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ZurückDer Europäische Rechnungshof hat einen Sonderbericht über die Flug- und Fahrgastrechte herausgegeben und dabei die Probleme der Reisenden klar aufgezeigt: Es mangelt an Information und der praktischen Durchsetzung. Parallel dazu stimmte diese Woche das Parlament für eine deutliche Steigerung der Fahrgastrechte bei der Eisenbahn.
Der aktuelle Sonderbericht über die Fahr- und Fluggastrechte der EU kommt zu einem klaren Ergebnis: Die Rechte, die die Reisenden bei Ausfällen und Verspätungen schützen, sind zwar umfassend, ihre Durchsetzung ist nach wie vor schwierig. So geben 61 % der Fahrgäste an, dass ihnen ihre Rechte nicht oder wenig bekannt sind. 41% der befragten Fahrgäste sagen, dass sie es als zu aufwendig empfanden, Ausgleichsansprüche geltend zu machen, nachdem Probleme bei ihrer Reise aufgetreten waren.
Automatisierte Ausgleichszahlungen
Aufgrund der Befragungsergebnisse kommt der Rechnungshof zum Schluss, dass das derzeitige System zur Abwicklung von Ausgleichsleistungen für die Beförderungsunternehmen und die Fahr- und Fluggäste mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist, da Millionen von Forderungen einzeln eingereicht und bearbeitet werden müssen. Deshalb empfiehlt er, die Beförderungsunternehmen dazu zu verpflichten, automatisch Ausgleichzahlungen an die betroffenen Fahrgäste zu leisten, wenn sie über die erforderlichen Fahrgastdaten verfügen. Ein Antrag von Seiten des Fahrgastes wäre dann nicht mehr notwendig. Außerdem soll nach Meinung des Rechnungshofes die Kommission Leitlinien herausgeben, um die Mindeststandards bei den Informationen an die Reisenden zu definieren und die „anderweitige Beförderung“, auf die die Reisenden Anspruch bei Verspätungen und Ausfällen haben, klarer zu regeln.
Ungleiche Behandlung
Weiters kritisiert der Rechnungshof, dass die Verfahren, mit denen Beförderungsunternehmen und nationale Durchsetzungsstellen auf Einzelforderungen reagieren, nicht transparent sind. Es kann nämlich vorkommen, dass Fahr- und Fluggäste, die die gleiche Reise antreten und von Reisestörungen betroffen sind, unterschiedlich behandelt werden. Neben den Unterschieden in der praktischen Umsetzung bei gleichen Transportmitteln gibt es auch deutliche Differenzen bei den Rechten der Reisenden bei Verspätungen mit dem Flugzeug, der Eisenbahn, dem Bus oder dem Schiff. Deshalb regt er eine stärkere Kohärenz der Rechte an.
Neuerungen bei den Eisenbahnfahrgastrechten
Eines der Beispiele, wo sich die Rechte der Reisenden zwischen den verschiedenen Transportarten unterscheiden, ist die Frage, ob die Beförderungsunternehmen Verspätungsentschädigungen auch bei Eintreten von Ereignissen höherer Gewalt leisten müssen. Während sich gerade Fluggesellschaften häufig darauf berufen, ist dies nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs bei Reisen mit der Eisenbahn kein Grund für die Unternehmen, eine Entschädigung abzulehnen. Diese „Ungleichbehandlung“ der Verkehrsträger wollte die Kommission mit ihrem Vorschlag zur Änderung der Eisenbahnfahrgastrechte im September 2017 beheben, und zwar zu Ungunsten der Fahrgäste. Anstatt bei den Verordnungen zu den Fluggastrechten sowie Bus- und Schiffsfahrgästen die Ausnahme bei Ereignissen höherer Gewalt zu streichen, soll sie bei der Eisenbahn aufgenommen werden.
Am 15. November 2018 stimmte das Parlament über den Kommissionsvorschlag ab. Mit deutlicher Mehrheit von 533-Ja Stimmen gegenüber 37 Nein-Stimmen verlangt das Parlament, dass es bei der Eisenbahn weiterhin keine Ausnahme für Entschädigungen bei Ereignissen höherer Gewalt geben soll. Außerdem fordert es, dass Fahrgäste bei Zugverspätungen von mehr als zwei Stunden den vollen Fahrpreis als Entschädigung erhalten müssen, und nicht mehr nur den halben Ticketpreis. Dies bedeutet ein erfreuliches und starkes Zeichen der Abgeordneten für eine klare Stärkung der Rechte für Reisende mit der Eisenbahn.
Allerdings tritt die neue Verordnung erst dann in Kraft, wenn sich das Parlament mit dem Rat über den genauen Wortlaut geeinigt hat. Ob und wann dies der Fall sein wird, hängt einmal mehr vom Rat ab, der dieses Dossier derzeit nicht prioritär behandelt. In Anbetracht der bevorstehenden EU-Wahlen dürften deshalb noch einige Monate vergehen, bis der endgültige neue Rechtstext zu den Eisenbahnfahrgastrechten vorliegt.
Weiterführende Informationen:
Europäischer Rechnungshof: Sonderbericht über die Fahr- und Fluggastrechte
AK EUROPA: Verkehrsausschuss debattiert über Fahrgastrechte bei der Eisenbahn
AK Positionspapier: Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr