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ZurückSeit Februar 2025 hat die EU-Kommission zwölf Omnibus-Pakete in verschiedenen Politikbereichen vorgeschlagen. Im Dezember 2025 wurde das Omnibus-Paket VIII für den Umweltbereich vorgelegt. Es betrifft sechs Gesetzgebungsvorschläge, die bestehende Umweltvorschriften in den Bereichen Industrieemissionen, Abfallwirtschaft, Umweltprüfungen und Geodaten vereinfachen sollen. Umweltverfahren sollen dadurch beschleunigt werden. Eine Aufweichung von Umweltauflagen und Berichtspflichten gefährdet allerdings bestehende ökologische Standards und die Einhaltung der Klimaziele. Wo stehen die Verhandlungen aktuell?
Ein entscheidender Aspekt des Umweltomnibus ist die Straffung von Umweltprüfungen. Betroffen sind grundsätzlich sämtliche Verfahren nach der Wasserrahmen-, Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie strategische Umweltprüfungen (SUP) und Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP). Die AK begrüßt zwar einzelne Aspekte des Vorschlags, etwa die geplante Einrichtung digitaler Datenbanken und einheitlicher Anlaufstellen sowie die Zusammenführung von Verfahren, erachtet andere Vorschläge jedoch als problematisch. So werden etwa sehr kurze Genehmigungsfristen vorgeschlagen: Genehmigungsentscheidungen in UVP-Verfahren sollen bereits nach 90 Tagen ab der Einreichung getroffen werden, was angesichts der Komplexität solcher Verfahren ein sehr kurzer Zeitraum ist. Die Auflagefrist in der SUP soll nur 30 bis 60 Tage betragen. Das könnte die öffentliche Beteiligung schwächen und die Skepsis gegenüber Projekten, etwa zum Ausbau erneuerbarer Energien, steigern. Außerdem sind Ausnahmen vom Tötungsverbot für geschützte Tier- und Vogelarten im Entwurf vorgesehen. Die Verhandlungen zur Beschleunigung von Umweltprüfungen laufen. Am 30. September bekundete der Rat seine Unterstützung für das Vorhaben, wenn auch mit zahlreichen Änderungen (u.a. längere Fristen, vollständige Einhaltung der Aarhus-Konvention). Nun muss das EU-Parlament eine Position festlegen.
Abschaffung der SCIP und Abschwächung der erweiterten Herstellerverantwortung
Weiters ist im Vorschlag eine Abschaffung der Datenbank für besorgniserregende Stoffe in Produkten (SCIP) vorgesehen. Die AK sieht diesen Punkt kritisch, da noch keine Alternative implementiert ist. Besonders problematisch wertet sie den Vorschlag, die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, kurz EPR) nach mehreren abfallrechtlichen Rechtsakten bis 2035 auszusetzen. Die EPR macht Produzenten bestimmter Produktgruppen (u.a. Elektrogeräte, Batterien, Verpackungen) finanziell und organisatorisch für Sammlung, Recycling und Entsorgung ihrer Produkte verantwortlich. Zu diesem Vorschlag laufen die Verhandlungen gerade. Die Positionen von Rat und EU-Parlament unterscheiden sich in ihrer Reichweite. Am 20. Oktober 2026 sprach sich das EU-Parlament für eine Aussetzung der Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten für die Einhaltung von Abfallvorschriften für kleine Unternehmen aus. Konkret sollen Unternehmen mit Sitz in der EU, die weniger als 50 Beschäftigte und maximal zehn Millionen Jahresumsatz haben, keine Beauftragten in anderen Mitgliedstaaten mehr benennen müssen. Allerdings bezieht sich diese Änderung auf Hersteller aller Produktkategorien, für die bisher eine Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten besteht: Verpackungen, Batterien, Textilien, Schuhe, Elektrogeräte und Einwegkunststoffe. Weniger weitgehend ist der Standpunkt des Rats vom 21. Oktober. Die EPR soll im Rahmen der EU-Verpackungsverordnung neu geregelt werden. Nur in der EU niedergelassene Hersteller von Verpackungen oder verpackten Produkten sollen von der Verpflichtung zur Benennung eines Bevollmächtigten in einem anderen Mitgliedstaat ausgenommen werden können, wenn sie eine Verpackungsmenge von weniger als einer Tonne pro Jahr auf dem Markt dieses Mitgliedstaats bereitstellen. Im Rahmen des anstehenden Circular Economy Acts soll eine umfassende Lösung für die EPR vereinbart werden.
