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ZurückDie EU-Kommission hat am 12. Februar eine Mitteilung mit ersten Eckpunkten zur Ausgestaltung des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens veröffentlicht. Sie stellt die Diskussionsgrundlage dar, wie der künftige langfristige EU-Haushalt an die sich wandelnden Bedürfnisse und Prioritäten angepasst werden soll. Der Vorschlag der EU-Kommission soll im Juli 2025 vorgelegt und dann im EU-Parlament und Rat diskutiert werden. Die Implementierung ist für Jänner 2028 geplant. Die AK beteiligt sich an der ebenso dazu stattfindenden Konsultation.
Die nächste Periode des EU-Haushalts wird ab 2028 beginnen. Die Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 starten bereits. Der Aufschlag erfolgte mit der Mitteilung der EU-Kommission „Der Weg zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen“ am 12. Februar 2025. Aber starten wir mit einem kurzen Rückblick.
MFR, NGEU und ARF. Worum geht es dabei?
Im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) werden die langfristigen Ausgabenprioritäten im Rahmen des EU-Haushalts festgelegt. Diese gliedern sich in sieben Kategorien, wobei für die Kategorien „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ und „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ mit Abstand die meisten Ressourcen vorgesehen sind. Am wenigsten fließt aktuell in „Sicherheit und Verteidigung“, „Migration und Grenzmanagement“ und „Europäische öffentliche Verwaltung“. Der aktuelle MFR gilt für den Zeitraum 2021 bis 2027 und umfasst knapp über zwei Billionen Euro, wovon rund 800 Mrd. Euro von NextGenerationEU (NGEU) abgedeckt werden. NGEU ist das im Jahr 2021 geschnürte Konjunkturpaket, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Covid-19 Pandemie abzumildern. Den Hauptteil von NGEU bildet die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF). Um daraus Mittel zu erhalten, müssen die Mitgliedstaaten einen Plan vorlegen, wie sie zum digitalen und grünen Wandel beitragen wollen.
Während der EU-Haushalt grundsätzlich über Zölle und Zahlungen aus den Mitgliedstaaten finanziert wird, kam es bei NGEU erstmals zu einer umfassenden gemeinsamen Schuldaufnahme der EU-Mitgliedstaaten. Um dies zu ermöglichen haben diese damals zugestimmt, die Eigenmittelobergrenze vorübergehend um 0,6 Prozentpunkte zu erhöhen und so einen breiteren gemeinsamen Finanzierungsspielraum zu schaffen. Um die Finanzierung von NGEU zu unterstützen, wurden im Dezember 2021 neue Einnahmequellen bzw. neue Eigenmittel für den EU-Haushalt vorgeschlagen: Anteile an den Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem (ETS) und dem CO2 Grenzausgleichssystem (CBAM), die Besteuerung von Unternehmensgewinnen (zukünftig geplantes BEFIT) und Einnahmen auf Basis der Säule 1 des OECD/G20-Übereinkommens. Diese Vorschläge harren jedoch bis jetzt ihrer Umsetzung. Die Zinserhöhungen der EZB im Gefolge der Inflation wirken sich mitunter auch stark auf die Finanzierungskosten bzw. Zinskosten des ARF aus, die inzwischen deutlich höher ausgefallen sind wie ursprünglich veranschlagt. Die ersten Rückzahlungen sind bereits 2028 fällig, was angesichts der nun stattfindenden Umbrüche zu einer großen Herausforderung werden dürfte.
