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Mit einer am 20. Jänner 2026 mit großer Mehrheit beschlossenen Entschließung positioniert sich das EU-Parlament zu einer Just-Transition-Richtlinie. Ein zentrales Element der Entschließung ist die Einführung eines Rechts auf Weiterbildung (right to training) während der Arbeitszeit – eine Forderung, die auch die AK erhoben hat. Damit soll gewährleistet werden, dass Beschäftigte Kompetenzen für die Jobs der Zukunft erwerben können. Nun ist die EU-Kommission am Zug, einen entsprechenden Rechtsakt vorzulegen.

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Die Europäische Kommission hat angekündigt 2026 eine EU-Strategie zur Armutsbekämpfung vorzulegen. Aus Sicht der AK ist dieses Vorhaben zu begrüßen: Angesichts der Notwendigkeit weitreichender Fortschritte, um das EU-2030-Ziel zur Armutsbekämpfung zu erreichen, ist eine kohärente EU-Anti-Armuts-Strategie dringend notwendig. Wichtig wäre eine abgestimmte Steuerung zur Erreichung des EU-2030-Armutsbekämpfungsziels. Diese muss auch eine konsequente Analyse des Fortschritts bei der Armutsbekämpfung und konkrete Aktionspläne der Mitgliedstaaten beinhalten.

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Nikolai Soukup

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Auf einer vom Europäischen Gewerkschaftsbund organisierten Konferenz, welche Anfang Dezember in Brüssel stattfand, wurde die überarbeitete Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR) als bedeutender Fortschritt für die Arbeitnehmer:innen in ganz Europa begrüßt. Durch die im November beschlossene Novellierung der Richtlinie wird die Einbindung von Europäischen Betriebsräten wesentlich überarbeitet. Dies kann zu einer deutlichen Stärkung von Arbeitnehmer:innenrechten, vereinfachten Gründung und besseren Involvierung der EBR führen.

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Ein EU-Kommissar für Wohnen, ein Sonderausschuss im EU-Parlament, Ratssitzungen, Stellungnahmen des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, diverse wohnungspolitische Konferenzen: Das Thema Wohnen wurde auf die europäische Ebene gehoben und die EU-Institutionen gestalten aktuell wichtige Rahmenbedingungen für den Umgang mit der Wohnraumkrise. Mitte Dezember 2025 soll von der EU-Kommission ein Plan für bezahlbaren Wohnraum vorgelegt werden.

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Das Herbstpaket im Rahmen des EU-Semesters stellt die Weichen für die Beschäftigungs-, Sozial-, Wirtschafts- und Fiskalpolitik im darauffolgenden Jahr. 2026 gilt die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit als oberstes Ziel, ebenso wie eine auf Konsolidierung ausgerichtete Haushaltspolitik. Neu sind unter anderem ein Dokument zum Thema Humankapital und eine stärkere Verknüpfung des EU-Semesters mit dem kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen.

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Die EU-Kommission hat im Juli 2025 ihren Entwurf für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034 vorgelegt, welcher tiefgreifende Änderungen in der Kohäsionspolitik vorsieht. Die bisherigen Strukturfonds – darunter der Europäische Sozialfonds+ und der Just Transition Fund – sollen in einem „Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplan“ (NRPP) aufgehen, wodurch soziale und regionale Förderziele verwässert werden könnten.

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Ende letzten Jahres hat das EU-Parlament einen Sonderausschuss zum Thema Wohnraumkrise in der EU eingerichtet. Nun liegt der Entwurf des entscheidenden Berichts vor. Er soll Lösungsansätze für angemessenen, nachhaltigen und erschwinglichen Wohnraum aufzeigen. Ob das mit der vorliegenden Fassung gelingt, ist fraglich. Wie auch der zuständige Kommissar Dan Jørgensen kürzlich bei einer Veranstaltung im EU-Parlament feststellte, ist der erste Entwurf durchaus umstritten.

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Über den Omnibus I, mit welchem die EU-Kommission vorgeschlagen hat, die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) erheblich einzuschränken, wird derzeit im EU-Parlament intensiv verhandelt. Dass auch das EU-Parlament für eine Verwässerung der CSDDD stimmen wird, zeichnet sich bereits im Vorfeld der Abstimmung ab. Dies ist sehr bedauerlich: Wie eine neue Studie unter Leitung von Prof.

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Die Europäische Kommission hat angekündigt, Ende 2025 eine „Quality Jobs Roadmap“ (oder einen „Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze“) vorzulegen. Mit dieser Initiative soll die Stärkung der Qualität der Arbeitsplätze in der EU vorangetrieben werden. Die AK begrüßt, dass die EU-Kommission die Herausforderung, die Voraussetzungen für hochwertige Arbeitsplätze sicherzustellen, stärker auf der EU-Ebene verankern möchte. Aus Sicht der AK ist es entscheidend, dass die „Quality Jobs Roadmap“ nicht auf der Ebene einer unverbindlichen Analyse verbleibt.

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Die EU-Kommission hat angekündigt, Ende 2025 eine „Quality Jobs Roadmap“, einen Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze, vorzulegen. Aus der Perspektive der Arbeitnehmer:innen ist zu begrüßen, dass die Voraussetzungen für hochwertige Arbeitsplätze stärker auf EU-Ebene verankert und sichergestellt werden sollen. Unverbindliche Analysen werden jedoch nicht ausreichen. Vielmehr sind konkrete und rechtlich verbindliche Maßnahmen notwendig, um die Qualität der Arbeitsplätze tatsächlich zu verbessern.