Vereinfachte Industrieemissionsnormen für Industrie und Landwirtschaft
Unternehmen, die von der Richtlinie über Industrieemissionen erfasst sind, soll mehr Flexibilität bei der Umsetzung von Umweltmanagementsystemen eingeräumt werden. Landwirt:innen und Betreiber:innen von Aquakulturen werden von bestimmten Berichtspflichten ausgenommen. Die AK erachtet es als problematisch, dass das Umweltmanagementsystem kein Inventar der verwendeten oder daraus emittierenden Chemikalien mehr enthalten muss. Entschieden abzulehnen ist, dass Anlagenbetreiber:innen die ab 2030 verpflichtenden Transformationspläne nicht mehr vorlegen müssen. Die AK spricht sich auch gegen diverse Ausnahmen aus. So sollen Zuchtsauen- und Bio-Geflügelbetriebe von Schwellenwerten für Industrieemissionen ausgenommen werden. Viehhaltungs- und Aquakulturanlagen sollen nicht mehr verpflichtet werden, Informationen zur Freisetzung von Schadstoffen sowie Verbrauchsdaten von Wasser und Energie an zuständige Behörden zu melden. Es sollen zudem die Ausnahmen für große Stallbauten erweitert werden. Der Vorschlag zur Vereinfachung der Vorschriften im Bereich Industrieemissionen wird gerade geprüft. Im Juni 2026 teilte der Rat seine Unterstützung für die Kommissionsvorschläge mit und räumte ihnen höchste Priorität ein.
Omnibusse gefährden Mensch und Umwelt
Auch abseits der inhaltlichen Gesetzesänderungen ist die Agenda der Kommission mit großer Sorge zu betrachten. Laut EU-Ombudsstelle verstößt die Kommission bei der Ausarbeitung der Vorschläge gegen ihre eigenen Better Regulation-Leitlinien, da es an ausreichenden Konsultationen und Folgenabschätzungen mangelt. Während die Interessen der Industrie und Unternehmen in den Entscheidungsprozessen einen starken Einfluss haben, werden Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen kaum konsultiert. Darüber hinaus werden die Omnibus-Vorschläge im Rat in einem eigens eingerichteten Gremium verhandelt, was die Abstimmung mit den relevanten Fachabteilungen erschwert. Und im EU-Parlament werden Kompromisse zwischen den proeuropäischen Kräften tendenziell schwieriger.
Kommt der Umweltomnibus wie geplant, sind jedenfalls negative Auswirkungen auf den Umweltschutz und die Einhaltung der Klimaziele zu erwarten. Doch während über den Ausgang der Verhandlungen und damit über zahlreiche Regelungen des Pakets noch Unklarheit besteht, kündigt die EU-Kommission bereits an, weitere Deregulierungsschritte im Umweltbereich setzen zu wollen. Wesentliche Umweltrechtsakte sollen sogenannten Stress-Tests unterzogen werden.
Für die AK steht fest: Die Vereinfachung von Regeln im Zuge der Omnibus-Pakete darf nicht zu einer Abschwächung von ökologischen oder sozialen Standards führen und Unternehmensinteressen priorisieren. Gemeinsam mit anderen Organisationen wurde daher die Plattform Kettensäge stoppen! ins Leben gerufen, um in Österreich stärker auf die problematischen Auswirkungen der Deregulierung aufmerksam zu machen und sich für den Erhalt und den Ausbau von Schutzregeln für Mensch und Umwelt einzusetzen. Auf europäischer Ebene engagiert sich die AK darüber hinaus im Netzwerk Rules to Protect, um Alternativen zum aktuellen Kurs der Kommission aufzuzeigen.
Weiterführende Informationen
Europäische Kommission: Förderung eines nachhaltigen Wachstums durch einfachere und intelligentere Umweltvorschriften (maschinelle Übersetzung)
Europäische Kommission: Vereinfachung des Verwaltungsaufwands im Umweltrecht (maschinelle Übersetzung)
AK EUROPA: Vereinfachung der Verwaltung im Bereich des Umweltrechts (Umwelt-Omnibus)
AK EUROPA: Ein Schritt weiter weg von Besserer Rechtsetzung. Offener Brief an die Europäische Kommission
AK EUROPA: Omnibus-Pakete. Gemeinwohlinteressen unter Druck
A&W-Blog: Kettensäge stoppen – Menschen und Umwelt schützen!
Transparency International EU: By invitation only: Policy Capture and the EU Omnibus I (nur Englisch)