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ZurückAm Donnerstag, 18. Oktober 2018, wurde im Beschäftigungsausschuss des EU-Parlaments über den Vorschlag für eine Richtlinie über verlässliche und transparente Arbeitsbedingungen abgestimmt. Das Abstimmungsergebnis stellt für ArbeitnehmerInnen und die Gewerkschaftsbewegung zumindest einen kleinen Etappensieg dar. Gerade für prekär Beschäftigte würde die Richtlinie Verbesserungen mit sich bringen und einige grundlegenden Informations- und Mindestrechte sichern.
Im Rahmen einer von AK, ÖGB, EGB und EGI organisierten Veranstaltung zwei Tage vor der Abstimmung über den Vorschlag einer Richtlinie für verlässliche und transparente Arbeitsbedingungen äußerte der EMPL-Berichterstatter MEP Calvet Chambon die Befürchtung einer Verzögerung der Abstimmung durch ihre Gegner. Nun konnten Gewerkschaften und ArbeitnehmerInnenvertretungen am 18. Oktober 2018 aber ein erstes zufriedenstellendes Ergebnis zur Kenntnis nehmen.
Durch das Abstimmungsergebnis des EU-Beschäftigungsausschusses wurde der Kommissionsvorschlag noch in einigen wichtigen Punkten nachgebessert. Von besonderer Bedeutung ist der weite Anwendungsbereich der Richtlinie (ArbeitnehmerInnen-Begriff), welcher auch ArbeitnehmerInnen der Plattformwirtschaft, Freelancer sowie Arbeitsverhältnisse mit geringer Arbeitszeit als auch ArbeitnehmerInnen mit sogenannten „Null-Stunden-Verträgen“ umfasst. Ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses müssen den ArbeitnehmerInnen die wichtigsten Informationen über dieses Verhältnis zur Verfügung gestellt werden: In diesem Bereich geradezu revolutionär ist, dass den ArbeitnehmerInnen auch die Kontaktinformationen der zuständigen Gewerkschaft bis zum siebten Tag des Beschäftigungsverhältnisses zur Verfügung gestellt wird.
In Zukunft soll es untersagt sein, dass Unternehmen Geld für Aus- bzw. Fortbildung während des Beschäftigungsverhältnisses verlangen und ArbeitnehmerInnen müssen für diese Zeit bezahlt werden. Auch ArbeitnehmerInnen, die auf Abruf arbeiten, müssen kompensiert werden, wenn ihre Arbeitseinsätze kurzfristig abgesagt werden. Der Beschluss des Beschäftigungsausschusses sieht weiteres vor, dass ArbeitnehmerInnen, die nach mehr Arbeitsstunden oder anderen Arbeitszeiten fragen, das Recht auf gebührende Berücksichtigung und eine begründete Antwort haben. Entsendete ArbeitnehmerInnen haben das Recht, vor Arbeitsbeginn über ihre Vergütung informiert zu werden. Auch Konkurrenzklauseln sollen bis auf wenige Ausnahmen zukünftig nicht mehr erlaubt sein. Eine weitere Bestimmung, wonach die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der neuen Regelungen die SozialpartnerInnen heranziehen müssen, wurde angenommen.
Gemäß dem Abstimmungsergebnis sind die Mitgliedstaaten dazu angehalten, sog. Null-Stunden-Verträge zu untersagen. Nach einer Periode von 6 Monaten gilt die Rechtsvermutung, nach welcher ein Vertrag von zumindest 75% der in den vergangenen 6 Monaten gearbeiteten Stunden besteht. Vorgesehen hat das EU-Parlament auch eine Beschränkung der Probezeit auf maximal 6 Monate bei kürzeren Verträgen auf maximal 25% des Arbeitsvertrags. Die Beschränkung der Probezeit ist grundsätzlich zu begrüßen, die AK tritt im Hinblick auf die maximale Dauer der Probezeit jedoch für eine maximale Probezeit von 4 Wochen wie in Österreich ein.
Wichtig wird es nun sein, das gute Abstimmungsergebnis des Beschäftigungsausschusses durch das Plenum des EU-Parlaments bestätigt zu bekommen und auch die Zustimmung des Rates dazu zu erhalten. Der Rat hatte sich bereits im Beschäftigungsrat im Juni 2018 auf eine allgemeine Ausrichtung geeinigt. In der Plenarwoche vom 12.-15. November 2018 kann nun auch das Plenum des EU-Parlaments die Weichen für die Trilogverhandlungen stellen.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: Prekärer Arbeit den Kampf ansagen!
AK Positionspapier: Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union