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Die Verordnung über künstliche Intelligenz (AI Act) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und nach zwei Jahren in vollem Umfang anzuwenden. Die Regelungen von Kapitel I (Allgemeine Bestimmungen) und II (verbotene Praktiken im KI-Bereich) gelten bereits seit 2. Februar 2025.

Die EU-Kommission hat nun Leitlinien zur Durchführung der KI-Verordnung erarbeitet, nämlich zur Definition von KI-System und zu verbotenen KI-Praktiken. Vorab hat die EU-Kommission eine gezielte Stakeholder-Konsultation durchgeführt, an der die AK teilgenommen und aus konsument:innenpolitischer Perspektive Stellung bezogen hat.

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