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Am 31. Mai 2017 stellte die Kommission das Mobilitätspaket „Europa in Bewegung“ vor. Ziel der Kommission ist es, den Straßenverkehr in Europa sauberer, fairer, wettbewerbsfähiger und vernetzter zu gestalten. Um dies zu erreichen, wurden Änderungsvorschläge bzw. Neufassungen von acht Verordnungen und Richtlinien vorgelegt. Die Bundesarbeiterkammer hat die Vorschläge intensiv geprüft und kommt zum ernüchternden Ergebnis: Einzelnen positiven Verbesserungen stehen eine Reihe von kritischen Änderungsvorschlägen gegenüber, die einerseits die Gefahr des Sozialdumpings auf den Straßen Europas weiter erhöhen und den Wettbewerb zu Lasten der ArbeitnehmerInnen weiter zuspitzen werden. Andererseits sind auch keine Anreize zu finden, um den Umstieg auf umweltfreundlichere Verkehrsträger zu fördern.

 

Zwei der acht Dossiers sehen Änderungen hinsichtlich des Berufs- und Marktzugangs für Kraftverkehrsunternehmen vor. Hier sind vor allem die Bestrebungen der Kommission, Briefkastenfirmen zu vermeiden, zu begrüßen. Dem gegenüber stehen weitreichende Lockerungen der sogenannten Kabotagebestimmungen. Darunter sind innerstaatliche Gütertransporte zu verstehen, die von ausländischen Unternehmen durchgeführt werden. Während ausländischen Unternehmen bisher drei innerstaatliche Fahrten innerhalb von sieben Tagen möglich war, sollen nach Vorschlag der Kommission in Zukunft unbegrenzt viele Fahrten innerhalb von fünf Tagen möglich sein. Dies stellt somit eine maßgebliche Lockerung der Kabotagebestimmungen dar.

 

Eine Studie der Gewerkschaft vida und der Wirtschaftskammer hat ergeben, dass es sich bei ca. 22 % des innerstaatlichen Güterverkehrs um Kabotage handelt. Hiervon sind ca. 15 % der Fahrten als illegal anzusehen, da mehr als drei Fahrten innerhalb der sieben Tage durchgeführt werden. Der Kommissionsvorschlag bedeutet somit, dass ein Großteil der illegalen Kabotage nicht bekämpft, sondern einfach legalisiert wird.

 

In diesem Zusammenhang ist auch der Vorschlag der Kommission zu kritisieren, dass in Zukunft die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen auch für Kabotagefahrten möglich sein soll. Bisher waren diese Fahrzeuge auf die Verwendung im grenzüberschreitenden Verkehr beschränkt. Somit bedeutet dieses Mobilitätspaket eine erhebliche Zunahme des Drucks auf das heimische Transportgewerbe und die dort Beschäftigten.

 

Bezüglich der Sozialvorschriften schlägt die Kommission Änderungen der Lenk- und Ruhezeiten für die reguläre wöchentliche Ruhezeit vor. Diese soll regulär weiterhin 45 Stunden betragen, eine Verkürzung auf mindestens 24 Stunden soll jedoch auch an zwei aufeinander folgenden Wochen möglich sein. Da gleichzeitig sichergestellt wird, dass ein Ausgleich im Anschluss an eine wöchentliche Ruhezeit zu erfolgen hat, bedeutet dies für die FahrerInnen die Möglichkeit, für einen längeren Zeitraum nach Hause kommen zu können. Außerdem wird im Entwurf klargestellt, dass reguläre wöchentliche Ruhezeiten nicht im Fahrzeug verbraucht werden dürfen und die Kosten für die Übernachtung vom Unternehmen sicherzustellen ist.

