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Mit diesem Entwurf will die Europäische Kommission einige Unklarheiten der bestehenden Verordnung (EG) Nr 1371/2007 beseitigen und Präzisierungen vornehmen. So werden Fälle von „höherer Gewalt“ – hier erfolgt keine Haftung bei Verspätungen – näher definiert. Auch bei der Barrierefreiheit gibt es detailliertere Bestimmungen. Die Bundesarbeitskammer (BAK) wertet es zwar als positiv, dass eine Tendenz zur Stärkung der Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr zu erkennen ist, sieht aber einige Detailbestimmungen sehr kritisch.

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Heinz Hoegelsberger