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Auf Initiative von epicenter.works und European Digital Rights (EDRi) hat sich AK EUROPA einer Koalition aus Organisationen für digitale Rechte und Verbraucher:innenschutz angeschlossen, um in einem Schreiben an die EU-Kommission ernsthafte Bedenken hinsichtlich des vierten Pakets von Durchführungsrechtsakten im Rahmen der eIDAS-Verordnung zu äußern. Die unterzeichnenden Organisationen warnen, dass mehrere Bestimmungen nicht nur die zuvor festgestellte Mängel nicht beheben, sondern auch die in der Verordnung selbst verankerten zentralen Schutzbestimmungen untergraben könnten.

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Louise Beltzung

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Alice Wagner (Büro Brüssel)

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Endlos-Scrollen, Auto-Play, Push-Benachrichtigungen – das ist Addictive Design: Soziale Medien sind so gestaltet, dass Nutzer:innen möglichst lange auf den Plattformen bleiben, mit Folgen für ihr Wohlbefinden und ihre Gesundheit. Am 5. März 2026 luden AK EUROPA und die Europäische Verbraucher:innenorganisation (BEUC) zu einer Publikumsveranstaltung ein, um über Addictive Design und den geplanten Digital Fairness Act zu diskutieren.

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Eine breite Koalition aus 86 Verbraucher:innenschutz- und Digitalrechtsorganisationen sowie 116 Einzelunterzeichner:innen hat einen gemeinsamen Aufruf veröffentlicht, in dem die Europäische Kommission dazu aufgefordert wird, ein ambitioniertes Gesetz zur digitalen Fairness (Digital Fairness Act, DFA) zu entwickeln.

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Louise Beltzung

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Alice Wagner (Brussels office)

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Am 11. Februar 2026 hat der Rat der EU die De-minimis-Ausnahme für Paketsendungen unter 150 Euro offiziell abgeschafft und damit deren Zollfreiheit aufgehoben. Dieser Schwellenwert hatte dazu geführt, dass Millionen von Einzelpaketen den EU-Markt überschwemmten. Als Übergangslösung wird im Juli 2026 ein pauschaler Zollsatz von 3 Euro pro Paket eingeführt, der bis zur Vollendung der EU-Zollreform im Jahr 2028 gelten soll.

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Am 11. Februar 2026 bestätigte der Rat formell die Abschaffung der sogenannten De-minimis-Ausnahme für kleine Paketsendungen unter 150 Euro. Dieser Schwellenwert begünstigte bisher ein Geschäftsmodell, das auf der Direktversendung von Millionen von Einzelpaketen an Verbraucher:innen basiert. Neben erheblichen ökologischen Auswirkungen führt dieses Geschäftsmodell zu einer Überschwemmung des EU-Marktes mit schädlichen und gefährlichen Produkten. Zudem sind Zollbehörden in der EU aufgrund des riesigen Volumens der Sendungen überfordert.

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Am 19. November 2025 veröffentlichte die EU-Kommission ihren strategischen Plan für die europäische Verbraucher:innenpolitik der nächsten fünf Jahre. Der Plan soll die wesentlichen Initiativen der aktuellen Legislaturperiode zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Vertiefung des Binnenmarkts ergänzen. Bei den Prioritäten und Maßnahmen wird ein besonderes Augenmerk auf ein hohes Schutzniveau für europäische Konsument:innen gelegt.

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Geschätzt 12 Millionen Pakete kommen täglich auf dem Luftweg in der EU an. Der rasant steigende E-Commerce-Handel hat erhebliche ökologische Auswirkungen und führt auch dazu, dass immer mehr nicht-konforme und gefährliche Produkte auf dem europäischen Markt landen. Bei einem vom europäischen Verbraucher:innenverband BEUC organisierten Besuch auf einem der wichtigsten Cargo-Flughäfen Europas verdeutlichte sich, wie schwierig die Kontrolle und Sanktionen bei unsicheren Produkten, Fälschungen, unterdeklarierten Waren und Betrug in der Praxis tatsächlich sind.

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Ende letzten Jahres hat das EU-Parlament einen Sonderausschuss zum Thema Wohnraumkrise in der EU eingerichtet. Nun liegt der Entwurf des entscheidenden Berichts vor. Er soll Lösungsansätze für angemessenen, nachhaltigen und erschwinglichen Wohnraum aufzeigen. Ob das mit der vorliegenden Fassung gelingt, ist fraglich. Wie auch der zuständige Kommissar Dan Jørgensen kürzlich bei einer Veranstaltung im EU-Parlament feststellte, ist der erste Entwurf durchaus umstritten.

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Die Europäische Kommission schlägt in ihrem 4. Omnibus-Paket vor, dass die neue Kategorie der „Small Midcap Companies“ kein Verarbeitungsverzeichnis gemäß Art 30 Abs 5 DSGVO führen muss, sofern ihre Datenverarbeitungen kein hohes Risiko darstellen. Damit verkennt sie, dass das Verarbeitungsverzeichnis Unternehmen in Wahrheit hilft, sich der eigenen Datenverarbeitungen bewusst zu werden und richtige datenschutzrechtliche Entscheidungen zu treffen. Beides ist notwendig, damit es unter anderem zu einem sinnvollen und sicheren Einsatz von KI-Anwendungen kommen kann.

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Jakob Kalina

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Alice Wagner (Brussels office)

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Mit dem am 21. Mai 2025 vorgelegten Omnibus IV-Paket möchte die EU-Kommission eine Definition von Small Midcap Companies einführen. Dies wird mit der Notwendigkeit begründet, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren. Konkret bedeuten die Vorschläge aber unter anderem eine massive Aushöhlung des Datenschutzes. Über den Sommer hat die Kommission eine Konsultation zum Omnibus IV-Paket durchgeführt. Auch die AK hat sich daran beteiligt.