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Zurück„Fix or Sink EU Inc.!”. Unter diesem Motto fand am 24. September vor der EU-Kommission eine Demonstration europäischer Gewerkschaften gegen die geplante EU Inc. statt. Aus Sicht der Arbeitnehmer:innen gibt es große Kritikpunkte an der geplanten europaweiten Gesellschaftsform, wie auch auf einer vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) organisierten Veranstaltung deutlich wurde. Expert:innen kritisieren fehlende Maßnahmen zum Arbeitnehmer:innenschutz, eine mögliche Umgehung von Mitbestimmungsrechten, den unbegrenzten Anwendungsbereich der Gesellschaftsform – sie soll nicht nur wie ursprünglich intendiert innovativen Start-Ups zur Verfügung stehen –, aber auch die rechtliche Grundlage für die Umsetzung des Vorschlags. Derzeit laufen Verhandlungen im Rat. Bereits Ende des Jahres soll es eine Einigung auf EU-Ebene geben.
EU Inc.: Was sind die zentralen Elemente des Vorschlags?
Mit dem Ziel, Innovation zu fördern und bürokratische Hürden abzubauen, veröffentlichte die EU-Kommission im März 2026 einen Vorschlag für eine Verordnung über einen neuen europäischen Gesellschaftsrahmen – die „EU Inc.“, auch bekannt als 28. Regime. Die Rechtsform würde neben den nationalen Gesellschaftsformen existieren und stünde jedem Unternehmen unabhängig von Sektor, Größe oder Alter zur Verfügung. Der Vorschlag folgt einem „Digital als Standard“-Ansatz. Es wäre möglich, innerhalb von 48 Stunden digital von überall in der EU – d.h. auch in anderen Mitgliedstaaten – ein Unternehmen für weniger als 100 Euro zu gründen, ohne jegliches Stammkapital. Zudem müssten EU-Inc.-Gesellschaften ihre Unternehmensdaten nur einmal über eine zentrale Sammelstelle auf EU-Ebene übermitteln.
Sorge vor Einschränkung von Mitbestimmungsrechten und „Regime Shopping“
Bei einer Kundgebung am 24. September auf dem Schuman-Kreisverkehr vor der EU-Kommission machen die Gewerkschaften ihrem Ärger über den Vorschlag Luft. EGB-Generalsekretärin Esther Lynch bringt die gewerkschaftliche Kritik an der EU-Inc. auf den Punkt: „Fix it or sink it“. Die Schlupflöcher könnten von Arbeitgeber:innen zu leicht ausgenutzt werden. Es müssten dringend gesetzliche Schutzvorkehrungen eingebaut werden. Zu ähnlichen Schlüssen kamen Expert:innen bei der vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut EGI organisierten Diskussionsveranstaltung am 11. September. Sie nahmen den Vorschlag der EU-Kommission genauer unter die Lupe. Aline Hoffmann, Leiterin der Abteilung Europeanisation of Industrial Relations im EGI, erklärt, dass Unternehmensrecht nicht eindeutig vom Arbeitsrecht getrennt werden kann. Die EU Inc.-Verordnung, die als Maßnahme zur Förderung von Wirtschaft und Binnenmarkt präsentiert wurde, greift direkt in die individuellen und kollektiven Arbeitnehmer:innenrechte ein. EGI-Senior Researcher Marcus Meyer-Erdmann kritisiert, dass durch den Vorschlag Tür und Tor für „Regime-Shopping“ geöffnet werde. EU-Inc.-Gesellschaften könnten ihren Firmensitz in Mitgliedsländer mit günstigen Unternehmensregimen verlegen, um etwa umfassende Vorschriften hinsichtlich Arbeitnehmer:innenmitbestimmung zu umgehen. Durch diese Möglichkeit erleichtere der Vorschlag laut Séverine Picard, Geschäftsführerin von Progressive Policies, die Mobilität von Unternehmen auf Kosten von Beschäftigten.