Neue Prioritäten im EU-Haushalt
In der Mitteilung der Kommission wird insbesondere der hohe Investitionsbedarf im Bereich Verteidigung und Wettbewerbsfähigkeit hervorgehoben. Im Zuge der neuen Ausrichtung der Sicherheits- und Wettbewerbspolitik soll ein Wettbewerbsfähigkeitsfonds eingerichtet werden, der die Investitionskapazitäten zur Unterstützung strategischer und kritischer Technologien schaffen soll. In diesem Zusammenhang forderte die AK bereits 2023, dass Förderungen an Unternehmen an die Einhaltung von Mindeststandards bei Entlohnung, Arbeitszeit und Gesundheit geknüpft werden. Zusätzlich soll der neue EU-Haushalt einen Plan für jedes Land mit wichtigen Reformen und Investitionen umfassen. Die Kommission plant die Verteilung der Mittel für regionale und soziale Programme im Rahmen der Kohäsionspolitik, die ein Drittel der gesamten EU-Ausgaben ausmacht, zu überarbeiten und besser in Zusammenarbeit mit Behörden vor Ort umzusetzen. Auch in der Außenpolitik soll zielgerichteter vorgegangen werden, indem man die Finanzierung auswärtiger Maßnahmen überarbeitet. Zu begrüßen ist, dass der Haushalt zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit bringen soll. Angedacht wird außerdem ein neuer Lenkungsmechanismus, der den EU-Haushalt an EU-politische Prioritäten knüpft. Konkret wird an die Koppelung des EU-Haushalts an das geplante Koordinierungsinstrument für Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam mit einem „gestrafften“ EU Semester gedacht.
Vorschläge zur Finanzierung des kommenden EU-Haushalts
Die Kommission spricht sich klar für neue Eigenmittel aus: „Europa muss die Quadratur des Kreises bewerkstelligen: Es ist unmöglich, dass der EU-Haushalt unseren Ambitionen gerecht wird und insbesondere die Rückzahlung der NextGenerationEU-Schulden ermöglicht und gleichzeitig die Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten stabil bleiben und keine neuen Eigenmittel eingeführt werden. Wir müssen uns entscheiden.“ Sie fordert den Rat außerdem explizit dazu auf, die Arbeit im Hinblick auf neue Eigenmittel wie im Dezember 2021 vorgeschlagen, „umgehend wiederaufzunehmen.“
Wer trägt das Risiko der Investitionen?
Auch das seit 2021 in Kraft getretene Programm InvestEU soll reformiert werden. Ziel dieses Programms ist es, öffentliche Investitionen in der EU zu fördern und Arbeitsplätze zu schaffen, indem eine Vielzahl von früheren Instrumenten zusammengefasst wird. Dabei übernimmt die EU eine Garantie für einen Teil des finanziellen Risikos, um ein Sicherheitsnetz für risikoreichere Investitionen zu schaffen. Im MFR 2021 - 2027 waren bis zu 26 Mrd. Euro dafür vorgesehen. Diese sollen nun um 2,5 Mrd. € aufgestockt werden, so dass man sich Investitionen in Höhe von 50 Mrd. € erhofft. Dies wurde in dem am 26. Februar veröffentlichten Investment-Omnibuspaket vorgeschlagen, womit es also um deutlich mehr als nur um Regelvereinfachung geht.
Und wie geht es weiter?
Es bleibt abzuwarten, ob Rat und Parlament den umfassenden Vorschlägen der EU-Kommission für den nächsten MFR zustimmen. Nicht zuletzt der geplante Lenkungsmechanismus ist zu Recht umstritten. Die Forderung nach mehr Eigenmitteln wird unterdessen auf den Widerstand vieler Mitgliedstaaten stoßen. Die Kommission betont jedoch: „Der Status Quo ist keine Option“. Nun startet die 12-wöchige öffentliche Konsultation für den kommenden EU-Haushalt. Auch die AK nimmt daran Teil und AK EUROPA wird weiter dazu berichten.
Weiterführende Informationen:
EU-Kommission: Commission simplifies rules on sustainability and EU investments (nur Englisch)
AK Wien: EU-Infobrief:EU-Budget Im Zeichen Der Krisen
EU-Parlament: Zwischenbericht über den Vorschlag für eine Halbzeitrevision des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027
AK EUROPA: EU-Haushalt als Motor für den Europäischen Aufbauplan
AK Wien: Die Implementierung der Goldenen Regel für öffentliche Investitionen in Europa