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Der Energiecharta-Vertrag schützt Investitionen in fossile Energieträger wie Öl, Gas und Kohle. Das Abkommen ist nicht mehr zeitgemäß und mit den Klimaschutzzielen der EU nicht vereinbar. Die EU-Kommission hat daher im Juli 2023 den Austritt der EU vorgeschlagen. Dazu sind ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten und die Genehmigung des EU-Parlaments erforderlich. Am 9. April 2024 haben die zuständigen Ausschüsse des EU-Parlaments grünes Licht gegeben.

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Nach wochenlangem Tauziehen haben die EU-Mitgliedstaaten am 15. März 2024 dem EU-Lieferkettengesetz im Ausschuss der Ständigen Vertreter:innen zugestimmt. Die vorläufige Einigung zum EU-Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit erhielt bereits am 13. März 2024 die erforderliche Zustimmung. Beide Rechtsakte müssen noch vom Plenum des EU-Parlaments und vom Rat formell angenommen werden.

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Die 13. Minister:innenkonferenz, welche vom 26. Februar bis 2. März 2024 stattgefunden hat, konnte die Welthandelsorganisation nicht aus ihrer Sackgasse führen. Diese befindet sich schon länger in der Krise und gilt seit 2019 als handlungsunfähig. Die Gründe dafür sind in langjährigen Strukturschwächen zu suchen, die durch die aktuellen geopolitischen Entwicklungen verschärft werden. Ein sozial und ökologisch nachhaltiger Welthandel bleibt weiterhin außer Reichweite.

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Am 1. Februar 2024 erreichten der Rat und das EU-Parlament eine Einigung zum sogenannten Notfallinstrument für den Binnenmarkt, welches bereits im September 2022 von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde. Mit diesem Instrument sollen die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sowie der freie Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr auch in Krisenfällen für die Bevölkerung und Unternehmen gesichert bleiben. Das Instrument weist jedoch Schwächen auf, die zu Lasten der Arbeitnehmer:innen gehen.

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Anlässlich der 13. Minister:innenkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) in Abu Dhabi von 26. bis 29. Februar 2024 weisen Bundesarbeitskammer (AK) und Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) auf die Dringlichkeit notwendiger Reformen für eine sozial gerechte, weniger krisenanfällige und ökologisch nachhaltige Weltwirtschaft hin.

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Elena Ellmeier

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Judith Vorbach (Brussels office)

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Angela Pfister

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Das EU-Parlament hat im November 2023 seine Position zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt verabschiedet, der Rat folgte im Jänner 2024. In Kürze beginnen die Trilog-Verhandlungen. Gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften weist AK EUROPA in diesem offenen Brief auf wesentliche Elemente hin, welche die vorgeschlagene Verordnung enthalten sollte, damit Zwangsarbeit wirksam bekämpft werden kann.

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Sarah Bruckner (Brussels office)

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Am 29. Februar steht das Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Chile zur Abstimmung im Europäischen Parlament. Aus Sicht der AK ist das Abkommen hochproblematisch, denn es wirkt sich unter anderem negativ auf Umwelt- und Sozialstandards aus. Von dem Ziel, mit Hilfe der Handelspolitik zu den Zielen des Green Deals beizutragen, rückt die EU damit ein weiteres Stück ab.

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Die Bundesarbeitskammer (AK) lehnt das im KMU-Entlastungspaket neu aufgelegte Prinzip „Vorfahrt für KMU“ strikt ab, weil eine vorrangige Berücksichtigung von KMU negative Effekte für alle anderen Interessen (Konsument:innen, Beschäftigte, Klima, …) befürchten lässt und so keine Balance zu anderen Politikfeldern möglich ist.

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Christian Berger

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Roland Lang

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Das Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Chile steht am 24. Jänner im Ausschuss für internationalen Handel (INTA) auf der Tagesordnung und wird am 29. Februar 2024 im Europäischen Parlament abgestimmt.

Die Bundesarbeitskammer (AK) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) sprechen sich entschlossen gegen das Abkommen mit Chile aus.

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Elena Ellmeier

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Angela Pfister

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Judith Vorbach (Brussels office)

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Das EU-Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und die Umwelt in ihren globalen Wertschöpfungsketten zu ermitteln, beseitigen, verhindern, abzumildern und darüber Rechenschaft abzulegen. Am 14. Dezember verkündeten EU-Parlament, Rat und Kommission die Trilog-Einigung.