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ZurückMit der Übergabe des Abschlussberichts des Special Panel on Child Safety Online an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen liegen nun Empfehlungen vor, die als Grundlage für weitere Schritte und verbindliche Rechtsvorschriften dienen können. Die Empfehlungen des Sonderausschusses gehen dabei über den Bereich sozialer Medien hinaus und verfolgen einen umfassenderen Ansatz. Ein Kernelement ist die Forderung, digitale Dienste von Beginn an so zu gestalten, dass sie den Schutz Minderjähriger gewährleisten („Safe by Design“). Die Kommissionspräsidentin hat nun einen Vorschlag für nach der Sommerpause angekündigt.
Das von Ursula von der Leyen bereits in ihrer Rede zur Lage der Union 2025 angekündigte Special Panel on Child Safety Online hat am 13. Juli 2026 seinen Bericht „Child Safety Online: Protecting and Empowering Minors in a Digital World“ vorgelegt. Das Special Panel tagte unter dem Vorsitz von Maria Melchior und Prof. Jörg M. Fegert im Laufe des Jahres 2026 dreimal und hatte den Auftrag, Empfehlungen für einen wirksameren Schutz von Kindern und Jugendlichen online sowie zu möglichen Altersbeschränkungen für soziale Medien zu entwickeln. Plattformen sollen im Sinne von „Safe by Design“ standardmäßig kinderfreundliche Einstellungen aktivieren, manipulative Designelemente wie Endlos-Scrollen, Autoplay und personalisierte Empfehlungen für Minderjährige einschränken und Kinder besser vor schädlichen Inhalten, Cybermobbing und Online-Grooming schützen. Können Anbieter nicht nachweisen, dass ihre Dienste „Safe by Design“ sind, sollen sie in der EU nur eingeschränkten Zugang zu Kindern unter 13 haben. Hier empfiehlt der Bericht den Einsatz wirksamer und datenschutzwahrender Age-Assurance-Systeme. Für über 13-Jährige sollen die Mitgliedstaaten weitergehende vorsorgliche Altersbeschränkungen erwägen können. Hier hält der Bericht fest, dass Länder auch eine höhere Schwelle als 13 wählen können. Darüber hinaus fordert der Bericht mehr Transparenz bei den Algorithmen großer Plattformen, eine stärkere Förderung der Medienkompetenz von Kindern, Eltern und Lehrkräften sowie verbesserte Beschwerdemechanismen. Rechtlich bindend sind die Empfehlungen nicht. Sie dürften aber politischen Einfluss auf die kommenden Gesetzesinitiativen der Kommission haben.
Bericht fordert umfangreichen Schutz von Kindern und Jugendlichen online
Beachtenswert ist, dass der Bericht den Anwendungsbereich des Online-Jugendschutzes durch den Begriff „Soziale Medien+“ breit anlegt und damit auch andere digitale Dienste wie App-Stores, KI-Chatbots und -Companions, Videospiele und Videoplattformen miteinbezieht. Tatsächlich verschwimmen die Grenzen zwischen den Diensten und die Risiken für Minderjährige sind nicht auf soziale Medien beschränkt. Hier bleibt jedoch abzuwarten, wie diese Empfehlungen in konkrete Maßnahmen der Kommission übersetzt werden. Wichtig erscheint auch, dass der Bericht empfiehlt, dass Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren lediglich Zugang zu „altersgerechten und ‚von Haus aus sicheren‘“ sozialen Medien+ haben sollten. Die Empfehlung erschöpft sich damit nicht in einer bloßen Zugangsregelung, sondern zielt auf verbindliche Anforderungen an die Ausgestaltung sozialer Medien und anderer digitaler Dienste ab.
Bei der Altersüberprüfung fordert der Bericht zu Recht höchste Datenschutzstandards und verweist auf Zero-Knowledge-Proofs (ZKP). Damit lässt sich belegen, dass jemand alt genug ist, ohne das Geburtsdatum preiszugeben. Nötig ist aber auch zusätzlich eine doppelblinde Architektur: Der Prüfdienst erfährt nicht, welcher Dienst aufgerufen wird, und der Dienst nicht, wer die Person ist. Besonders zu begrüßen ist schließlich die Empfehlung, die Beweislast auf die Anbieter zu verlagern und sie zu verpflichten nachzuweisen, dass ihre Produkte für Minderjährige sicher sind, anstatt den Nachweis von Schäden den Regulierungsbehörden und der Zivilgesellschaft zu überlassen.
Nächste Schritte auf europäischer Ebene
„Jetzt brauchen wir Maßnahmen auf europäischer Ebene“, betonte Ursula von der Leyen in ihrer Erklärung zu den Ergebnissen des Berichts. Die Kommissionspräsidentin kündigte an, nach dem Sommer einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen, auf den im vierten Quartal 2026 der ebenfalls angekündigte Digital Fairness Act folgen soll. Letzterer könnte unter anderem weitergehende Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger im digitalen Raum vorsehen. Von der Leyen verwies zudem auf die von der Kommission entwickelte Altersüberprüfungs-App als ein zentrales Instrument, um Kindern einen sichereren Zugang zum Internet zu ermöglichen. Entscheidend wird jedoch sein, wie die Altersüberprüfung in der Praxis ausgestaltet wird. Insoweit zeigt die aktuelle AK-Studie zur Altersfeststellung im digitalen Raum, dass die verschiedenen technischen Verfahren sorgfältig hinsichtlich ihrer Effektivität sowie ihrer Auswirkungen auf Datenschutz und Grundrechte bewertet werden müssen.
Auch zu bedenken ist, dass der Digital Services Act bereits jetzt sehr große Online-Plattformen dazu verpflichtet, systemische Risiken für Minderjährige zu bewerten und geeignete Minderungsmaßnahmen zu ergreifen. Allerdings erfolgt die Risikobewertung bislang weitgehend in Eigenverantwortung der Plattformen, während die Durchsetzung der entsprechenden Verpflichtungen regelmäßig mit erheblichen Verzögerungen verbunden ist. Durch den geplanten Digital Fairness Act (DFA) könnten die Prinzipien „Safe by Default“ und die Beweislastlogik echte Durchschlagskraft erlangen. Dieses Vorhaben zielt ausdrücklich auf süchtig machendes Design, „Dark Patterns“, Influencer-Marketing und unfaire Personalisierung ab, wobei Minderjährige als vorrangige Zielgruppe gelten. Die Empfehlungen des Gremiums legen die Messlatte, an der der DFA gemessen wird, effektiv höher. Über wichtige Elemente für den zukünftigen DFA wurde jüngst auch in einer gemeinsamen Veranstaltung von AK EUROPA und BEUC diskutiert.
Weiterführende Informationen
EU-Kommission: Sonderausschuss für die Sicherheit von Kindern im Internet
Co-Chairs of the Special Panel on child safety: Report Child safety online. Protecting and empowering minors in a digital world (Nur Englisch)
A&W Blog: Altersprüfung im Netz: Was möglich ist und wo Vorsicht geboten ist
AK Wien: Studie Altersfeststellung im digitalen Raum
AK Wien: ADDICT - Studie zu suchtfördernden Designs und Praktiken
AK EUROPA: Tiktok, Instagram & Co: Warum der Digital Fairness Act Addictive Design und mehr bekämpfen muss
BEUC: Towards the Digital Fairness Act (Nur Englisch)