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ZurückDer designierte Kommissar für Umweltfragen, Virginijus Sinkevičius aus Litauen, hat von der zukünftigen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unter anderem den Auftrag erhalten, für eine verbesserte Luft- und Wasserqualität zu sorgen. Aus Sicht der Arbeiterkammer ist dieses Ziel zu begrüßen, immerhin werden in Brüssel derzeit Änderungen in Europas Wasserpolitik diskutiert.
Der zentrale Gesetzestext für die Wasserpolitik, die derzeit von Seiten der Kommission genauer unter die Lupe genommen wird, ist die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Ihr Ziel ist es, die Wasserressourcen in Europa langfristig abzusichern und eine Verbesserung des Zustands der Gewässer in Europa zu erreichen.
Keine Änderung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) notwendig
Aus Sicht der AK bietet die WRRL und die abgeleiteten Rechtsakte (zB die Richtlinie zum Schutz des Grundwassers oder die Hochwasserrisikorichtlinie) eine gute und wirksame Grundlage für einen nachhaltigen Schutz der Gewässer. Damit kann das öffentliche Gut Wasser für die kommenden Generationen bewahrt und vor Verunreinigungen geschützt werden. Bisher haben sich die Richtlinien als effektive, flexible und moderne Gesetzgebung ausgezeichnet. Wo sie fachgerecht umgesetzt wurden, konnten deutliche Verbesserungen in der Gewässerqualität erzielt werden. Hinsichtlich den mit der WRRL vorgegebenen Zielen und den einzelnen Maßnahmen gibt es somit von Seiten der AK keinen Diskussionsbedarf.
Vielmehr besteht die Sorge, dass bei einer Überarbeitung der WRRL versucht werden könnte, die derzeit hohen Standards abzuschwächen. Wie ein Bericht der Europäischen Umweltagentur zeigt, gibt es in der Europäischen Union Mitgliedstaaten, die noch am Beginn der Umsetzung der WRRL stehen, weshalb der Erfolg bzw. Misserfolg der WRRL als Ganzes nicht daraus abgeleitet werden kann. Die Erfahrungen in Österreich zeigen aber, dass die WRRL an sich ein gutes Instrument zum Schutz der Ressource Wasser ist. Sie lässt insbesondere auch ausreichenden nationalen Handlungsspielraum zur Umsetzung. Vielmehr sind aus Sicht der AK in den folgenden anderen Bereichen Änderungen notwendig:
Verursacherprinzip umfassend anwenden
Zum Schutz der Wasserressourcen vor Verunreinigungen jeglicher Art (Landwirtschaft, Industrie, Transport, Energie) sollte das Verursacherprinzip in der allgemeinen EU-Gesetzgebung stärker angewendet werden. Die Kosten für den Schutz der Trinkwasserressourcen und der Aufbereitung dürfen nicht von den Wasserversorgern oder den KonsumentInnen getragen werden. Vielmehr sollten – dem Verursacherprinzip folgend – Verunreinigungen dort verhindert werden, wo sie verursacht werden.
Wasser in öffentlicher Hand
Die Wasserversorgung in Österreich liegt seit jeher in öffentlicher Hand und ist seit vielen Jahren sehr gut aufgestellt. Die KonsumentInnen sind mit der hohen Qualität des Trinkwassers und ihrer Wasserversorgung sehr zufrieden. Mit Blick auf die Versorgungssicherheit und auf den Klimawandel ist es erforderlich, dass die Wasseragenden in öffentlicher Hand bleiben. Bei Konflikten um die Nutzung von Wasserressourcen muss die Versorgung mit Trinkwasser immer Vorrang haben. Etwaigen Liberalisierungs- und Privatisierungstendenzen ist ein Riegel vorzuschieben, da nicht zuletzt in Österreich die Wasserversorgung bestens funktioniert. Eine Studie von der AK Wien, younion und dem österreichischen Städtebund hat ergeben, dass die Privatisierung der Wasserver- und –entsorgung in verschiedenen Mitgliedstaaten hinsichtlich der Qualität, den Tarifen für die KonsumtenInnen sowie Investitionen in die Infrastruktur keinen Mehrwert gebracht hat.
Europäische BürgerInneninitiative „Right2Water“
Die erste erfolgreiche europäische BürgerInneninitiative „Right2Water“ wurde EU-weit von 1,8 Millionen Menschen unterzeichnet. Sie forderte unter anderem den Zugang zu Wasser als Menschenrecht. Derzeit wird hierzu auf europäischer Ebene die EU-Trinkwasserrichtlinie neu verhandelt. Auch wenn die Verankerung des Menschenrechts auf Wasser nicht so stark ist, wie es sich die AK erwartet hat, so trägt die Änderung dennoch dazu bei, einen Teil der Anliegen von „Right2Water“ umzusetzen und den Zugang zu Trinkwasser für die Menschen zu verbessern. In diesem Zusammenhang wäre es jedoch sinnvoll, wenn in der WRRL Berichtspflichten der Mitgliedstaaten über Menschen, die derzeit keinen Zugang zu Wasser haben, erfasst werden, um über eine bessere Datengrundlage für zukünftig zu setzende Maßnahmen zu verfügen.
Weiterführende Informationen:
AK Positionspapier: Überlegungen zur EU-Wasserpolitik
AK EUROPA: Keine Liberalisierung der Wasserversorgung
AK EUROPA: Teilerfolg bei Trinkwasserrichtlinie
Mission Letter an den designierten Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius