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ZurückDie EU-Kommission hat wie angekündigt ihren Vorschlag zum 28. Regime vorgestellt. Mit EU Inc. soll eine europaweite Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung geschaffen werden, die eine Gründung von Unternehmen binnen 48 Stunden, für weniger als 100 Euro und ohne jegliches Stammkapital ermöglichen soll. Aus Sicht der Arbeitnehmer:innen gibt es große Kritikpunkte am EU Inc. Vorschlag, insbesondere die fehlenden Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer:innen und der Unternehmensmitbestimmung. Befürchtet wird außerdem, dass die von der Kommission betonte bürokratische Erleichterung, in der Praxis einen strukturellen Nährboden für einen unseriösen Geschäftsverkehr schaffen könnte. Zudem erscheint die verwendete Rechtsgrundlage diskussionswürdig.
Am 18. März legte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Vorschlag für EU Inc., bisher diskutiert unter dem Namen 28. Regime, vor, in dem über weite Strecken den Forderungen der Unternehmen gefolgt wurde. Insgesamt handelt es sich um einen harmonisierten und digitalen Rechtsrahmen für europäische Unternehmen, den diese nach eigenem Ermessen für sich anwenden können. Dadurch ist zu befürchten, dass rechtliche Bestimmungen in den jeweiligen Mitgliedstaaten umgangen werden können.
Rechtliche Einschnitte
Laut von der Leyen soll es deshalb möglich sein, innerhalb von 48 Stunden digital von überall in der EU ein Unternehmen für weniger als 100 Euro zu gründen, und dies ohne jegliches Stammkapital. Zudem sollen EU Inc.-Unternehmen die Unternehmensinformationen nur einmal über eine zentrale Schnittstelle auf EU-Ebene übermitteln müssen, welche die nationalen Unternehmensregister miteinander verbindet. In einem weiteren Schritt plant die Kommission die Einrichtung eines neuen zentralen EU-Registers. Im Rahmen von EU Inc. sollen Unternehmen Zugang zu vollständig digitalen Liquidationsverfahren sowie, insbesondere im Fall von Start-ups, vergleichsweise schwächer regulierten Insolvenzverfahren erhalten. Darüber hinaus sind EU-weite Kapitalbeteiligungspläne für Arbeitnehmer:innen vorgesehen und die Kommission hat eine Empfehlung für die Definition von Start-ups vorgelegt.
In einer Mitteilung, die zeitgleich veröffentlicht wurde, geht die Kommission auf zusätzliche Initiativen im Rahmen des 28. Regimes ein. So wird eine maximal digitalisierte Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden vorgeschlagen. Weiters werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, spezialisierte Gerichte für die EU Inc.-Unternehmen einzurichten, um - so die Kommission - eine wirksame, effiziente sowie einheitliche Anwendung der Vorschriften zu ermöglichen. Damit könnte der nationale Rechtsweg von Unternehmen umgangen werden.
