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Am 14. Februar 2019 haben die Kommission, das EU-Parlament und der Rat in den Trilogverhandlungen eine vorläufige Einigung zur Europäischen Arbeitsbehörde erzielt. Auch wenn bei den Kompetenzen der neuen Behörde aus Sicht der ArbeitnehmerInnen noch mehr zu erhoffen gewesen wäre, ist die Einigung dennoch ein bedeutender Erfolg. Nun geht es darum, dass die Behörde bald ihre tatsächliche Arbeit aufnimmt. Vorab müssen Rat und EU-Parlament noch die vorläufige Einigung absegnen.