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ZurückDie AK begrüßt den Richtlinienvorschlag der Kommission, da Regulierungsmaßnahmen im Bereich der Girokonten unseren langjährigen konsumentenpolitischen Forderungen entsprechen.
In einigen zentralen Punkten hätte unseres Erachtens eine direkte Festlegung in der Richtlinie erfolgen sollen, um einen wesentlichen Fortschritt gegenüber der langen Phase der Selbstregulierung durch die Kreditwirtschaft zu gewährleisten. Die etwa den Mitgliedstaaten mögliche Einschränkung auf nur eine Bank, die das Basiskonto anbieten muss, ermöglicht unter Umständen, dass am derzeitigen unbefriedigenden Status quo festgehalten werden kann.