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Die AK unterstützt grundsätzlich Bestrebungen, Gesundheitsdaten zusammenzuführen und wissenschaftlich auszuwerten, da dies dazu beitragen kann, Diagnostik und Therapien zu verbessern und gesundheitspolitische Weichenstellungen rascher und besser vorzunehmen. Wer Zugang zur Nutzung von Gesundheitsdaten erhält, aus welchen Gründen und zu welchen Daten ist jedoch für Betroffene transparent zu regeln und hat unter Einhaltung des Datenschutzes zu erfolgen. Das Vorhaben des europäischen Raumes für Gesundheitsdaten, wie von der Kommission vorgeschlagen, ist nach Einschätzung der AK grundrechtlich überaus brisant, da erhebliche Auswirkungen auf das Recht auf Datenschutz der Konsument:innen und Patient:innen zu befürchten sind. Insbesondere muss jede Rückführbarkeit auf Einzelpersonen ausgeschlossen werden, sofern keine ausdrückliche Einwilligung zur Nutzung von Gesundheitsdaten vorliegt.

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Daniela Zimmer

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Alice Wagner (Büro Brüssel)

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