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Die Praxis des Kreditmarkts in Österreich aus Verbraucher:innensicht belegt, dass die derzeit gültige Verbraucherkreditrichtlinie zahlreiche Regulierungsziele nicht erreichen konnte. Die Arbeiterkammer hat etwa die Marketingaktivitäten der österreichischen Kreditgeber:innen über viele Jahre beobachtet und auch etliche Verstöße gerichtlich bekämpft. Letztlich muss resümiert werden, dass nahezu keine einzige Zahlenwerbung den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat. Auch bei den Kreditinformationen vor Vertragsabschluss und deren rechtzeitiger Aushändigung gibt es viele Mängel. Die AK schlägt daher eine Vereinfachung und Straffung der Kreditinformationen vor. Außerdem braucht es Verbesserungen beim Datenschutz von Kreditgeber:innen, die personalisierte Angebote legen und die Bonität von Konsument:innen bewerten.

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Benedikta Rupprecht

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Daniela Zimmer

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