Nachrichten

Zurück

Seit mehr als einem Jahr berät das Europäische Parlament über den Kommissionsvorschlag zur Anwendung der Entsenderichtlinie im Straßenverkehr (‚Lex specialis‘), zur Verordnung über die Lenk- und Ruhezeiten sowie über die Kabotage. Nach der Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments am 4. Juli 2018 heißt es: Zurück zum Start, denn alle drei Berichte wurden von der Mehrheit des Parlaments abgelehnt!

 

Es ist der vorläufige Höhepunkt einer Berg- und Talfahrt, die sich im Europäischen Parlament in den letzten Wochen und Monaten rund um die Sozialbestimmungen für BerufskraftfahrerInnen abgespielt hat.

 

Zur Erinnerung: Im Mai 2017 stellte die Kommission das ‚Erste Mobilitätspaket' vor, mit dem drei zentrale Dossiers für die Sozialstandards von LKW- und BusfahrerInnen geändert werden sollen. Die Änderungen sehen vor, dass die Entsenderichtlinie bei FahrerInnen erst nach drei Tagen angewendet werden muss, wenn sie im internationalen Verkehr tätig sind. Lockerungen bei den Lenk- und Ruhezeiten sollten es unter anderem ermöglichen, zwei Ruhezeiten in Folge verkürzen zu können. Außerdem sollte mit einer Neudefinition der Kabotage der innerstaatliche Verkehr durch ausländische Unternehmen erheblich erleichtert werden. Dementsprechend fiel die Stellungnahme der Arbeiterkammer zu den Vorschlägen kritisch bis ablehnend aus.

 

Im April 2018 verabschiedete der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments (EMPL) die Berichte zu diesen Dossiers, die ein klares Zeichen gegen Sozialdumping auf Europas Straßen setzten: So sollte nach Meinung der Mehrheit dieses Ausschusses die Entsenderichtlinie auch im internationalen Verkehr ab dem ersten Tag anzuwenden sein. Auch die Möglichkeit von zwei verkürzten Ruhezeiten in Folge ging dem Ausschuss zu weit.

 

Völlig anders sah es allerdings der Verkehrsausschuss (TRAN), der bei diesen Dossiers auch die Federführung innehat. Nicht weniger als die völlige Ausnahme des internationalen Verkehrs aus der Entsenderichtlinie sah der Abschlussbericht vor, der am 4. Juni 2018 angenommen wurde. Zwei verkürzte Ruhezeiten in Folge und die Möglichkeit, sämtliche wöchentliche Ruhezeiten in der Schlafkabine auf gesicherten Parkplätzen zu verbringen, hätten die Bedingungen der FahrerInnen zusätzlich verschärft.

 

Da das Plenum am 14. Juni 2018 das Trilogmandat für die TRAN-Berichte nicht bestätigt hat, folgte am 4. Juli die Abstimmung im Plenum mit einer Vielzahl an Änderungsvorschlägen. Während bei der Abstimmung in erster Linie jene Anträge eine knappe Mehrheit fanden, die die Arbeitsbedingungen der FahrerInnen weiter verschärft und den unfairen Wettbewerb gefördert hätten, kam zum Schluss die Überraschung: Keiner der drei Berichte erhielt im Plenum bei der abschließenden Abstimmung im Plenum die Mehrheit!

 

Mit der Rückverweisung in den Verkehrsausschuss (TRAN) beginnt die Arbeit am Parlamentsbericht von Neuem. Doch so positiv der Umstand ist, dass das Parlament den TRAN-Bericht nicht unterstützt hat, so stellt sich mehr denn je die Frage, wie nach so vielen Monaten der erfolglosen Verhandlungen ein breiter Konsens bei diesen Dossiers möglich sein kann. Da im Europäischen Rat das Finden einer gemeinsamen Position genauso schwierig ist, ist ein baldiger Abschluss dieser drei Dossiers in weite Ferne gerückt. Nichtsdestotrotz: Die AK Europa bleibt dran – Lohn- und Sozialdumping muss mehr denn je bekämpft werden!

 

Weiterführende Informationen

AK EUROPA: Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping auf Europas Straßen ist noch nicht geschlagen

AK EUROPA: EP-Beschäftigungsausschuss setzt starkes Zeichen gegen Sozialdumping im Straßenverkehr

AK EUROPA: Entscheidende Phase zum Mobilitätspaket im EU-Parlament beginnt

AK EUROPA: Kontroverse Debatten über das EU-Paket zum Straßenverkehr