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Die EU-Kommission plant zusätzlich zu den 27 Gestaltungsregeln auf nationaler Ebene die Einführung eines optionalen EU-Regelungssystems für Unternehmen, bekannt als das „28. Regime“. Während von Unternehmensseite die Erleichterung europaweiter Tätigkeiten und der verbesserte Zugang zu Risikokapital betont wird, warnt die Arbeitnehmer:innenseite eindringlich vor einer Aushöhlung wichtiger Schutzstandards etwa in den Bereichen Arbeitsrecht oder Unternehmensmitbestimmung. Die Interessen der Arbeitnehmer:innen müssen daher unbedingt berücksichtigt werden. Dabei stellt sich auch die Grundsatzfrage, ob dieser neue Rechtsrahmen überhaupt erforderlich ist.