 

Aus Sicht der AK gibt es keine Notwendigkeit, eine Sonderbestimmung für den Straßengüterverkehr bei Entsendungen einzuführen. Mit dem vorliegenden Entwurf würde die Entsenderichtlinie bei grenzüberschreitenden Fahrten erst Anwendung finden, wenn ein/e FahrerIn zumindest vier Tage innerhalb eines Kalendermonats in einem anderen Mitgliedstaat tätig ist. Dies würde eine deutliche Schlechterstellung der Betroffenen im Vergleich zur derzeitigen Rechtssituation bedeuten, da heute die Entsenderichtlinie ab dem ersten Tag anzuwenden ist und damit Anspruch auf grundlegende Bestimmungen des Aufnahmestaates, wie beispielsweise Mindestlohn oder Urlaubsanspruch, für die entsendeten ArbeitnehmerInnen bereits ab dem ersten Tag besteht.

 

Zu kritisieren ist der Plan der Kommission, intelligente Fahrtenschreiber erst ab 2019 für neue LKW vorzusehen und eine Übergangsfrist von 15 Jahren für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge zu gewähren. Damit wird ein entscheidendes Instrument, die geltenden Bestimmungen hinsichtlich Entsendung und Kabotage kontrollieren zu können, auf die lange Bank geschoben, anstatt es raschestmöglich verpflichtend einzuführen.

 

Um den Verkehr auf Europas Straßen umweltfreundlicher zu gestalten, schlägt die Kommission auch eine Änderung der Eurovignettenrichtlinie vor. Demnach soll diese Richtlinie, die bisher die Mauteinhebung für LKWs regelte, auf PKW ausgedehnt werden. Der Vorschlag sieht konkret vor, dass es Mitgliedstaaten ab 2028 untersagt sein soll, eine zeitabhängige Maut für PKW (Vignetten) einzuheben, und stattdessen nur kilometerabhängige Systeme zuzulassen. Die AK lehnt diesen Vorschlag ab, da er für Österreich massive Mehrkosten für PendlerInnen bedeuten würde. Außerdem würde dies zu Umwegverkehren auf das niederrangige Straßennetz führen. Darüber hinaus bedeutet der Vorschlag auch keinen umweltpolitischen Mehrwert, da Mitgliedstaaten weiterhin keine Maut einheben müssen.

 

Während Mautzuschläge für externe Kosten (Luftverschmutzung und Lärmbelastung) nicht mehr gedeckelt werden, können Mitgliedstaaten auch Zuschläge in Zeiträumen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen vorsehen. Da gerade PendlerInnen, die sich ihre Arbeits- und Pendlerzeiten nicht aussuchen können, von einem Stauzuschlag negativ betroffen wären, würden diese Maßnahmen ausschließlich Mehrkosten für ArbeitnehmerInnen bedeuten, ohne Lenkungseffekte zu erreichen.

 

Der Vorschlag der Kommission, die Interoperabilität von Mautsystemen zu fördern, ist als positiv zu bewerten. Gleichzeitig muss allerdings sichergestellt werden, dass personenbezogene Daten der ArbeitnehmerInnen geschützt werden. Die Überwachung und Meldung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs neuer schwerer Nutzfahrzeuge stellt aus Sicht der AK ebenfalls einen Schritt in die richtige Richtung dar. Um Skandale wie bei Diesel-PKWs zu vermeiden, müssen die erhobenen Daten aber jedenfalls der Kommission und den öffentlichen Behörden aller Mitgliedstaaten zugänglich gemacht werden.

 

Weiterführende Informationen:

Mobilitätspaket „Europa in Bewegung“ – Berufs- und Marktzugang

Mobilitätspaket „Europa in Bewegung“ – Sozialvorschriften

Mobilitätspaket „Europa in Bewegung“ – Eurovignettenrichtlinie

Mobilitätspaket „Europa in Bewegung“ – Mautinteroperabilität

Mobilitätspaket „Europa in Bewegung“ - Überwachung und Meldung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs neuer schwerer Nutzfahrzeuge

Europäische Kommission: Europa in Bewegung

AK EUROPA: Mobilitätspaket „Europa in Bewegung“ – doch wohin und wie schnell?

AK EUROPA: Das EU-Mobilitätspaket – Freihandel auf Kosten der LKW-FahrerInnen?

AK EUROPA: Soziale Aspekte im europäischen Straßenverkehr – Binnenmarkt vs. ArbeitnehmerInnenschutz?