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Das EU-Lieferkettengesetz soll Unternehmen in die Pflicht nehmen, Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu übernehmen. Mit der Abstimmung im Rechtsausschuss des EU-Parlaments am 25. April 2023, in welcher der Bericht von EP-Berichterstatterin Lara Wolters (S&D) angenommen wurde, hat der Rechtsakt eine wichtige Hürde genommen. Am 1. Juni 2023 folgt nun die Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments.

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Um den Weg zur Klimaneutralität bis 2050 zu unterstützen, wurde aktuell von der EU-Kommission im Rahmen des Industrieplans für den Grünen Deal ein Vorschlag für eine Netto-Null-Industrie-Verordnung vorgelegt. Damit die EU beim grünen Wandel wettbewerbsfähig bleibt und wirtschaftlich nicht etwa hinter die USA oder China zurückfällt, bedarf es einer wirkungsvollen europäischen Industriepolitik für erneuerbare Energien und klimaneutrale Produktion.

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Im Februar 2022 hatte die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten vorgelegt. Das neue EU-Gesetz soll Unternehmen zur Verantwortung im Hinblick auf die sozialen und ökologischen Auswirkungen in ihrer Lieferkette verpflichten. Der Rat der EU hat sich am 1. Dezember 2022 auf eine allgemeine Ausrichtung verständigt und Abstimmungen im EU-Parlament sollen noch vor der Sommerpause finalisiert werden.

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Der Industrieplan erstreckt sich über mehrere Politikbereiche und enthält eine Vielzahl von Initiativen. Die Förderung CO2-neutraler Industrie soll zur Erreichung der Ziele des Grünen Deals beitragen. Der europäischen Industrie soll im Bereich dieser Zukunftssparte international eine zentrale Rolle verschafft werden. Wichtig ist nun, den Plan auch auf seine soziale Fairness, sowohl in der EU als auch international, genau zu prüfen.

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Der Begriff „fast fashion“ fasst die negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen der globalen Textilindustrie zusammen. Kleidung wird unter hohem Kostendruck hergestellt, was die Ausbeutung von Menschen und Umwelt zur Folge hat. Billigproduktion und Überkonsum haben also einen hohen Preis, auch wenn dieser nicht auf dem Preisschild steht.

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Nina Tröger

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Florian Wukovitsch

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Das Jahr 2023 verspricht im Bereich der Handelspolitik aus unterschiedlichen Gründen ein hohes Maß an Spannung. So stehen abschließende Verhandlungen über zahlreiche Handelsabkommen an, die besonders aus dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit kritisch zu beobachten sind. Auch die potenzielle Beschleunigung des Inkrafttretens von bereits abgeschlossenen Handelsabkommen durch ein Abspalten des Investitionsteils ist aus demokratiepolitischer Sicht brisant.

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Nachdem die EU-Kommission am 23. Februar 2022 einen Richtlinienvorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz vorgelegt hat, konnte sich am 1. Dezember 2022 der Rat der EU auf eine allgemeine Ausrichtung verständigen. Diese Einigung stellt zwar einen wichtigen Schritt im Gesetzgebungsprozess dar, aus Sicht der AK ist der Standpunkt des Rates aber nicht ambitioniert genug.

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Angesichts des nach wie vor breiten Widerstands gegen den Abschluss des EU-Mercosur-Abkommens plant die EU-Kommission künftig die Zerteilung von Assoziierungsabkommen. Dies würde im Moment vorrangig das EU-Mercosur-Abkommen betreffen, wo der umstrittene Handelsteil trotz berechtigter Kritik schneller und ohne Zustimmung der einzelnen nationalen Regierungen bzw Parlamente in Kraft gesetzt werden könnte.

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Internationale Handelsbeziehungen können eine wesentliche Rolle hin zu einer grünen und gerechteren Weltwirtschaft spielen. Dieser Ansicht ist die EU-Kommission in ihrer am 22. Juni 2022 vorgestellten Mitteilung über die Macht von Handelspartnerschaften. Zwar werden durch die darin genannten Vorschläge langjährige Forderungen aufgegriffen, gleichzeitig greifen diese angesichts von Klimawandel und globaler Ungleichheit zu kurz, wie die AK in ihrem aktuellen Positionspapier feststellt.

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Im Juni 2022 hat die Europäische Kommission in einer Mitteilung ihren Zugang zu Nachhaltigkeitskapitel in Freihandelsabkommen reflektiert. Dabei hält sie fest, dass es in einigen Bereichen prozedurale Verbesserungen braucht und greift mit der Sanktionierbarkeit von Verstößen gegen Nachhaltigkeitskapitel auch eine langjährige Forderung der AK auf. Gleichzeitig möchte die Kommission aber keine fundamentalen Änderungen in ihrer Handelspolitik vornehmen.

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Monika Feigl-Heihs

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Petra Völkerer (Brussels office)

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