EU Inc. für Arbeitnehmer:innen hochproblematisch
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) übt scharfe Kritik an den Plänen der Kommission. Er weist darauf hin, dass der Kommissionsvorschlag zur EU Inc. Gesetzeslücken schafft, die es Unternehmen erlauben, nationalen Arbeitnehmer:innenschutz zu umgehen. Denn der Entwurf enthält keine rechtlichen Bestimmungen, die verhindern, dass Unternehmen des 28. Regimes beispielsweise nationales Arbeitsrecht, Kollektivverträge, Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern umgehen, Arbeitsinspektionen ablehnen oder garantierte Löhne durch Aktienoptionen ersetzen. Auch Mitbestimmungsrechte bei Umstrukturierungen oder die Vertretung von Arbeitnehmer:innen im Aufsichtsrat könnten untergraben werden. Der EGB fordert daher klare rechtliche Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer:innen. Esther Lynch, Generalsekretärin des EGB, stellt fest: „Die Fakten sprechen eine klare Sprache: Innovation ist in Ländern mit soliden Tarifverhandlungen am stärksten ausgeprägt. Europa sollte auf seinem Erbe des sozialen Dialogs und eines starken Arbeitsrechts aufbauen – und es nicht umgehen.“
AK verweist auf grobe Schwächen des Vorschlags
Auch nach Ansicht der AK erscheint das Vorhaben der Kommission wenig ausgereift. Unternehmen würde es ermöglicht, die nach dem österreichischen Recht etablierten Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmer:innen durch die Online-Gründung einer EU Inc. in einem beliebigen Mitgliedstaat gezielt zu unterlaufen. Eine der Konsequenzen des 28. Regimes wäre daher ein europaweites „Regime Shopping“ zu Lasten von Arbeitnehmer:innen. Problematisch erscheint zudem die Möglichkeit, eine EU Inc. ohne jegliche Mindestkapitalanforderungen sowie ohne persönliche Identitätsprüfung oder eine notarielle Kontrolle zu gründen. Die mit der EU Inc. verbundene Haftungsbeschränkung gibt es somit zum „Null-Tarif“. Damit wird das unternehmerische Risiko auf Kosten von Gläubiger:innen, des Fiskus und nicht zuletzt von Arbeitnehmer:innen verschoben. Was von der Kommission als bürokratische Erleichterung dargestellt wird, schafft in der Praxis einen strukturellen Nährboden für einen unseriösen Geschäftsverkehr und Briefkastenfirmen sowie im schlimmsten Fall für Betrug und Geldwäsche.
Ebenfalls fragwürdig ist die gewählte Rechtsgrundlage des Vorschlags, welche sich auf Art. 114 AEUV stützt. Bereits vor Veröffentlichung des Vorschlags wurde dies von EU-Rechtsexpert:innen kritisiert und widerspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die Rechtsgrundlage des Art. 114 AEUV wurde seitens der Kommission wohl bewusst gewählt, um die eigentlich „richtige“ Rechtsgrundlage des Art. 352 AEUV zu umgehen, welche die Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten im Rat vorsehen würde. Insgesamt fordert die AK klare rechtliche Bestimmungen, um nationale Arbeitnehmer:innenrechte zu sichern.
Wie geht es weiter?
Der Vorschlag muss nun im EU-Parlament und Rat verhandelt und verabschiedet werden. Die Kommission drängt darauf, dass der Vorschlag bis Ende 2026 in Kraft treten soll. Dabei misst der Europäische Rat dem 28. Regime und seiner raschen Umsetzung hohe Priorität bei. Zwar wurde der Kommissionsvorschlag im EU-Parlament überwiegend unterstützt, jedoch meldeten sich auch hier kritische Stimmen. Estelle Ceulemans, Mitglied des EU-Parlaments (S&D), sieht zu Recht das Risiko einer neuen Form des Sozialdumpings. Denn Unternehmen können sich in Ländern mit flexiblen Vorschriften registrieren, obwohl sie in anderen tätig sind.
Weiterführende Informationen
EU-Kommission: EU Inc.
AK EUROPA Postionspapier: 28. Regime
AK EUROPA: Draghi-Bericht über die Zukunft der EU-Wettbewerbsfähigkeit
EU-Kommission: Pressekonferenz 28. Regime
ETUC: Missing guarantees for workers’ rights in EU Inc. plan (nur Englisch)
ETUC: Unions take “EU Inc” campaign to Commissioner’s home city (nur Englisch)
European Law Blog: The ESSU: crossing the constitutional boundaries of Article 114 TFEU? (nur Englisch)
EU-Parlament: MEPs assess the results of the 19 March European Council (nur Englisch)
Europäischer Rat: Conclusions, 19 March 2026[AW1] (nur Englisch)
Estelle Ceulemans (LinkedIn): 28. Regime: Der Weg zur Hölle ist mit guten Absichten gepflastert... (nur Französisch)