischen Präsidentschaft werden die Verhandlungen nun aber wieder intensiviert.
Aus Sicht der Fluggäste liefen die Verhandlungen bisher aber in die falsche Richtung: So sieht der Kommissionsentwurf von 2013 vor, Entschädigungen erst ab Verspätungen von fünf Stunden zu gewähren, bei Langstreckenflügen gar erst ab zwölf Stunden. Im Falle von außergewöhnlichen Umständen sollen weiterhin keine Entschädigungen zu leisten sein. Als außergewöhnliche Umstände sollen nicht nur sicherheitsrelevante technische Defekte, sondern auch Streiks gelten. Die Folge dieses Vorschlages wäre somit, dass im Vergleich zur aktuellen Auslegung der Regelung ein Großteil der Fluggäste zukünftig keine Entschädigungen mehr erhalten würde.
Aus KonsumentInnensicht braucht es weder eine Änderung der Verspätungsdauer noch eine Aufzählung von außergewöhnlichen Umständen, die zum Entfall der Ausgleichsleistung führen würden. Stattdessen sollte wie bisher immer zusätzlich geprüft werden, ob die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um Verspätungen oder Ausfälle zu verhindern. Unternehmen sollten auch verpflichtet werden, auf Beschwerden innerhalb einer gewissen Zeit zu reagieren. Und auch für den Fall, dass ein Fahrgast einen Teil der Reise nicht in Anspruch genommen hat, sollte rechtlich verankert werden, dass der Rückflug bzw. weitere Flüge innerhalb derselben Buchung nicht verfallen. Außerdem sollten Namensänderungen vereinfacht werden – beispielsweise für den Fall, dass sich der/die PassagierIn beim Kauf des Tickets einfach nur verschrieben hat.
Fahrgastrechte bei der Eisenbahn
Änderungen der Fahrgastrechte werden derzeit nicht nur für den Flugverkehr, sondern auch für die Eisenbahn diskutiert. Hier sind die Verhandlungen zwischen der Kommission, dem Rat und dem Parlament bereits in den abschließenden Trilogverhandlungen. Die strittigen Punkte sind aber auch hier ähnlich: Die Eisenbahn war bisher das einzige Verkehrsmittel, bei dem außergewöhnliche Umstände keine Rolle spielten, wenn es darum ging, Entschädigungen dafür zu zahlen oder nicht. Dies will die Kommission mit ihrem Vorschlag von 2017 ändern. Das Parlament hat sich in seinem Bericht erfreulicherweise aber dagegen ausgesprochen. Darüber hinaus sind aus Sicht der Arbeiterkammer auch der Erwerb von sog. Durchgangsfahrkarten, also Reisen mit mehreren Zugfahrten und fallweise auch mit unterschiedlichen Unternehmen, zu erleichtern und die Rechte der Reisenden sicherzustellen.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: Stärkere Fahrgastrechte auf Schiene
AK Positionspapier: Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
Europäische Kommission: Eurobarometer Umfrage zu Flug- und Fahrgastrechten