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ZurückAm 14. Februar 2019 haben die Kommission, das EU-Parlament und der Rat in den Trilogverhandlungen eine vorläufige Einigung zur Europäischen Arbeitsbehörde erzielt. Auch wenn bei den Kompetenzen der neuen Behörde aus Sicht der ArbeitnehmerInnen noch mehr zu erhoffen gewesen wäre, ist die Einigung dennoch ein bedeutender Erfolg. Nun geht es darum, dass die Behörde bald ihre tatsächliche Arbeit aufnimmt. Vorab müssen Rat und EU-Parlament noch die vorläufige Einigung absegnen.
Erst vor weniger als einem Jahr, am 13. März 2018, hatte die Kommission im Rahmen des Paketes für Soziale Gerechtigkeit ihren Vorschlag über die Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) vorgelegt. Die Verhandlungen sind letztendlich rasch vorangeschritten: Die Allgemeine Ausrichtung im Rat erfolgte am 6. Dezember 2018, der Beschluss im EP-Plenum am 11. Dezember 2018 und nun – vergangene Woche – die vorläufige Einigung im Trilog. Damit die Behörde baldigst ihre Arbeit aufnehmen kann, bleibt zu hoffen, dass auch die letzten noch offenen Abstimmungsschritte positiv ausfallen. Bedauerlich ist, dass gerade Österreich einer jener wenigen Mitgliedstaaten ist, der sich auf Ratsebene noch gegen das erzielte Verhandlungsergebnis ausspricht. Im EP-Beschäftigungsausschuss könnte die Bestätigung des Trilog-Ergebnisses bereits kommende Woche (26.2.) erfolgen. Schließlich bedarf es noch der Bestätigung durch das EP-Plenum und der MinisterInnen am Rat.
Die Aufgaben der ELA werden im Bereich des Zugangs zu Informationen bei grenzüberschreitender Mobilität, der Unterstützung der Mitgliedstaaten bei gemeinsamen Kontrollen und der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit liegen. Weiters soll die Arbeitsbehörde die nationalen Behörden bei der Lösung grenzüberschreitender Streitfälle unterstützen.
Der Rat hatte in den Verhandlungen auf mehr „Freiwilligkeit“ gedrängt, welche sich auch im Namen „Agentur“ statt „Behörde“ widerspiegeln sollte. Dementgegen hat die Arbeiterkammer immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Beschränkung lediglich auf die „Unterstützung“ der Mitgliedstaaten auch zu einer fehlenden Durchsetzungskraft der Arbeitsbehörde führen wird.
Mit der Bezeichnung „Europäische Arbeitsbehörde“ haben sich Kommission und EU-Parlament in den Verhandlungen durchgesetzt. Auch beim Mediationsverfahren und den grenzüberschreitenden Inspektionen wurde die Verbindlichkeit – im Vergleich zur Allgemeinem Ausrichtung des Rates –zumindest leicht erhöht: Bei den Inspektionen soll der ELA eine nicht nur unterstützende, sondern auch koordinierende Funktion zukommen. Bei der Mediation ist ein 2-stufiges Verfahren vorgesehen, wobei in der 2. Stufe auch vom Anlassfall nicht betroffene Mitgliedstaaten in die Entscheidung eingebunden sind. Die Teilnahme an der Mediation erfolgt jedoch weiterhin auf freiwilliger Basis, lediglich die Abgabe einer schriftlichen Erklärung ist vorgesehen. Positiv ist, dass auch den nationalen Sozialpartnern das Recht eingeräumt wird, bekannte Fälle von vermuteten Rechtsbrüchen an die Behörde heranzutragen.
Die Einigung im Trilog sieht vor, dass sich das Management Board der Arbeitsbehörde wie folgt zusammensetzt: ein/e VertreterIn pro Mitgliedstaat, zwei VertreterInnen der Kommission, ein/e Experte/in des EU-Parlaments sowie vier SozialpartnerInnen. In der Stakeholder Group sind zehn VertreterInnen der SozialpartnerInnen, welche auch besonders betroffene Sektoren umfassen sollen, vertreten.
Noch offen ist die Frage des Sitzes der Arbeitsbehörde. Neben den Mitgliedstaaten möchte sich in diese Frage auch das EU-Parlament miteinbringen. Interinstitutionell hat man sich nun auf ein Prozedere zur Sitzfindung geeinigt, welches nach Annahme des Gesetzgebungsaktes startet. Mehrere Staaten werben aktiv für den Sitz der ELA im eigenen Land. Die Arbeiterkammer hat auch immer wieder Österreich als Sitzland für die Arbeitsbehörde ins Spiel gebracht. Auch in dieser Frage zeigte die österreichische Bundesregierung leider kein sozialpolitisches Engagement und ist der Anregung der Arbeiterkammer nicht gefolgt.
Weiterführende Informationen:
Rat: Rumänischer Vorsitz erzielt vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament
Kommission: Factsheet „Towards fair labour mobility: Setting up a European Labour Authority“
Europäischer Gewerkschaftsbund: Agreement reached on European Labour Authority
AK Positionspapier: Vorschlag zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde
AK EUROPA: Arbeitsbehörde: Parlament und Rat stellen Weichen für Trilog