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Die Abstimmung im Verkehrsausschuss (TRAN) am 4. Juni 2018 über die ‚Lex Specialis‘ zur Entsenderichtlinie sowie zur Verordnung über die Lenk- und Ruhezeiten für BerufskraftfahrerInnen brachten aus ArbeitnehmerInnensicht katastrophale Ergebnisse. Anstatt ein klares Zeichen gegen Sozialdumping auf Europas Straßen zu setzen, stimmte die Mehrheit der Abgeordneten für einen verstärkten Wettbewerb auf Kosten der Beschäftigten im Straßenverkehr.

 

Das eigentliche Ziel der Kommission war es, mit den Vorschlägen zur Anwendung der Entsenderichtlinie im Straßenverkehr (‚Lex Specialis') sowie zur Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten von BerufskraftfahrerInnen die Arbeitsbedingungen des Lenkpersonals zu verbessern. Außerdem sollte die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr erhöht und ein fairerer Wettbewerb auf Europas Straßen geschaffen werden.

 

Im April diesen Jahres bestätigte die Mehrheit des Beschäftigungsausschusses EMPL diese Ziele und sah darüber hinaus wesentliche Verbesserungen im Vergleich zum Kommissionsvorschlag vor. Im Verkehrsausschuss (TRAN), der bei diesen Dossiers aber das letzte Wort hat, wurden diese Verbesserungen am 4. Juni 2018 gänzlich ausgeblendet und die Ausrichtung des Berichts einer Flexibilisierung für die Transportunternehmen auf Kosten der Beschäftigten untergeordnet.

 

Konkret sieht der TRAN-Bericht zur Anwendung der Entsenderichtlinie im Straßenverkehr (‚Lex Specialis‘) vor, dass die Entlohnungsbestimmungen des jeweilig befahrenen Staates bei internationalen Transporten niemals anzuwenden sind. Das bedeutet, dass FahrerInnen aus Niedriglohnländern auch Wochen und Monate in Hochlohnländer unterwegs sein können, ohne dass sie das Mindestgehalt jener Länder beanspruchen können. Für den Busverkehr soll diese Regelung sogar für innerstaatliche Verkehrsdienstleistungen von ausländischen Unternehmen gelten, die sogenannte „Kabotage“. Ein bulgarisches Unternehmen könnte also durchgehend Personen von Wien nach Bregenz transportieren und der/dem FahrerIn den bulgarischen Mindestlohn bezahlen.

 

Alles andere als arbeitnehmerInnenfreundlich ist auch der Bericht zur Verordnung über die Lenk- und Ruhezeiten für BerufskraftfahrerInnen. Um den Firmenstandort zu erreichen, soll in Zukunft die maximale tägliche Lenkzeit um zwei Stunden verlängert werden dürfen. Durch die Ausdehnung des Bezugszeitraums für die wöchentliche Ruhezeit von 2 auf 4 Wochen können in Zukunft LenkerInnen 3 Wochen in Folge fahren, ohne eine reguläre Wochenruhe von 45 Stunden absolvieren zu müssen. Außerdem soll es auch im nationalen Busverkehr möglich sein, dass die FahrerInnen uneingeschränkt an 12 aufeinanderfolgenden Tagen ohne einen freien Tag eingesetzt werden können. Es soll auch erlaubt werden, die reguläre wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden in der Fahrerkabine verbringen zu dürfen, sofern es sich um einen Parkplatz mit Mindestausstattung handelt.

 

Gute Nachrichten folgten allerdings am 14. Juni 2018: Die Mehrheit der Abgeordneten des Parlaments stimmte gegen die Aufnahme der Trilogverhandlungen auf Grundlage der TRAN-Berichte. Damit kommt es in der ersten Juliwoche zur abschließenden Abstimmung in der Vollversammlung des Parlaments. Dort wird endgültig festgelegt, wie sich das Parlament gegenüber dem Rat und der Europäischen Kommission positionieren wird. Die Arbeiterkammer appelliert an alle Abgeordneten, für die Position des Beschäftigungsausschusses zu stimmen, um Sozialdumping wirklich zu bekämpfen und eine faire Entlohnung für die FahrerInnen sicherzustellen.

 

Weiterführende Informationen

EP Verkehrsausschuss: Bericht zur ‚Lex Specialis‘ Entsenderichtlinie

EP Verkehrsausschuss: Bericht zur Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten für BerufskraftfahrerInnen

AK EUROPA: EP-Beschäftigungsausschuss setzt starkes Zeichen gegen Sozialdumping im Straßenverkehr

AK EUROPA: Entscheidende Phase zum Mobilitätspaket im EU-Parlament beginnt

AK EUROPA: Kontroverse Debatten über das EU-Paket zum Straßenverkehr