Erhöhte Risiken durch Anteilsoptionspläne und umstrittene Rechtsgrundlage
Miloš Vlaisavljević von der European Public Service Union (EPSU) erklärt, dass durch die geplante Einführung von Anteilsoptionsplänen für Mitarbeiter:innen in der EU-Inc. das Risiko für Dumpinglöhne, ergänzt durch Anteilsoptionen, steigt. Unternehmen könnten missbräuchlich Löhne unter den gesetzlichen Mindestlohn oder die kollektivvertraglich ausgehandelten Beträge absenken. Zudem hätten Arbeitnehmer:innen, die solche Anteile halten, kaum Mitspracherechte und seien einem erheblichen Risiko aufgrund fehlender Informationen ausgesetzt. Isabelle Schömann, Vorstandsmitglied des EGB, geht davon aus, dass durch den unbegrenzten Anwendungsbereich der EU-Inc. besonders multinationale Unternehmen profitieren würden. Ursprünglich hätte die EU Inc. die Förderung von Start-Ups und Scale-Ups zum Ziel gehabt, das spiegelt sich aber im Vorschlag nicht wider. Sie kritisiert außerdem, dass sich die vorgeschlagene Verordnung auf Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) stützt. Dieser soll auf EU-Vorschriften anwendbar sein, die auf die Harmonisierung nationalen Rechts abzielen und den funktionierenden Binnenmarkt voranbringen. Die EU-Inc. stellt allerdings eine neue Gesellschaftsform dar, die parallel zu nationalen Rechtsvorschriften bestehen würde, und ist nach Artikel 114 daher nicht zulässig.
Auch AK sieht die geplante EU Inc. äußerst kritisch
Der Vorschlag der EU-Kommission weist deutliche Mängel auf in Bezug auf den Schutz der Interessen von Arbeitnehmer:innen und fairen Wettbewerb. So werden damit etwa intransparente Beteiligungsstrukturen ermöglicht, welche die Gründung von Briefkastenfirmen erleichtern und das Risiko für Geldwäsche erhöhen. Ohne angemessene Seriositätsschwellen für Kapitalgesellschaften sind es Gläubiger:innen, Arbeitnehmer:innen und die öffentliche Hand, die die wirtschaftlichen Konsequenzen von Insolvenzen und missbräuchlichen Unternehmensgründungen zu tragen haben. Außerdem würde damit die Möglichkeit geschaffen, Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmer:innen auf „legalem“ Weg zu unterlaufen. Was als großer Wurf für ein modernes europäisches Unternehmensrecht dargestellt wird, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als sozialer Rückschritt und würde zu einem EU-weiten Wettbewerb um die niedrigsten Standards führen.
Wie geht es weiter? Die Verhandlungen laufen auf Hochtouren
Seit der Veröffentlichung des Vorschlags der EU-Kommission am 18. März 2026 arbeiten Rat und EU-Parlament mit großer Geschwindigkeit daran. Im Mai begrüßte der Rat für Wettbewerbsfähigkeit mehrheitlich den Vorschlag zur EU Inc. und bekräftigte eine finale Einigung bis Ende 2026. Mittlerweile liegen Stellungnahmen des Europäischen Ausschusses der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vor. Einige Ausschüsse des EU-Parlaments haben sich auch schon geäußert. Am 10. September veröffentlichte der EMPL-Ausschuss, zuständig für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, eine relativ kritische Stellungnahme. Er warnt davor, nationales Arbeitsrecht, Arbeitnehmer:innenmitbestimmung und Systeme der Tarifverhandlungen durch die EU Inc. zu umgehen. Die EU Inc. sollte sich vor allem auf die Stärkung von Start-Ups fokussieren und keine allgemeine alternative Gesellschaftsform für jegliche Unternehmen darstellen. Derzeit finden Sitzungen der Ratsarbeitsgruppen statt. Im Oktober könnte es noch zur ersten Lesung im EU-Parlament kommen, im November dann zu Trilogverhandlungen.
Weiterführende Informationen
ETUC: Unions protest over 'EU Inc' threat to workers' rights (nur Englisch)
ETUI: Innovation or Evasion? How the 28th Regime ‘EU Inc.’ undermines collective rights and shifts corporate risk on to workers (nur Englisch)
AK EUROPA: EU Inc. bringt Rechte der Arbeitnehmer:innen unter Druck
AK EUROPA: Unternehmensrecht: Ein gemeinsames 28. Regime auf EU-Ebene birgt die Gefahr der Aushöhlung wichtiger Schutzstandards
Corporate Europe Observatory: EU Inc: A corporate master plan to attack our rights (nur Englisch)
EU-Kommission: Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES ÜBER DEN GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN RAHMEN DES 28. REGIMES – „EU INC.“