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Dass gerade bei globaler Betrachtung Plastikmüll ein immenses Problem darstellt, ist seit Längerem bekannt. Dennoch ist der Vorstoß der Kommission vom 28. Mai 2018 bemerkenswert, denn sie schlägt nicht weniger als das Verbot von Plastikprodukten vor, die auch aus anderen Materialien zu erschwinglichen Preisen verfügbar sind. Dazu zählen neben Plastiktellern und Plastikbesteck auch Strohhalme und Wattestäbchen.

 

Das Thema Abfall- und Kreislaufwirtschaft ist von Seiten der EU-Kommission seit längerer Zeit ein zentrales Thema. Nach dem Kreislaufpaket von 2015 folgte zu Beginn des Jahres die Plastikstrategie mit dem Ziel, die Verwendung von Plastik zu verringern und die Recyclingquote zu erhöhen. Am Montag, 28. Mai 2018, legte die Kommission einen konkreten Richtlinienentwurf vor, um die Strategie auch umzusetzen. Die Maßnahmen reichen dabei von verstärkter Bewusstseinsbildung über eine verstärkte HerstellerInnenhaftung bis hin zu Verboten von bestimmten Plastikprodukten.

 

Zu jenen Einwegprodukten, die nach Inkrafttreten dieser Richtlinie nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, zählen Besteck, Teller, Strohhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik. Da diese Produkte auch aus anderen Rohstoffen als Plastik zu vergleichbaren Preisen verfügbar sind, handelt es sich nach Ansicht der Kommission um ein Verbot, das für die BürgerInnen keine nachteiligen Auswirkungen hat. Einweggetränkebehälter, die Plastik enthalten, sollen nur mehr dann vertrieben werden dürfen, wenn die Deckel an den Bechern befestigt sind.

 

Bei weiteren Kunststoffprodukten, z.B. Folienverpackungen, Feuchttüchern oder Zigarettenstummeln sollen die HerstellerInnen verpflichtet werden, die Kosten für die Entsorgung und für die Säuberung der Umwelt zu tragen. Außerdem soll die Industrie Anreize erhalten, weniger umweltschädliche Alternativen zu entwickeln. Einweggetränkeflaschen aus Plastik sollen bis 2025 zu 90 % gesammelt werden müssen. Außerdem müssen Mitgliedstaaten Maßnahmen setzen, um die BürgerInnen über die negativen Auswirkungen einer unsachgemäßen Entsorgung von Einwegprodukten aus Plastik zu sensibilisieren.

 

Der Ball ist nun bei Parlament und Rat, die diesen Vorschlag diskutieren und eine gemeinsame Position finden müssen. Geht es nach der Kommission, sollen die drei EU-Institutionen vor der Europawahl Ende Mai 2019 konkrete Ergebnisse präsentieren können.

 

Dass hinsichtlich Plastikmüll Handlungsbedarf besteht, belegt die Kommission mit beeindruckenden Zahlen. Bei 85 % der Meeresabfälle handelt es sich um Plastik. Die zehn häufigsten Plastikprodukte, die mit dieser Verordnung auch angegangen werden, machen insgesamt fast 70 % der Abfälle im Meer aus.

 

Weiterführende Informationen:

Europäische Kommission: Einwegkunststoffprodukte: neue EU-Vorschriften zur Verringerung der Meeresabfälle

AK EUROPA: Kommission legt Strategie zur Eindämmung von Plastikmüll vor

AK EUROPA: Europäisches Parlament stimmt für strengere Zielvorgaben in der Abfallwirtschaft

AK EUROPA: Paket zur Kreislaufwirtschaft – wie umgehen mit dem Müll?

AK Positionspapier: Auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft